Freistellung des AN bei Stellensuche/Vorstellungsgespräch

Weiter unten habe ich einen Text kopiert, den ich bei Internetratgeber-recht.de gefunden habe. Folgende Frage noch dazu: Muss der AN dem AG eine Bescheinigung vorlegen. WO und WANN er sich bewirbt, bzw. WO und WANN er zur Vorstellung eingeladen ist?? Das geht dem AG doch eigentlich nichts an, WO man sich bewirbt, oder? Meine ehem. Kollegin ist jetzt in der gleichen Situation wie ich vor über einem Jahr und sie kann/will nicht nachweisen MÜSSEN, wo sie sich bewirbt, bzw. von wem sie zum Vorstellunsggespräch eingeladen wird. Reicht es aus, wenn sie dem Chef sagt: Am Dienstag um 11 habe ich ein Vorstellunsgtermin, dazu nehme ich mir frei. Freistellen muss er sie ja, aber darf er einen Nachweis verlangen??
#danke Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend #hicks #schwitz
LG
Schnuppi

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Bewerbung - Freistellung zur Stellensuche
Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf eine angemessene Zeit zum Suchen einer neuen Stelle. Das ist in § 629 BGB geregelt und gilt auch für befristete Arbeitsverträge. Der Arbeitnehmer muss sich mit diesem Verlangen an den Arbeitgeber wenden; er kann also nicht ohne Genehmigung des Arbeitgebers der Arbeit fern bleiben.

Dieser gesetzliche Anspruch kann im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen werden.

Für die Häufigkeit, den Zeitpunkt und die Dauer der Freistellung sind die Umstände des konkreten Arbeitsverhältnisses und des Arbeitsmarktes maßgebend.

Der Arbeitgeber muss auch für die angemessene Zeit zur Stellensuche das Arbeitsentgelt zahlen.

1

Hallo,

Also, Freistellen muss er sie so lange sie sonst von Arbeitslosigkeit bedroht wäre.
Ausser zu Vorstellungsgesprächen muss er sie jedoch auch für Besuche beim Arbeitsamt und allgemein "Stellensuche" freistellen. (Insbesondere das letzte ist natürlich sehr schwammig.)
Prinzipiell geht es ihn jedoch nichts an, wo, weshalb etc. sie an dem Tag nicht kommen kann.
Sollte er wider Erwarten eine Bestätigung wollen kann die auch das Arbeitsamt ausstellen.

Viel Glück Deiner Kollegin

Christine

2

aus dem Bauch heraus

- RA Termine sind Freizeit
- Bewerbungstermine: Ankündigung des Fernbleibens sollte reichen, wenn das einigermaßen plausibel ist (ein Bewerbungsgespräch dauert ne Stunde, plus vielleicht 1h An-/Abfahrt). Ein ganzer "Bummeltag" ist also nicht zulässig , bzw. würde ich als AG nicht akzeptieren
- Vorbereitungszeit für Bewerbung geht auf Kappe des AN
- Arbeitsamtstermin wie Bewerbungstermin

das Ganze : ohne Nachweis !


Gruß
Klaus

3

Vielen lieben Dank #danke euch Beiden!
Ich habs direkt an meine ehem. Kollegin weiter geleitet.
#blume
Schnuppi