Steuerklassenwechsel/Rückzahlung in Elternzeit!

Hallo!
Vielleicht/hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Also am 4.1.2012 ist unser kleiner Mann geboren. Ich habe vorher gearbeitet, dann Muschu. Jetzt bleib ich 2 Jahre daheim. Mein Mann arbeitet auch, Schicht. So jetzt waren wir in Lohnsteuerklasse 4/4 weil wir in seinerm vorhergehenden Job fast gleich verdienten!
Jetzt haben wir auf 3/5 gewechselt und hatten ein Gespräch mit einer Steuerfachangestellten. Ich habe Elterngeld für 1 Jahr beantragt. Die hat uns gesagt das wir mit ner Steuernachzahlung von knapp 1.000 Euro rechnen müssen wegen irgendso einer Bemessungsgrenze!!!!!!!!!!!!
Hab mich mit "gleichgesinnten" unterhalten, sie ähnliche Voraussetzungen wie wir haben.... die haben entweder Geld zurück bekommen oder haben zumindest nix nachzahlen müssen!?!?!?!?!?!
Kann jemand Licht für mich ins Dunkle bringen????
Blick nimmer durch! Und 1.000 ist schon ne Menge!
Schon mal DANKE im voraus#winke

1

Diese Aussagen sind absoluter Blödsinn. Ob IHR etwas nachzahlen müsst, oder nicht, hängt von EURER Steuererklärung ab und nicht von denen der anderen.
Fakt ist folgendes: Ihr müsst im Jahr IMMER (völlig schnuppe, welche Steuerklasse ihr wählt) eine Steuersumme X zahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach eurem Einkommen abzüglich dem, was ihr eben absetzen könnt. Die Steuerklassen entscheiden nur, wieviel ihr monatlich vorauszahlt. Wenn dein Mann jetzt also in der Steuerklasse 3 ist (so habe ich es verstanden), dann zahlt er sehr, sehr wenig Steuern - eigentlich deutlich zu wenig. Daher ist er bei Wahl der Steuerklasse 3/5 auch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Hat er nun viel abzusetzen, kann es sein, dass ihr noch Geld wiederbekommt. Hat er nichts abzusetzen, werdet ihr höchstwahrscheinlich nachzahlen müssen. Denn - wie du schreibst - beziehst du noch Elterngeld. Das unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Du musst es zwar nicht versteuern, aber es wird berücksichtigt, um herauszufinden, wieviel Steuern ihr zahlen müsst.
Wir mussten nach meiner Elternzeit nichts nachzahlen - aber wir haben auch 3 Schwerbehindertenausweise mit H in der Familie. So viel Elterngeld kann man garnicht beziehen, um die auszubremsen.

3

vielen dank für deine antwort. was kann man denn so alles absetzen? Sorry, hab ech 0 Ahnung! Merci

7

Es gibt unzählige Sachen, die man absetzen kann. Es ist unmöglich, das hier zu nennen, denn ich kenne deine Verhältnisse nicht. Niemand wäre z.B. Auf die Idee gekommen, mir bei so einer Frage Schwerbehindertenausweise zu nennen und dabei machen die bei uns den Größten Posten aus (3700 Behindertenpauschbetrag, 924 Pflegepauschbetrag, 15000km und das alles 3 mal). Auch ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann das nicht. Die können dir nur beim Ausfüllen des Formulars helfen. Wichtig ist meiner Meinung, dass du dich in die Materie selbst einliest. Kaufe dir entsprechende Nachschlagewerke - z.B. Den Konz (1000 ganz legale Steuertricks) und dann "quälst" du dich da eben durch. Dann weißt du, auf was du achten müsst und welche Belege du in den Folgejahren aufbewahren musst.

2

Hallo,

dieser Progressionsvorbehalt hat uns ca. 1500€ gekostet. Das mussten wir nachzahlen und jetzt wollen die monatlich eine Vorauszahlung...haben Widerspruch eingelegt.

Die Nachzahlung hat aber wie Kati geschrieben hat mit den Lohnsteuerklassen nix zu tun.

LG

kleiner #hasi mit Zwillingsjungs (23 Monate)

4

DAs hat sie nicht geschrieben, dass die Nachzahlung mit der Steuerklasse nichts zu tun hat, denn das hat sie natürlich. EInfach weil bei 3 noch weniger Steuern gezahlt werden, ist die Gefahr einer Nachzahlung höher.

Die Gesamtsumme an Steuern, die zu zahlen sind, hat mit der Steuerklasse nichts zu tun!

5

huhu,

wir mussten knapp 700€ nachzahlen.

also ich denke rechne lieber mit 1000€ dann hast de am ende was übrig.

lg

6

Wie kommst du denn darauf, Zahlen angeben zu können oder kennst du ihre genauen Verhältnisse und Zahlen usw.

So etwas ist sehr riskant,, denn es können auch 4000 Ero sein, aber sie geht ja dann höchstens von 1000 aus, wenn sie sich auf dich verlässt!

8

naja meinst du nicht ne steuerfachangestellte hat ahnung.

gut, warte:

einkommen ich 1200€
ehemann 1900€
zwei jahre elternzeit

nachzahlung 700€

so jetzt kann se vergleichen.

weitere Kommentare laden