Was steht einer Alleinerziehenden eines 1 jährigem zu

Hallo. Habe mich vor ein paar Tagen dazu entschlossen mich von meinem Mann zu trennen. Bin damals in der Ausbildung schwanger geworden und habe noch 2 Jahre elternteil. Was steht mit an Geld zu? Er verdient 2000. Euro im
Monat. Wie zahle ich eine Wohnung oder Lebensmittel?

Lg

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Formuliere mal die Frage um:
Ich werde mich von meinem Mann trennen, haben einen Einjährigen Sohn. Steht mir zügig ein Kitaplatz zu, damit ich wieder arbeiten kann? Von irgendwas muss ich uns ja finanzieren.
Antwort: Ja, du bekommst deinen Kitaplatz, wenn du nicht sofort einen Job findest, steht dir auch etwas Trennungsunterhalt zu.
Fazit: Sich trennen muss man sich aus einer Hausfrauenehe heraus auch leisten können, ebenso die Elternzeit.

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Aber die 440 € ausbildungsvergutung reichen uns nicht für Miete und leben

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Ist der Trennungsgrund so gravierend, dass es sich lohnt, einem Kind den Vater zu nehmen und selbst ein Sozialfall zu werden?
In meinen Augen wird sich heute viel zu schnell getrennt (bin selbst AE und glücklich, nur soviel vorweg, aber auch finanziell in trockenen Tüchern).
Mach doch erst die Ausbildung weiter und trenn dich danach, wenn es sich nicht wieder eingerenkt hat.
Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass du geschlagen wirst oder das Kind misshandelt, da wäre mein Rat natürlich ein anderer.
Ganz früher war eine Ehe mal als gegenseitige Versorgungsgemeinschaft gedacht, diesen Teil soll aber nun zunehmend der Staat erfüllen, nur weil es "mal" kriselt.
Ihr könnt ja auch erstmal eine Trennung von (Tisch und ) Bett machen und ein WG-Leben führen.

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Bis das Kind 3 ist, steht euch nicht nur Kindesunterhalt zu sondern auch Unterhalt für Dich.

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Aber erst nachrangig, bis zum Selbstbehalt. Das wird auch nicht reichen.

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Ich würde an Deiner Stelle Kinderbetreuung organisieren und arbeiten gehen. Das Kind erhält Kindergeld und vom Vater Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

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Estmal müsstest du natürlich klären, wie ihr das mit eurem gemeinsamen Wohnraum handhabt. Wenn du bleiben willst müsstest du dich beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle erkundigen, ob der Wohnraum für euch beide angemessen ist, ansonsten wird die Miete nur 6 Monate in voller Höhe anerkannt, danach nur die angemessenen Kosten.

Danach würde ICH, wenn ich du wäre, beim Jobcenter vorsprechen, die sind für die Zahlung von ALG II zuständig. So finde ich es am leichtesten, wenn du selbst kein Einkommen hast. Die würden dir wahrscheinlich einen Antrag mitgeben und dich zum Jugendamt schicken. Denen beim Jungendamt trägst das auch nochmal vor und die würden dir eine Beistandschaft einrichten und schauen, dass du Unterhalt (fürs Kind) von ihm bekommst. Währenddessen machst du den Antrag aufs ALG II fertig mit den Bescheinigungen die sie haben wollen (z.B. Mietbescheinigung) und gibst den ab. Da du eben so ein kleines Kind hast, werden die dir einen Bogen namens UH ??? mitgeben, da gibst du alles an, was du über deinen Ex-PArtner weißt (Lohn ect.), bei dem Lohn werden sie ihn anschreiben und ihn auffordern sich bei Ihnen zu melden und sein Einkommen nachzuweisen. Wenn es hoch genug ist, wird das Amt einfordern, dass er auch für dich Unterhalt zu zahlen hat. Dies geht meines Wissens alles übers Amt.
Da dürftest du dann so finanziell nicht allzusehr in Nöte geraten.

Parallel dazu würde ich mich um einen KiTa-Platz bemühen und meine Ausbildung wieder aufnehmen! ODer Tagesmutter, da kann dir meist das Jugendamt auch weiterhelfen und meist wird dies bei Alleinerziehenden auch noch vom Jugendamt bezahlt, so dass es dich nichts kostet. ALG II ist nämlich ziemlich gering, wenn du nicht noch freien Lohn hast ect.

Wünsche dir viel Kraft!

GLG Susanne

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Hallo,

du bekommst für das Kind:

Kindergeld und Unterhalt, gegebenenfalls Unterhaltsvorschuss, sowie Wohngeld oder ALGII.

für dich:
Unterhalt vom Kindesvater bis das Kind drei Jahre alt ist, Wohngeld oder ALGII.

Stelle die Anträge für ALGII und Wohngeld parallel, notiere auf dem jeweiligen Antrag, dass du die andere Leistung auch beantragt hast. Hintergrund: Was du nicht beantragst, bekommst du nicht. Ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich. Du kannst nur entweder Wohngeld oder ALGII bekommen - da gibt es feste Grenzen.

Wohnung: Die angemessene Wohnungsgröße erfragst du im Jobcenter, auch als ARGE oder Agentur für Arbeit oder Assiamt bekannt. Dort bekommst du auch alle anderen Auskünfte, so lange du freundlich bist.

Die Adresse vom richtigen Amt findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html

Formulare hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26694/Navigation/zentral/Formulare/Formulare-Nav.html

http://www.wohngeldantrag.de/antrag/index.html

Gruß Marion

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Nein, soweit ich weiß, hat sie wenn das ALG II abgelehnt werden würde, danach 1 Monat Zeit, Wohngeld zu beantragen, ohne "einbußen" zu haben!

So wie du es geschrieben hast, müsste es aber auch funktionieren!

GLG Susanne

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Wir hatten damit Ärger. Ich würde nie wieder nur einen Antrag stellen.

Wir mussten nach der Nachberechnung ALGII zurück zahlen und haben dafür kein Wohngeld und keinen Kinderzuschlag bekommen, der uns rein rechnerisch zugestanden hätte, aber da der Zeitraum zu lang war....

LG

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Das Kind bekommt immer unterhalt. Du ev vorläufig auch.

Dir gegenüber hat er einen selbstbehalt von 1050 Euro. Er darf aber noch ein paar Dinge geltend machen, altersvorsorge, Berufsbedingte Aufwendungen und so. Ich schätze dass du maximal 800 Euro bekommen kannst - für dich Und das Kind gemeinsam. Und dann wird dein eigenes Gehalt wohl auch noch teilweise abgezogen.
Google mal nach unterhaltsrechner.

LG

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Nun ja. Wenn er STkl 3 hat und nun in 1 kommt nach der Trennung, wird sein Netto auch weniger. Und somit bekommt sie weniger Unterhalt

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Du bekommst Kindesunterhalt, Kindergeld und eventuell, wenn bei seinem Nettogehalt was übrig bleibt, Trennungsunterhalt.

Dadurch, dass ihm nach eurer Trennung nicht mehr die Lohnsteurerklasse 3 zusteht, werden ihm auch keine 2000 Euro netto mehr übrig bleiben.

Er hat einen Selbstbehalt von ca. 1100 Euro (je nachdem, was er noch für seine Arbeit absetzen kann). Also mit mehr als 500 Euro wirst du nicht rechnen können, was den Unterhalt angeht.
Wie gesagt, dann noch 184 Euro Kindergeld.

Ich komme, wenn ich das Ganze grob überschlage (also ganz ausrechnen geht nicht ohne genauere Angaben), auf ca. 650 Euro.

Ich denke, du wirst nicht drum herum kommen, Wohngeld etc. zu beantragen oder andere Hilfen.

Eine andere Möglichkeit wäre, und die würde ich persönlich bevorzugen, einen Betreuungsplatz für das Kind zu suchen und nebenbei noch zu arbeiten. Aber Ausbildung zuende zu bringen, finde ich wichtiger.

Viele Wege führen zum Ziel.

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Du brauchst eine Anwältin, die den Unterhalt ausrechnet und nötigenfalls beitreibt. Bei 2000 Euro Netto wirst Du nicht mehr als 800 Euro bekommen, wenn er später nicht mehr Steuerklasse 3 hat, wird es weniger (wegen Selbstbehalt).

Ergo bleibt Dir nur, einen Antrag auf ALG2 zu stellen.

Gruß

Manavgat

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Nun, Du wirst Dir wohl eine Arbeit suchen müssen, oder was willst Du jetzt hören? Zu Hause bleiben muss man sich schon leisten können. Was den Unterhalt vom Ex angeht, solltest Du anfangen, die dafür zuständigen Ämter aufzusuchen!