Frage an die Steuerexperten bezüglich Steuerklasse :-)

Hallo...

ich werde wieder in Teilzeit also 18-20 Stunden arbeiten gehen und wollte mal fragen :

Ich dachte es gibt bis zu einem gewissen Betrag weniger Steuerabzüge ? Sonst müsste ich St.kl. 5 machen, weil mein Mann Kl.3 hat.

Kann ich denn sonst irgendwie die 5 umgehen?

Danke für eure Tips!

lg

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Ich glaube das ist nur bei dem 400 Euro-Job so. Sonst kannst du beidem Verdienst, denke du verdienst viel weniger wie dein Mann, nur du 5 und er 3 nehmen. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn es jemand weiß.

LG

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ja, er verdient um einiges mehr als ich

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dein mann kann auch die 4 nehmen- dann kommst du um die 5 herum!

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Bei Stkl. 5 wird ab dem ersten Euro voll versteuert, wenn es kein Minijob ist!

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HI,

aber was hat es mit diesem Midijob auf sich?

lg

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Hat ja meine Vorschreiberin schon geschrieben:
In der 5 hat man immer prozentual viel Steuern zu zahlen. In der 4 würdest Du weniger zahlen - Dein Mann müsste dann aber auch in die 4 und hätte mehr Steuern.

Aber ist eh wurscht ;). Beim Lohnsteuerjahresausgleich gleichen sich die Unterschiede der Steuerklassen wieder aus.

Grüsse
BiDi

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Wenn Ihr Eure Gelder nicht trennt spielt es keine Rolle. Mit der Steuererklärung gleicht es sich aus.
Solltet Ihr getrennte Kassen haben, dann würde ich 4/4 wählen.

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Hallo...

wenn Dein Mann mehr als 60% zumFamilieneinkommen beiträgt, ist die Kombination III/V die günstigtse, allersdings bekommst Du Pipi inne Augen, wenn Du die Lohnabrechnung ansiehst, die ganzen "Mehrsteuern" durch Euer höheres Familienienkommen werden ausschließlich bei Dir abgezogen. Wenn Dein Mann ein höheres Einkommen hat, kann es kann auch vorkommen, dass das noch nicht mal reicht, ihr müsst auch noch was nachzahlen. Wählt Ihr die Kombination IV/IV habt Ihr recht hohe Abzüge und müst bis zur Steuererklärung warten, bis Ihr die zuviel gezahlte Kohle zurückbekommt. Am Besten wäre daher die Kombination vier plus Faktor. Ihr müsst beim Finanzamt einen Antrag auf STeueerklassenwechsel stellen, in dem Ihr Euer voraussichtliches Einkommen angebt. Das Finanzamt rechnet dann, auf Grundlage der Steurklasse IV einen Faktor aus, um den sich die STeuer bei dem einen Partner ermäßigt, und bei dem anderen Partner erhöht, ist aber nicht so krass wie III/V.

Unterm Strich isses eh Worscht, mit der Steurerklärung bekommt ihr das zuviel gezahlte Geld eh wieder zurück.

LG Jupp

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"allersdings bekommst Du Pipi inne Augen, wenn Du die Lohnabrechnung ansiehst"

Das sollte sich dann legen, wenn du siehst, wieviel dein Mann für dein Nichtstun (Wenigtun) zusätzlich bekommt!

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Am besten ist 4/4 und dann die zuviel gezahlte Steuer erstatten lassen.

Warum?

Weil es sonst immer nur ein Zuverdienst ist, der auch innerhalb der Familie nicht wertgeschätzt wird.

In vielen Familien ist es so, dass die Kinderbetreuungskosten gegen das Netto mit Steuerklasse 5 gegengerechnet werden.

Gehst Du dann noch mit Freude zur Arbeit?

Gruß

Manavgat

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Hallo

Kann ich net so sagen

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Nicht jedere Lust, dem Staat ein zinsloses Darlehen zu gewähren.... ;-)

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Hi,

"Kann ich denn sonst irgendwie die V umgehen?"

Ganz einfach. Niemand kann dich zwingen, deinen Freibetrag an deinen Mann abzutreten. Und genau das machst du, wenn du ihm die III lässt.

Auf deine Frage gibts die einfache Antwort: nehmt beide die IV und holt Euch das zu viel bezahlte über die Steuererklärung zurück.

Ob das der sinnvollste Weg ist ist eine andere Frage. Aber es ist eine eindeutige Möglichkeit, wie du um die Klasse V herumkommst ;-).

Ja, es gibt bis zu einem gewissen Betrag sogar überhaupt keine Steuerabzüge. Das nennt sich Freibetrag. Und der von dir ist das, was du an deinen Mann abgetreten hast das ist es, was die Klassen III/V ausmacht - der mit der III hat alle Freibeträge, der mit der V hat ab dem ersten Euro Abzüge. Bei IV/IV hätte jeder seinen eigenen, du würdest also bis zu deinem Freibetrag keine Steuern zahlen und er bis zu seinem.

Bei getrennten Kassen ist diese Variante nicht zu empfehlen. Wenn man gemeinsam haushaltet und rechnet kann man durchaus darüber nachdenken, ob man Lust hat, Vater Staat über viele, viele Monate kostenlosen Kredit zu gewähren (was man macht, wenn man zu viele Steuern zahlt).

Wenn der Einkommensunterschied zu groß ist muss man bei der Klassenwahl III/V übrigens damit rechnen, eine Nachzahlung zu haben - 2/3 des Einkommens bei dem mit der III und 1/3 bei dem mit der V gilt als "Idealkombination" für diese Klassen, wenn beide arbeiten.

viele Grüße
Miau2