Private Haftpflichtversicherung haftet im Kindergarten?

Hallo,

mein Sohn (8) hat im Hort einen großen schweren Ball beim Spielen gegen eine Tür gerollt und die Tür ist kaputt gegangen. Nun will der Hort das meine private Haftpflicht Versicherung für den Schaden aufkommt. Ich bin aber der Meinung, weil ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe muss auch meine Versicherung nicht zahlen.
Aber wer muss dann den Schaden bezahlen????

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Gruß
Kugel

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Nö, ist das Vergnügen der Versicherung des Hortes, die haben gegen Entgeld die Betreuung für Deinen Sohn übernommen und sind somit auch haftbar.

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Hallo

frag mal morgen nach ob der Kindergarten eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzt?
normalerweise müsste darüber der Schaden zu regeln sein.
LG Polly

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"mein Sohn (8) hat im Hort einen großen schweren Ball beim Spielen gegen eine Tür gerollt und die Tür ist kaputt gegangen."

#gruebel Mal ganz abgesehen davon, welche Versicherung haftet, was ist DAS für ein Ball? Das ist ja lebensgefährlich für Kinder.

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Netter Versuch.

Du musst überhaupt nicht dafür haften und Deine Versicherung auch nicht.

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Hallo,
Das hat Mit deiner Aufsichtspflicht gar nichts zu tun. Natuerlich hat die der Hort. Du hast die nicht verletzt und haftest auch nicht.
ABER: Dein Sohn ist 8. Und damit hat er durchaus das Alter erreicht, in dem er wissen sollte, was welchen Schaden anrichten (koennte). Die Frage ist nun, konnte er wissen, dass der Ball diesen Schaden verursacht? Wenn ja, dann ist dein Sohn fuer den Schaden verantwortlich. Und dann koennte das unter Umstaenden ueber eure private Haftpflicht laufen. Wenn nein, dann ist es nicht seine Schuld und dann laeuft es ueber die Versicherung des Kindergartens.
Wenn du dem Hort nachweisen kannst, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt hat, dann wird es auch uebel fuer den Hort. Aber du solltest natuerlich Bedenken, dass ein 8-jaehriger nicht mehr unter Dauerbewachung Stehen muss.

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>>>Ich bin aber der Meinung, weil ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe muss auch meine Versicherung nicht zahlen.<<<

Mal unabhängig von deinem speziellen Fall im Kindergarten: Versicherungen zahlen nur, WENN du die Aufsichtspflicht verletzt hast.

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Das ist unsinn... Bei uns hat die Versicherung schon bezahlt.. Und da hat KEINER die Aufssichtspflicht verletzt...

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Das ist KEIN Unsinn. Wenn du deiner Versichrung glaubhaft versichern kannst, dass du deiner Aufsichspflicht nachgekommen bist, können sie die Zahlung verweigern und der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen.
Wenn sie bezahlt haben, mag es Kulanz gewesen sein oder ihr habt einen besonderen Vertrag.

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Der Hort hat vollkommen recht. Das Kind ist 8 Jahre alt und somit grundsätzlich für Schäden, die es anderen zufügt, haftbar. Ob es in diesem speziellen Fall auch haftbar ist, klärt Deine Haftpflichtversicherung. Melde es und gut ist.

Mit der Aufsichtspflicht hat das hier nichts zu tun. Das ist nur bei Kindern unter 7 relevant.