Erbe ausschlagen - selbst aktiv werden oder abwarten?

Hallo!

Leider ist vor fast 5 Wochen mein Papa verstorben.

Ich möchte das Erbe ausschlagen, weiß aber nicht, ob ich mich an das Nachlassgericht wenden soll oder muß man abwarten, wenn die einen anschreiben? Ich hab was im Hinterkopf von einer 6 Wochen-Frist. Läuft die jetzt ab Todestag oder ab Anschreiben vom Gericht?

Danke schon mal für eure Hilfe!

LG

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Abwarten...

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Na dann aber schnell! Die Ausschlagungsfrist läuft 6 Wochen ab Kenntnis vom Tode!

Wenn du auf das Schreiben vom Gericht wartest, könntest du zwar sagen, dass du erst dadurch vom Tod erfahren hast, wenn du dann aber anderswo schon tätig warst....

Also einfach anrufen, Termin machen und ausschlagen.

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Das ist witzig ;-)... und wenn der Papa nun seine (unbekannte) Geliebte und deren Kinder als Erbe eingesetzt hat? Nur weil ich weiß, dass Person XY gestorben ist, kann ich doch nicht zum Nachlaßgericht oder Notar laufen und jedes mal vorsorglich das Erbe ablehnen...

Die Ausschlagungsfrist ist 6 Wochen - das stimmt. Aber sie beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem man erfahren hat, dass man Erbe geworden ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/ausschlagung.htm

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Das ist richtig, aber sie weiß ja, dass sie Erbin werden würde und daher spricht ja nichts dagegen jetzt auszuschlagen. Ich schicke niemanden weg, der ausschlagen möchte. Dafür zeichne ich ja den Stammbaum und gucke nach, wer nach gesetzlicher oder nach testamentarischer Folge Erbe ist. Aber ja, Zeit hätte sie natürlich bis zum Schreiben des Nachlassgerichts.

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Ja, unbedingt schnell ausschlagen! "Stillschweigend" hinnehmen bedeutet, dass du das Erbe annimmst!

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Sag mal, ist dein Papa verheiratet?

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Nein, er hatte zwar eine Lebensgefährtin. Ansonsten gibt es noch meine Schwester und mich.

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Ne, nicht abwarten, bis man angeschrieben wird!!!! Das wird man nämlich ggf. gar nicht. Und bei Verwandten ersten Grades ist man immer in der Annahme, dass man vom Tod automatisch Kenntnis genommen hat.

Daher beginnt die Frist ab Kenntnisnahme des Todes!

Also, bitte schnellstens zum Notar!

LG Janette

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***Also, bitte schnellstens zum Notar!***

Das braucht gar nicht sein. Man kann auch einfach direkt zum zuständigen Nachlassgericht gehen und das Erbe dort ausschlagen.

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Wenn man aber weiter entfernt wohnt, kann ein Notar unnötige Wege ersparen. Man muss das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen aufsuchen.

Außerdem ist es wie mit dem Erbscheinantrag. Da würde ich auch immer zum Notar gehen, da sonst etliche formelle Fehler auftreten können und nur unnötig Nachfragen provozieren und die Bearbeitung verzögern.

Eine Erbausschlagung über einen Notar kostet nicht die Welt. Ich glaube um die 20 € pro Person. Das hat man ab und an schon an Benzin verfahren, wenn man das zuständige Nachlassgericht selbst anfährt.

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