Arbeitszeit von 42,5h pro Woche auf 50h pro Woche erhöht darf er das?

Hallo

mein Mann hat mir gerade von der Arbeit kurz angerufen und gesagt sein chef hätte die Arbeitsstunden von 42,5h pro Woche auf 50h pro Woche angehoben. Natürlich zum gleichen Verdienst. Ist das überhaupt zulässig?

Selbst wenn er die 7,5h pro Woche mehr bezahlt, ist so etwas nicht eine Vertragsänderung und muss von beiden Seiten vereinbart und unterschrieben werden? Es betrifft die gesamte Abteilung, also nicht nur ihn.

Vielleicht kann mir dazu jemand was sagen. Wäre super.

Lg elcoli

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Also grundsätzlich darf er Mehrarbeit anordnen, gerade, wenn viel zu tun ist, die Auftragslage also sehr gut ist. Allerdings muss die Mehrarbeit zeitlich befristet sein. Er kann jetzt nicht sagen, ihr arbeitet nu für immer oder lange zeit so viel! Wär er ja auch schön blöd! Ausgebrannte Mitarbeiter sind recht unproduktiv!

Bekommt er die Überstunden denn als Ausgleichstage, wenn er sie nicht bezahlt bekommt? Werden neue Mitarbeiter eingestellt, um den personellen Engpass zu überbrücken?

Mit 10 Stunden Arbeitszeit am Tag liegt er natürlich an der Obergrenze der erlaubten Arbeitszeit! Das schlaucht und ich kann verstehen, dass ihr euch da Sorgen macht! Ginge mir genauso!

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Ok. Also er ist noch nicht zu Hause. Ich konnte noch gar nicht nachfragen. Aber ich glaube nicht dass er dafür irgendwann frei bekommt. Personal wird momentan keines eingestellt. Das Problem ist, sie haben eine sehr gute Auftragslage aber die wird sicher eher noch besser als rückläufig. Au man, und zusätzlich macht er gerade noch Abendschule und hat bald Prüfungen. Samstagsarbeit wird auch verlangt ab jetzt und das wo ich doch jedes 2. WE arbeiten bin. (Krankenschwester auf 400€ Basis).

Weiß gar nicht wo das noch hinführen soll. 3 kleine Kinder haben wir auch....

Ich denke da hilft nur ein Jobwechsel nach dem er die Schule beendet hat.

Lg elcoli

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Ist Dein Mann in der Gewerkschaft?

Dann da vorsprechen.

Wenn nein, das Ganze schriftlich verlangen und einen Anwalt aufsuchen.

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Hallo!

Mehr als 48 Stunden die Woche sind gesetzlich gar nicht erlaubt - was darüber hinaus geht muss innerhalb der nächsten sechs Monate wieder abgefeiert werden. also das muss sich keiner bieten lassen!

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Der Chef MUSS die Mehrarbeit entweder in Freizeit oder in Geld ausgleichen.

Bei meinem Mann gibt es auch wechselnde Stundenanzahlen im Jahr. Die Flaute ist immer um Weihnachten und Neujahr und die ersten Wochen im neuen Jahr. Die arbeitsreichen Zeiten sind Frühjahr und Sommer und früher Herbst, wo dann für das Weihnachsgeschäft produziert wird.

Die Stunden Mehrarbeit kommen dann auf ein Gleitzeitkonto und werden dann für Betriebsferien angesammelt, die es eigentlich immer zwischen Weihnachen und Neujahr für Minimum 5 - 8 Tage gibt.

Man kann übrigens nicht genau beurteilen, ob die 50 Stunden in der Woche erlaubt sind oder nicht. Ich habe einen Bekannten, der arbeitet pro Tag 8 Stunden und zwar 7 Tage die Woche durch, sind in der Woche 56 Stunden und das dann 3 Wochen am Stück und hat dann im Anschluss immer 8 Tage am Stück frei. Und das ist erlaubt! Er arbeitet bei Hamburg für eine Druckerei als Staplerfahrer.

Arbeitsrechtlich gesehen, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei hohem Arbeitsanfall an 6 Werktagen maximal je 10 Stunden am Tag beschäftigen. Also sind 60 Stunden in der Woche gerechtfertigt. Die Mehrgearbeitete Zeit MUSS aber innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen wieder abgefeiert werden, so dass durchschnittlich wieder ein 8 Stunden Tag vorliegt und die Höchstgrenze (das die Regel, nicht den Ausnahmefall beschreibt) wieder 48 Stunden beträgt.

Aber kurzzeitig sind bis zu 60 Wochenstunden verteilt auf 6 Werktage erlaubt.

LG Janette

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Vielen Dank für die Antwort. Also über Ausgleich oder bezahlung der Stunden wurde überhaupt nix gesagt. Es wird verlangt an 5 Tagen die Woche 9h arbeiten und am Samstag 5h.

Wielange darf so etwas aufrecht erhalten werden?

Lg elcoli

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Prinzipiell müsst Ihr erstmal gucken, was im Tarifvertrag (ggf. Flächentarifvertrag) geregelt ist, ob da die 60 Stundengrenze grundsätzlich erlaubt ist, parallel müsst Ihr mal in den Arbeitsvertrag schauen.

Zum Thema Überstunden steht unten was, sonst findet man darüber eine Menge Publikationen im Netz.

Es bedarf zur Überstundenregelung vom Prinzip her nichts extra schriftliches. Also bedeutet, wenn der Arbeitgeber Überstunden anordnet, weil es der Arbeitsanfall nötig macht, muss man sich dem erst einmal beugen, es sei denn, es ist was im Tarif oder Einzelarbeitsvertrag geregelt.

Es bedarf auch keiner schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme, wann wo wie was abzufeiern ist oder ob die Überstunden vergütet werden. Der Arbeitgeber muss in einem bestimmten Zeitrahmen die Überstunden abnehmen lassen oder entsprechend vergüten.

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Freundliches Schreiben an den Chef, dass die Mehrarbeit - sofern betrieblich kurzzeitig nötig - geleistet wird, jedoch nur gegen Überstundenentgelt + Zuschlag. Per Einwurfeinschreiben.

Gruß

Manavgat

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Das ist ja mal ne Idee, nur rechtlich nicht zulässig. Man hat keinen Anspruch auf Vergütung.

Der Arbeitnehmer darf sich noch nicht mal den angeordneten Überstunden entziehen. Es sei denn, er hat einen Schwerbehindertenausweis oder der Vertrag schließt Überstundenleistungen aus.

Der Arbeitgeber muss es in Freizeit ausgleichen, wogegen die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs sein eigenes Bier ist.