Krankheit, Vertrag wird nicht verlängert, Krankengeld?

Guten Abend zusammen,

ich versuche mich mal kurz zu fassen.

Es geht um meinen Freund.

Er ist leider krank, wird demnächst stationär in eine Klinik gehen. Heute kam das Schreiben seiner Firma, dass der Vertrag nicht verlängert wird. War realtiv klar und ist auch in Ordnung, Vertrag läuft Ende des Monats aus, Krank wird er aber noch länger sein.

Hat er, obwohl er dann arbeitslos ist, Anspruch auf Krankengeld oder muss er dann ALG1 beantragen? Muss er sich jetzt direkt arbeitssuchend melden, obwohl er längere Zeit ausfallen wird?

Vielleicht ist das wichtig, der Vertrag wurde nur wegen der Krankheit nicht verlängert!

GLG

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Muß er nicht eh ALG I beantragen, um weiter krankenversichert zu sein?

Ruft die Krankenkasse an, die müßten da ja bescheid wissen.

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werden am Montag mal telefonieren. Ich habe diesbezüglich gar keine Ahnung.

Danke trotzdem und einen schönen Abend...

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Hallo

Wenn er Alg 1 beantragen will, muss er dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen. Wenn er stationär geht, kann er das nicht.

Bianca

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Hallo

ja, das ist mir dann auch nochmal eingefallen. Ach man, es ist schwierig. Er tut mir total leid, weil er jetzt wirklich Existensängste bekommt :-(

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Ich würde mich jetzt gleich online arbeitssuchend versuchen zu melden.
DAnn sind alle Fristen erstmal eingehalten.
Ich meine aber, ALGI kann er ja nicht bekommen, weil er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, dass er dann weiterhin Krankengeld erhält.

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Hallo,

krankengeld erhält er ja noch nicht. Ich werde am Montag mal rumtelefonieren.

Es ist echt Mist, da niemand damit gerechnet hat, das er jetzt so krank wird #schmoll

Oh man, es ist echt total kompliziert

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Sobald die Entgeldfortzahlung durch den AG endet, gibt es Krankengeld. Dies ist dann bei ihm der Fall nach Vertragsende.

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Er hätte sich bereits arbeitssuchend melden müssen.
3 Monate vor Ablauf des Vertrages!
Also schnellstens nachholen.

Gruß
b

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Hallo,

aber das Schreiben kam doch erst gestern. Wenn er nicht krank geworden wäre, Krank ist er seit 3 Wochen, wie gesagt auch noch länger.

Der Vertrag wäre verlängert worden, wenn er jetzt nicht krank geworden wäre, niemand hätte vorher gedacht, dass es sich jetzt doch so hinziehen wird.

Das würde ja heißen, dass sich jeder arbeitssuchend melden muss, dessen Vertrag ausläuft, aber relativ sicher ist, dass der Vertrag verlängert wird. Es gibt doch inzwischen so viele Firmen, die befristete Verträge geben. Ist das dann wirklich so?

LG

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Ja, das ist wirklich so. Da hätte er sich 3 Monate vor dem Ablauf arbeitssuchend melden müssen. Also huete noch online nachholen und hoffen, dass es keine Sperre gibt.
Wobei die hier ja durchaus berechtigt wäre!

Bis wann geht der Vertrag noch und wie lange ist er schon krank.

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Hast ja erfüllende Antworten erhalten ;-)

Er bekommt Krankengeld, solange er AU ist. Im Anschluss würde dann ALG I beginnen, das muss er dann natürlich beantragen.

Auch wenn er mit dem Zeitpunkt seines Ausscheidens noch in der 6 Wochen Frist wäre, wo der AG leisten müsste, setzt dann sofort nach wirksamwerden der Kündigung bzw. nach auslaufen des Vertrages Krankengeld von der KK ein.

ALGI wird er nicht bekommen, da er nicht arbeitsfähig ist.

Krankengeld ist ein vermindertes Entgelt bzw. Lohnersatzleistung. Also weniger, als sein letzter Lohn.

Das bekommt er längstens für 78 Wochen, oder so lange, wie die KK das mit sich machen lässt ;-)

Viel Glück!

Janette

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Hallo, habe durch zufall gerade dieses thema entdeckt weil ich gerade auf der suche nach genau dieser antwort bin,....weiss du das sicher das das so ist,....ich bin nämlich in der gleichen situation bin seit ca. 3 wochen krankgeschrieben und mein vertrag läuft auch aus und wird nicht verlängert,...ich werde ende dann ja bald ins krankengeld rutschen, ist es wrklich so das wenn mein vertrag dann ausläuft auch weiterhin krankengeld erhalte?? bin ich dann automatisch krankenversichert, weil über den arbeitgeber bin ich es ja logischerweise nicht mehr.

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Ja, es ist so, dass die Krankenkassen zur Leistung vom Gesetz her verdonnert sind, wenn man aus einem SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis, welches länger als 10 Wochen angedauert hat, bevor die AU entstand.

Im Leistungsfall bist Du auch weiterhin über die KK eigenständig versichert. Im Anschluss musst Du Dich rechtzeitig kümmern, ggf. ALG I (wenn Du einen Anspruch hättest) geltend zu machen oder ggf., wenn Du verheiratet bist, in die Familienversicherung zu gehen.

Tipp: Lass Dich bloß nicht von der KK drängen, wenn Du verheiratet bist, während der AU in die Familienversicherung zu wechseln, das machen die nämlich ganz gern und erzählen einem irgendwelchen ganz großen Stuss, das man aus Angst unterschreibt.

Dann ist der Anspruch nämlich weg!

Maßgeblich für die Bewilligung des Krankengeldes ist nur, dass Du aus einem sv-pfichtigen Beschäftigungsverhältnis raus AU warst bzw. bist.

Ich habe selbst Krankengeld während der Elternzeit über 8 Monate bezogen. Ich habe in der Elternzeit bei einem anderen AG mit Zustimmung meines AG gearbeitet, war 12 Wochen beschäftigt, wurde dann krank über einen längeren Zeitraum. Der AG hat mich dann während AU gekündigt und ich erhielt dann auf Berechnung meines letzten Verdienstes Krankengeld über genannten Zeitraum.

Viel Glück!

Janette

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