Hallo,
vielleicht kann uns Jemand bei unserer Frage helfen.
Mein Mann wird demnächst 1 Monat Elternzeit nehmen, also einen Partnermonat, da ich eh in Elternzeit bin.
Er arbeitet im Vertrieb und ihm steht ein Firmenwagen zu, der laut Arbeitsvertrag auch Privat in vollem Unfang genutzt werden darf.
(Es gibt keine zusätzlichen Vereinbarungen, Regelungen oder Verträge, die etwas anderes sagen könnten.)
Uns interessiert nun, ob er diesen Firmenwagen auch nutzen darf, wenn er in der Elternzeit verweilt?
Bitte gebt uns nur Antworten wenn ihr Euch damit auskennt oder wisst, wo wir die Information / Gesetze nachlesen können.
Vermutungen helfen uns leider nicht. Vermutlich müssen wir sonst bei einen Juristin für Arbeitsrecht anfragen.
Wer weiß etwas?
Vielen lieben Dank!
Dienstwagen und Elternzeit Mann
Hallo,
da müsst ihr euch mit dem Betrieb auseinandersetzen. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Der Arbeitgeber DARF das Auto während der Elternzeit zurück verlangen. Schau mal hier:
http://www.perspektive-mittelstand.de/Arbeitsrecht-Firmenwagen-was-Arbeitgeber-wissen-sollten/management-wissen/2267.html
Super vielen Dank! Das hat uns jetzt schon weiter gebracht :)
Und warum fragt Dein Mann nicht einfach Deinen AG? Ist schon ganz schön schwer
"seinen" AG natürlich
Wenn wir das wollten hätten wir es getan - vollhorst !
ich schätze mal das er die 1% Regelung hat?
Glaube nicht das für 1 Monat der Anteil nicht angerechnet wird.....also das er auf jeden Fall zahlt. Und wenn er zahlt darf er natürlich auch fahren.
Nachfragen tät ich trotzdem.....schätze aber mal für die Firma wäre das viel zu viel aufwand alles umzumodeln
Hallo.
Ich meine, für den Bezug von Elterngeld (weil du ja von Partnermonaten schreibst) ist es vorgesehen, dass MIND. 2 Monate Elternzeit genommen werden müssen.
LG,
Enelya
Sie schreibt aber weder, dass sie Elterngeld will, noch ist es vorgeschrieben, dass diese 2 Monate hintereinander genommen werden müssen.
Stimmt, das schreibt sie alles nicht.
Allerdings schreibt sie, dass ihr Mann einen Partnermonat nehmen möchte. Und dieser Begriff fällt eben nur im Zusammenhang mit dem Elterngeld. Was eben darauf hinweist, dass er eben doch Elterngeld beziehen möchte. Ansonsten würde er eben "nur" Elternzeit nehmen.
Ich hab ja auch nur einen Hinweis gegeben.