Arbeitslosengeld nach Elterngeld????

Guten Morgen, habe mal eine Frage!!!!

Meine Tochter soll ab Januar in den Kindergarten für 1jährige, so nun was ist wenn sie doch keinen Platz bekommt, da es noch keinen sicheren Platz gibt, obwohl ich sie bereits angemeldet habe wo sie noch nicht mal auf der Welt war.
Ich bekomme momentan das volle Elterngeld, habe aber sicherheitshalber 2 Jahre Elternzeit beantragt, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und mein Chef lässt mir freie Wahl wann ich zurück komme. Kann ich für das zweite Jahr Arbeitslosengeld beantragen, wenn ich kein Kiga Platz habe oder wie sieht es aus????

Danke für die Antworten.

Schönes We

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Hi,

Arbeitslosengeld 2 steht dir nur zu, wenn du kein Arbeitsverhältnis (Arbeitslos sagt das Wort ja schon aus) hast und dem Arbeitsmarkt für Zeit X zur Verfügung stehst.

Da beides nicht zutrifft, sprich du hast Arbeit und auch keine Betreuung würdest du wohl kein ALG2 bekommen. Vielleicht angagierst du, bis du einen KiTa-Platz hast eine Tagesmutter und gehst dann erstmal soviel Arbeiten, dass es euch zum Leben reicht wenn dein EG wegfällt.

LG

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Nö, ganz so ist es nicht. arbeitslos muss sie nicht sein, wenn ihr Chef ihr z.B. keine Teilzeitstelle in Elternzeit anbieten kann und sie eine Betreuung hat, dann kann sie auch ALGI bekommen ;)

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Susannea hat ja schon korrigert was den ALGI-Bezug angeht.

Für den ALGII-Bezug, den Du erwähnst, ist Arbeitslosigkeit natürlich noch viel weniger Voraussetzung!

Gruß,

W

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Nö - ALG1 bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Tust Du ja nicht.

Schau' Dich doch mal nach 'ner Tagesmutter um, falls das mit dem KiTa nicht klappt.

Grüsse
BiDi

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Ohne Betreuung gibt kein Geld!

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Hi,
Arbeitslosengeld I setzt voraus, dass du eine Kinderbetreuung hast. Denn das gibt es nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - was du ohne nun mal nicht tust.

Arbeitslosengeld II hängt von Eurem Haushaltseinkommen ab. Dazu (und alternativ zu Wohngeld oder Kinderzuschlag) gibt es genug Rechner im Netz.

Du hast natürlich auch die Alternative, dich nicht zu sehr auf eine Betreuung zu fixieren. Renn dem örtlichen Jugendamt die Tür ein, stell klar, dass du arbeiten willst und musst (willst du?) und dafür eben eine Betreuung gebraucht wird. Ich kenne viele, wo intensives Nachhaken viel gebracht hat.

In welchem Bundesland wohnst du denn? Vielleicht ja in einem der wenigen, wo es Landeserziehungsgeld gibt (auch abhängig vom Haushaltseinkommen)?

Wenn es keine Leistungen wie ALGII, Kinderzuschlag oder Wohngeld gibt, weil Euer Einkommen zu hoch ist hilft ansonsten nur sparen.

Das zweite Jahr zu hause wird halt normalerweise nicht mehr bezahlt (Ausnahme: Landeserziehungsgeld).

viele Grüße
Miau2

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Hallo.

Also wenn ich das richtig verstehe, stehst du ja im ruhenden Arbeitsverhältnis. Das zweite Elternjahr wirst du wohl dann ohne Geld verbringen müssen, da ja dein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist und du zwei Jahre Elternzeit beantragt hast, wovon du ja schon den vollen Satz im ersten Jahr beziehst. Wenn du in dieser Zeit dein Kind unterbringen kannst, müsstest du eigentlich einen Nebenjob bei deiner Arbeit angeben, da ja diese deine Hauptarbeitsstelle ist und sie deine Nebentätigkeit bewilligen muss. So sehe ich es. Ansonsten kannst du auch dort wieder arbeiten gehen, wenn d dein Kind unterbringen kannst.

LG Hermina

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Ein gekündigter Job ist keine Voraussetzung für ALGI!