Steuerberechnung Elterngeld bei Steuerklasse I

Hallo,

vielleicht gibt es welche unter euch, die sich damit auskennen.

Ich habe gehört, dass ich nächstes Jahr für das im Jahr 2012 bezogene Elterngeld Steuern nachzahlen muss.

Ich habe die Steuerklasse I, bin ledig und habe einen Kinderfreibetrag von 0,5, weil ich den mit dem Kindsvater teile. Im Dezember fange ich wieder an zu arbeiten, bekomme also normales Gehalt. Elterngeld beziehe ich ab Februar und zuvor hatte ich das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse + den Arbeitgeberanteil.

Wie sieht es in dem Fall mit einer Nachzahlung aus, die ich 2013 leisten müsste?

Würde mich über Antworten und Erfahrungen bei Leuten mit ähnlichen Voraussetzungen, sprich Steuerklasse I und ledig, freuen.

Gruß
Lilibili

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na,ja, das elterngeld steht unter progressionsvorbehalt- d.h. du bekommst für dezember dein normales gehalt (nehmen wir mal an 3000€ brutto)

Dafür wird gleich mal die einkommensteuer abgeführt- wären in dem fall 450€

Real hast du in dem ganzen jahr aber nur 3000€ verdient. dafür müßtest du ja eigentlich keine steuern zahlen.
da aber dein steuerSATZ aus dem gesamten einnahmen (muschu-geld, elterngeld und einkommen) berechent wird (also angenommen du hast 1500€ elterngeldx10= 15000€ plus 2000€ mutterschaftsgeld im jahr 2012, plus eben die 3000€ einkommen, dann wird dein steuersatz so hoch sein, wie bei 20 000€ üblich.

angenommen es sind dann ca 15% (was es aber glaub ich gar nicht sind bei 2000€?!), dann werden diese 15% auf dein tatsächliches einkommen (3000) angewendet und du kämst mit dem bereits gezahlten abschlag von 450€ hin..

die chance, daß du tatsächlich nachzahlen mußt, ist eher gering (außer ich hab jetzt irgendwo nen gravierenden denkfehler- dann wird mich susannea sicher verbessern:)

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vielen Dank für deine Antwort :-)

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Nö, klingt gut, was du ihr erklärt hast!

Es gibt auch Rechner im Netz, wo du das genau ausrechnen kannst, was zu zahlen ist im Jahr.