Frage zu ALG wenn man NACH der Elternzeit gekündigt wird man aber schon 6 Monate einen Minijob hatte

Halli Hallo,

hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen.

Bei uns in der Firma (5 Mitarbeiter) ist es Gang und Gebe das eine Mitarbeiterin wenn sie aus der Elternzeit zurück kehrt gekündigt wird (weil Mütter ja ständig fehlen ! und das braucht mein Chef nicht).
Na jedenfalls bin ich noch bis August in Elternzeit (2 Jahre) und arbeite aber auf 400 Euro seit Oktober bei einer anderen Firma.
Wenn mir nun im August mein AG kündigt zum 1.Oktober (fristgerecht) wie berechnet sich dann mein ALG ?
Elterngeld hab ich mir nur auf 1 Jahr auszahlen lassen und verdiene halt nun 400 Euro dazu.

Normalerweiße würde ich doch dann ALG in Höhe des Elterngeldes bekommen oder ?
Aber ich arbeite ja schon auf 400 Euro (was dann im Oktober 2012 dann auch schon 1 Jahr wäre)oder ist der Minijob egal ?

Hoffe ihr versteht mich was ich will #kratz
....geht halt nur um den Minijob !!!!

Grüße

Hoffe ihr versteht mich

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Wie kommst du darauf, dass es ALGI in Höhe des Elterngeldes gibt? Wenn du 2 Jahre in Elternzeit warst, dann wird das ALGI fiktiv berechnet, weil ja die Kündigungsfrist nicht lang genug zur Berechnung ist.
Was steht denn überhaupt in deinem Vertrag wie lange du noch beschäftigt bist? Also was hast du für Kündigungsfristen und wie groß ist das Unternehmen? Denn in größeren Unternehmen sind auch Mütter nicht so leicht kündbar, wenn sie sich dagegen wehren!

Wenn du nämlich schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit 12 Monate den 400 Euro-Job gemacht hast, ist der anrechnungsfrei. Dazu müsstest du eben nur noch lange genug beim alten AG beschäftigt sein.

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Ich dachte das ALG wird berechnet nach den 12 Monaten vor der Elternzeit #kratz sowie das Elterngeld ja auch und deshalb dachte ich das es ja dann dieselbe Höhe sein müßte.
Wir sind nur ein kleiner Betrieb mit ca. 5 Angestellten !
Vertrag ist unbefristet !

Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende (zum 01.01, 01.03, 01.07,01.10)

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Also zum 1.10. geht ja nur noch, wenn du früh genug im August zurückkommst.
Somit sollte das eigentlich mit dem Jahr Minijob klappen. Es zählt bim ALGI das Einkommen in 12 von 24 Monaten, da waarst du aber in Elternzeit, also ist kein Einkommen da, also wird fiktiv berechnet!

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Hallo,

wenn Ihr nur 5 Mitarbeiter seid - was heisst denn da, dass es üblich ist, dass Mütter nach der EZ gekündigt werden. Wieviele SS hast Du dort denn schon erlebt? Willst und kannst Du denn Deinen Vollzeitvertrag wieder erfüllen? Dann muss es doch erstmal einen Kündigungsgrund geben (ich weiss, dass das Kündigungsschutzgesetz wegen der geringen Mitarbeiterzahl nicht greift, aber trotzdem wird es einen Kündigungsgrund geben, oder?).

Kannst Du denn den Vollzeitjob und den 400,- Euro Job gleichzeitig erfüllen? Hast Du Dir die Nebentätigkeit von Deinem AG genehmigen lassen?

LG, Andrea

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Hallo....

Das alles Betrifft doch aber gar nicht meiner Fragstellung !

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Hallo,

naja, ob Du Anspruch auf ALGI hast ist schon davon abhängig, ob Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Solltest Du dann doch gekündigt werden, bekommst Du die genauen Zahlen beim Arbeitsamt, falls Du keine andere Stelle finden solltest.

Die weiteren Ausführungen auf susanneas Antworten weisen aber eher darufhin, dass Du mal schauen willst, ob ALGI nicht eine lukrative Alternative wäre.... (Ich pack die Glaskugel wieder weg.)

LG, Andrea

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