Kein ALG1 wenn man nicht flexibel ist?

Hallo

eigentlich betrifft es mich nicht wirklich, weil ich mich nicht Arbeitslos melden würde. Zur Not gäbs sicher Putzstellen oder so... Aber meine Freundin war beim Arbeitsamt weil sie nach der Elternzeit mit ihrem zweiten Kind bei ihrem alten AG zu ganz schlechten Konditionen hätte arbeiten müssen. Sie wurde daraufhin gekündigt von ihrem alten AG.

Nun behauptet sie, die "nette" Dame beim Arbeitsamt hat ihr gesagt, das sie als "unvermittelbar" gilt, weil sie keine rund um die Uhr Betreuung für ihre Kinder hat (es kann ca. 80% vom Kiga und ihrer Schwiegermutter geleistet werden)
Will eigentlich nur mal hören ob das tatsächlich so gehandhabt wird?

LG
Melanie

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Ich würd mich beschweren und mich nem andren sachbearbeiter zuteilen lassen.

Ich selbst war erst beim Jobcenter. Bin alleinerziehend mit 2 kindern und hab auch nur bestimmte zeiten,in denen die kinderbetreuung gegeben ist und trotzdem bekomme ich ab september,wenn die kleine dann in der krippe ist ALG 1 (bewerbungen laufen jetzt aber schon und ich hoffe es kommt gar nicht erst zum ALG1).

Sobald man mindestens 15 stunden die woche arbeiten kann und die betreuung gegeben ist kann man sich arbeitslos melden und bekommt dann auch für die stunde ALG 1.

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Danke! Werd ich ihr mal sagen!
Kommt es vielleicht auch auf das Gehalt ihres Mannes an #kratz

LG
Melanie

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Hallo,

das ALG1 hat nix mit dem Mann zu tun.
Der Mann meiner Freundin verdient sehr gut, sie bezieht nach 6 Jahren EZ im Moment ALG1, da dann das Arbeitsamt ihre GKV bezahlt. Ansonsten müsste sie sich über ihren Mann privat versichern oder freiwillig gesetzlich, was 320 Euro kostet. Sobald man mindestens 15 Stunden arbeiten könnte, geht das. Geht eben nur ein Jahr, danach ist Schluss.

chwkmg

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Das eine 'rund-um-die-Uhr'-Betreuung vorausgesetzt wird, kann ich mir nicht vorstellen (wer hat die schon?).

Allerdings sollte schon eine geregelte Betreuung gesichert sein. Wenn man sich 'Vollzeit-arbeitslos' meldet, sollte die Betreuung auch Vollzeit geregelt sein. Inklusive Fahrtzeiten und zu normalen Arbeitszeiten. z.B. Betreuung 07.00 - 17.00 Uhr. Wenn die Betreuung nur zur 80% geregelt ist, muss Deine Freundin sich 'Teilzeit-arbeitslos' melden. Mit geringeren Bezügen, natürlich.

Und auf Spezial-Arbeitszeit-Wünsche wie 'Montags, Mittwoch von 05.00 - 12.00', 'Dienstags 17.00 - 22.00 Uhr', etc. muss sich die Agentur für Arbeit auch nicht einlassen.

Grüsse
BiDi

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Solche spezial Wünsche sind aber nur möglich mit Kind.

Kindergarten hat nunmal feste Zeiten und die machen nicht extra für mich um 22 Uhr auf.
Daran hat die Arge sich auch zu halten, ich habe zb GARKEINE Betreuungsmöglichkeit.

Was macht die Arge dann? Mich Ganztags vermitteln mit nem Säugling? Haha das Gesicht vom Chef will ich sehn, wenn man schön in die Bewerbung reinschreibt man hat nen Säugling und wenn das nicht abschreckend genug ist mit Kind zum Vorstellungsgespräch. #rofl

Am besten schön hungrig, Baby weint und Möpse raus zum stillen und wenn der einen DANN noch einstellt alle 2 Tage anrufen "geht nicht Baby ist krank" und das kann keine Arge sanktionieren#rofl

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hi,
bei uns wäre das so gehandhabt worden:

ich hätte - verbindlich ! - mitteilen müssen, für welche zeiten ich Betreuung hätte.

Das hätte eine Arbeitszeit von mind. 15 Stunden gewährleisten müssen, um mich arbeitslos zu melden. Zuzüglich "angemessener" Fahrzeiten (was angemessen ist - darüber gehen die Meinungen zwischen Arbeitslosen und Amt naturgemäß oft auseinander...da gibts aber Urteile zu).

Hieße für mich hier mit vielen Stauzeiten, dass ich so ca. 25 Stunden "feste" Betreuung in der Woche brauche um mich auch nur für 15 Stunden Mindestzeit Arbeitslos zu melden. Mit den 45, die ich theoretisch an Betreuung hätte hätte ich mich für ein Maximum von 30-35 Stunden arbeitslos melden können (da wir zwei Kindergärten ansteuern müssen verlängert sich die Fahrzeit natürlich).

Logischerweise hätte ich mit 15 Stunden auch nur anteilig ALG1 bekommen und nicht das gleiche Geld wie wenn ich mich für einen Vollzeitjob suchend gemeldet hätte.

Dass der Kindergarten nicht von 6:00-20:00 auf hat wäre zumindest bei MEINEM Beruf kein Problem gewesen. Vielleicht wäre es anders gewesen wenn ich einen beruf gehabt hätte, wo Arbeitszeiten von 9:00-20:00 (Friseur) oder bis 22:00 (Verkäuferin) normal wären - aber nicht mit meinem stinknormalen Bürojob.

Ich weiß ja nicht, was du mit "80%" meinst. Ist ja immer die Frage: 80% von was? Aber es wäre auch hier nicht möglich, sich mit einer sichergestellten Betreuungszeit von nur 15 Stunden in der Woche arbeitslos zu melden - weil man so eben keine 15 Stunden wirklich arbeiten kann.

Genau so könnte sie sich natürlich nicht für einen Vollzeitjob suchend melden, wenn sie von den 40 STunden + Fahrzeit nur für 32 eine betreuung hätte.

Und "unvermittelbar" - na ja, je unflexibler man ist, desto schwerer vermittelbar ist man. Hätte ich auf meinem ursprünglichen Wunsch "20 Stunden Woche" bestanden wäre ich vermutlich noch heute ohne Job (und das, obwohl ich nicht mal auf Vormittags bestanden habe)...

Viele Grüße
Miau2

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Das ist Blödsinn. Sie stellt sich für eine 30 Stundenstelle zur Verfügung. allerdings wird dann auch das ALG1 um 25 % gekürzt, was ärgerlich ist, weil sie ja voll einbezahlt hat.

Mütter von kleinen Kindern sind bei AGs - auch wenn es eine Betreuung gibt - unbeliebt. Viele behelfen sich, indem die Mutter/Schwiegermutter schriftlich versichert, zur Verfügung zu stehen, damit volles ALG1 bezogen werden kann. Kommt es zu einer Vermittlung und der Mutter/Schwiegermutter kommt dann was dazwischen, dann hat das rückwirkend keine Auswirkung. Alternativ kann man sich dann - wenn das Arbeitsangebot gut ist - mit Hochdruck eine Tagesmutter suchen.

Gruß

Manavgat

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Ich musste angeben, zu welchen Zeiten ich arbeiten könnte und bei 20 Stunden, für die ich ALGI haben wollte, musste ich auch minimal mehr als 20 Stunden angegeben haben.

Aber das kann sein, dass es bei Jobs, wo sie wirklich vermitteln wollen und können, das anders machen.

Mir haben sie eh imemr gesagt, dass wäre Proforma, denn Lehrerstellen könnten sie nicht vermitteln in der Regel!

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Naja, sie kann schon nur reale Stunden angeben und wirklich auch nur solche Stunden, in denen man dann auch vermittelbar ist. Und genau zu diesen Stunden wird sie dann ja auch immer eingeladen und bekommt auch eventuell Umschulungen, Weiterbildungen,...
Also wenn sie 40 Stunden angibt arbeiten zu können, dann müssen die schon immer zur selben Zeit täglich sein. Der AN richtet sich nach dem AG und nicht umgekehrt. Sie kann bei Teilzeit durchaus wählen, ob sie vormittag oder nachmittag arbeiten kann. Sie gibt auch an, wieviele Stunden sie arbeiten kann - aber alles muß stimmig sein. Aber offenbar passten die Werte, die deine Freundin nannte, nicht. 100% ALG1 bekommt man nicht, wenn man nur 80% Kinderbetreuung hat (nur als Beispiel).

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Hallo Melanie,

in München sind es mindestens 15 Stunden, die man zur Verfügung stehen muss, damit man ALG I bekommt.

GLG