wie hoch ist der ortszuschlag im öffentlichen dienst

mein mann ist im öffenlichen dienst und erhält auch über seine abrechnung das kindergeld für beide kinder

wie ist das mit dem ortszuschlag , davon steht nämlich nichts auf der abrechnung
bei mir stand früher immer der ortszuschlag drauf , als ich noch voll arbeiten ging
ist da was falsch gelaufen oder heisst das anders - es steht nur was von kinderbezogenem anteil drauf -
sind aber nur 180 brutto

vielleicht kann mir jemand helfen

l.G. mica

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Hallo,

wenn ich dich richtig verstehe, gehst DU zur Zeit auch im ÖD arbeiten?
Der Ortszuschlag wird nur 1x gezahlt, wenn beide im ÖD Dienst sind, soweit ich weiss.

Ich würde an Deienr Stelle vielleicht mal googeln und im zweifelsfall in der Personalstelle nachfragen

LG

sc

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Hallo Mica.

Na jetzt bin ich echt auf die Antworten der anderen gespannt. Ich wollte heute nämlich auch schon auf die Frage mit dem Ortszuschlag kommen.

Ich arbeite auch im öffentl. Dienst. Bin auch gleich nach dem Mutterschutz wieder vollzeitig arbeiten gegangen (bin nicht verheiratet - mein Freund arbeitet in der freien Wirtschaft).
Bei mir hat sich in Sachen Ortszuschlag auch nichts geändert, seit ich meinen kleinen Sohnemann habe. Ich verdiene genauso viel wie vor dem Kind. #gruebel

Habe mir gedacht, dass ich vielleicht beim Lohnsteuerjahresausgleich dafür was zurück bekomme. Pustkuchen!!! Es wurden mir fürs letzte Jahr satte 7 Euro gutgeschrieben. #schock

Auf meine Anfrage beim Finanzamt hin hat mir der "freundliche Sachbearbeiter" dann erklärt, dass meine gesamten Ansprüche mit dem Kindergeld das ich beziehe abgegolten sind. Habe unter "Rund ums Baby - Steuerberater" heute schon mal gepostet und hoffe auf eine baldige Antwort des Steuerberaters. Wollte wissen, ob mein Lebensgefährte vom Fiskus was rausbekommt, wenn er seinen Lohnsteuerjahresausgleich macht. Denn der bekommt ja kein Kindergeld für den Kleinen. #kratz Wird aber wahrsch. auch ne Fehlanzeige, denke ich mal.

Leider habe ich in meiner Arbeit keinen "kompetenten" Personalsachbearbeiter. Mein Kollege meinte, dass es völlig egal sei, ob man kein Kind hätte oder denn 5 Kinder. Der Ortszuschlag und somit der Verdienst bleibt immer gleich. #schock #kratz #gruebel

Bin ja mal gespannt, ob hier im Forum jemand ne handfeste Aussage machen kann!

Lb. Grüsse und schon mal vielen Dank im Voraus!
Cazie71 mit #baby (18 M.)

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Hallo,

ich arbeite auch im ÖD, mein Ex-Mann ebenfalls.

Wir haben beide den vollen Ortszuschlag bekommen. Lediglich den Verheiratetenzuschlag mussten wir uns teilen. Seit Okt. 2005 ist das aber auch anders geregelt, jedem Partner steht jetzt der volle Zuschlag zu. (Hab ich leider nichts mehr von, werde im März geschieden und dann fällt er ganz weg.) Wenn Kindergeld gezahlt wird, gibt es auch noch den Kinderzuschlag. Hier kann ich aber nicht mehr genau sagen, ob den auch beide bekommen oder nur derjenige, der das Kindergeld bekommt.#kratz

Soweit ich weiß, ist aber die Höhe der Ortszuschläge in jedem Bundesland anders geregelt. Das richtet sich wohl nach der allgemeinen Einkommensstruktur, den Mietpreisen, etc. Bin mir da aber auch nicht sicher, wie das genau gehandhabt wird.

LG

Pusteblume

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Hallo Mica.

Habe gestern nochmal alle meine Gehaltsabrechnungen durchgekaut. Die ohne Kind - die mit Kind - die, die noch auf BAT laufen - und die, die auf TVöD laufen.

Aaalso, hier mein Resultat:

Als ich noch kein Kind hatte und der BAT (Gehaltsgruppe VII, Stufe 06) gültig war hatte ich Ortszuschlag II/01 (473,21 Euro) und ein Gesamtbrutto von 1.978,38 Euro.

Nach der Geburt meines Sohnes hatte ich BAT (Gehaltsgruppe VII, Stufe 06) Ortszuschlag II/01+01 (563,78 Euro) und ein GEsamtbrutto von 2.088,11 Euro.

Ab Oktober 2005 gilt der TVöD. Seitdem gibt es den Ortszuschlag in diesem Sinne nicht mehr. Ich bin nun in Entgeltgruppe 5 Stufe 03 und bei mir heißt es auch Besitzstand Kinde (90,57 Euro) und ein Gesamtbrutto von 2.088,11 Euro.

Fazit: Für jedes Kind bekam man (als es noch den Ortszuschlag gab) anscheinend 90 Euro, brutto.
Seit der TVöD in Kraft ist erscheint dieser Betrag nur noch unter der Kategorie "Besitzstand Kinder". Nachdem Ihr zwei Kinder habt, sind die 180 Euro dann auch richtig.

Das Kindergeld ist auf meiner Gehaltsabrechnung extra aufgeführt mit Namen und Geburtsdatum des Kindes. Diese 154 Euro bekommt man auch netto.

Ich hoffe, dass ich Dir etwas helfen konnte.

LG
Cazie71