Rückbuchung bei Kartenzahlung - und dann?

Eine gute Freundin von mir, ihr Mann und sie haben eigentlich kein schlechtes Einkommen, sind allerdings ziemlich verschuldet, hatte nun folgendes Problem:

es ist schon mal vorgekommen, dass die Miete mangels Deckung nicht abgebucht wurde. Dann hat sie das Geld bar eingezahlt oder um Aufschub gebeten und überwiesen.

Nun kamen einige Rückbuchungen der Kartenzahlungen, da Konto nicht ausreichend gedeckt. Also diese Art von Zahlungen, die man (z.B. im Supermarkt) unterschreiben muss, nicht die an der Tanke, die automatisch mit dem Rechner verbunden werden, um die Liquidität zu prüfen.

Wie verhält es sich denn da? Nun hat sie von der Bank die Information erhalten, kann aber wegen mangelnder Deckung dies auch nicht überweisen, da auch Überweisungen nicht mehr getätigt werden. Ausserdem fehlen die Bankdaten des Gläubigers. Wird sie nun vom (in diesem Fall) Supermarkt angemahnt? Oder wird dann das Konto gleich mit einer Pfändung belastet? Sie hat halt nun etwas Schiss, das ihr irgend sowas blüht. Wißt Ihr vielleicht, wie das läuft?

Danke, Knopf

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Hallo Knopf,

deine Freunde sollten vielleicht mal zu ner Schuldnerberatung gehen... so als langfristige HIlfe.

Kurzfristig hilft folgende Info: Die Bank schickt ne MItteilung, dass die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte, dann schickt der supermarkt ne mahnung und bittet um überweisung und schlägt ne mahngebühr drauf. manche geben das sofort an ein inkassounternehmen weiter, das gibt dann heftige gebühren..

wenn deine freundin guten willen zeigen will, sollte sie das unternehmen anrufen (nummer aus dem internet raussuchen), sich mit der debitoren-buchhaltung verbinden lassen und denen anbieten, die summe entweder zu einem bestimmten datum, oder eben in raten zu zahlen.

Pfändung kann man erst machen, wenn der es sich um einen vollstreckbaren titel handelt. dazu muss sie zuerst den mahnbescheid vom gericht bekommen haben und dann nen vollstreckungsbescheid.


Luise