elterngeld abgelehnt?

hallo, habe mich heute mal erkundigt wies denn so mit dem elterngeld ist da ich bis heute der meinung war bzw es so aus der elterngeld internetseite so verstanden habe das man in den 12 mon. vor der geburt arbeiten gewesen sein muss um etwas zu bekommen auch diese 300euro mindestsatz....

habe dann bei der kreisverwaltung mit der elterngeld frau gesprochen die meinte das diese 300 euro JEDER bekommen würde egal was der partner verdienen würde.

Nun ist es aber so das auch das Arbeitsamt sagt das dieser betrag aufs harz 4 angerechnet wird ( ich bekomme kein harz 4!!!) und eine bekannte harz 4 + 300 euro das raffe ich dann wieder nicht das die auf der einen seite es anrechnen würden und sie wiederum es zusätzlich doch bekommt dann hat da wohl aufm amt jemand gepennt...?!

weiter hat meine freundin 2kinder bei beiden wäre angeblich der elterngeld antrag abgelehnt worden weil ihr Mann zu viel verdienen würde wobei es ein normales gehalt von ca 1800euro ist also nicht übermäßig hoch..... jetz hab ich dann wiederum bammel das die mich dann auch ablehnen obwohl die frau von der elterngeldstelle sagte das das nicht sein kann und das die anträge nicht abgelehnt werden.....

wie sieht denn das jetz genau aus?? hat der Ehemann einenen einkommensnachweis zu erbringen wo das dann mit berücksichtigt wird oder zählt wie die elterngeldstellen frau meinte nur die daten vom kind?

ich möchte gerne mal wieder ruhig schlafen und mir nicht als gendanken machen zu müssen ob man damit nun rechen kann oder nicht!!!!

danke schon mal

lg mia

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Der Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld wird bei ALG 2 voll angerechnet,wenn man vorher NICHT gearbeitet hat.
Und das Elterngeld abgelehnt wird,ab ich ehrlich gesagt noch nie gehört.#kratz

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nein stimmt nicht.Ich habe auch ALG II und EG bezogen.Alles was über 300 ist wird angerechnet (zum Beispiel der Geschwisterbonus)

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aber das kann auch sein dass es daran liegt dass das vor 2011 war? ok...ich bin mir nicht sicher;) erst denken dann schreiben

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so bekomm ich das vom amt auch so gesagt nur ich kenne anscheinend zu viele "seltsame" fälle....#gruebel

und dann ist man trotzdem verunsichtert....

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Es gibt ganz klare Bedingungen, die man erfüllen muß, um Elterngeld zu bekommen. Das, was du hier erzählt hast, nennt gar keine dieser Bedingungen, sondern ist ein Kauderwelsch zwischen Erziehungsgeld (das gab es für alle Kinder, die vor Januar 2007 geboren wurden) und halben Informationen über Elterngeld.

1. Du hast einfach zu viele Bekannte mit unterschiedlichen Voraussetzungen und höchstwahrscheinlich auch unterschiedlich alten Kindern. Daher fallen diese Kinder auch jedesmal unter andere Gesetze. Diese haben sich in den letzten Jahren nämlich mehrmals geändert. Bis 2007 gab es Erziehungsgeld als ein Festbetrag, was einkommensabhängig war. Danach kam Elterngeld in Höhe von mindestens 300€ und höchstens 67% des Gehalts. Das wurde zunächst nicht auf ALG2 angerechnet. Dann kam eine Gesetzesänderung - gültig ab Januar 2011 - und es wurde angerechnet auf ALG2 und die Höhe des Elterngeldes wurde herabgesetzt auf 65%.
2. Wer einen Antrag nicht ausfüllt, weil er glaubt, dass ihm Gelder nicht zustehen, ist selbst schuld. Niemand wird gezwungen dazu, Gelder anzunehmen. Das muß man schon beantragen.
3. Den Mindestsatz von 300€ bekommt auch jeder, der nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeitet. Das ist die Bedingung für den Bezug von Elterngeld. Das Einkommen des Ehemannes interessiert niemanden, solange er nicht selbst in Elternzeit gehen will (da ist es für die Berechnung wichtig, denn er bekommt ja sicher mehr als 300€)

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Hallo

Erziehngsgeld war auch an Bedingungen geknüpft. Das habennicht alle Kinder bekommen

Bianca

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Ich zitiere aus meinem Post: "Bis 2007 gab es Erziehungsgeld als ein Festbetrag, was einkommensabhängig war." ...wo bitte habe ich nun genau behauptet, dass es alle Kinder bekommen haben - unabhängig vom elterlichen Einkommen? Um ganz genau zu sein, habe ich es z.B. für meinen Ältesten nämlich nicht bekommen.

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Hallo,

wie alt sind die Kinder von deiner Bekannten? Denn vor 2007 gabs noch da Erziehunngsgeld und das bekam wiklich nicht jeder und der HÖCHSTSATZ war 300 Euro. Wenn der Mann "zuviel" verdiente bekam man nichts. Und das war ein normales Durchchnittseinkommen.

Jetzt it das ja ander geregelt.

Und es wird voll an Hartz IV angerechnet. Deine Bekannte bekommt dann eben 300 Euro weniger Hartz IV.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß
Maximama

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Jeder bekommt die 300€. Auch wenn man noch nie gearbeitet hat.
Außer,wenn man allein mehr als 250.000€ und gemeinsam mehr als 500.000 im Jahr verdient. Dann gibt es nichts. Deshalb muss auch der Mann einen Einkommennachweis erbringen (bzw. derjenige, der kein Elterngeld bezieht), es könnte ja sein, dass er mehr als 500.000€ bekommen hat und ihr nicht elterngeldberechtigt seid.

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Hi,

Elterngeld bekommt jeder. Wenn du die letzten 12 Monate berufstätig warst, anteilig von deinem Gehalt. Wenn nicht, den sockelbetrag von 300€. Das betrifft immer die Person die Elterngeld beantragt. Wenn du 12 Monate beantragst (bzw. 24 mon. die Hälfte) kann dein Vater 2 Monate vätermonate nehmen.

Ich habe bei den Zwillinge den sockelbeitrag von 300€ + 300€ mehrlingsbonus bekommen. Mein Mann verdient sehr gut. Aber wie gesagt Elterngeld bekommt jeder unabhängig vom einkommen des Antragstellers oder des Partners. Mein Mann hat dann noch 2 vätermonate bekommen, den Höchstbetrag 1.800€ + 300€ mehrlingsbonus.

Lg
Jacqueline mit Lana 5 Jahre, Marissa und Vanessa 18 Monate

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die 2 kinder sind nun 3 und der kleine ist letztes jahr am 1.januar geboren..... also jünger als deine zwillinge!!! dann hätte sie ja eigentlich 100% min beim 2kind die 300 euro bekommen müssen! also was die sich immer zusammenspinnt weiß ich auch nicht da ist immer alles anders als bei anderen leuten!? #kratz und sie hat beim antragsstellen einfach nur mist gebaut! oder die frist verstrichen lasse....