Eltern finanziell unterstützen?

Hallo,

Es geht um folgendes Probelm.

Die Eltern meines Mannes können beide nicht mit Geld umgehen. Vater ist selbstständig Firma pleite, Mutter will unbedingt in Rente gehen kann aber von der Rente nicht leben, da fast nie was eingezahlt. Beide müßten also zum Amt und beide meinen wir müssen unser Geld in Sicherheit bringen da die sich das Geld erst von den Kindern ( 3 Stück) holen. #kratz
Ist das so? Gehen die wenn nur an das monatliche Einkommen oder auch an das Ersparte? Wenn ja ich hab das schon mit in die Ehe gebracht, ist das meins oder unser?

Wer kann uns da weiterhelfen? Ob eine Schuldnerberatung da helfen kann?

LG

Anja

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Hallo,

<<<Beide müßten also zum Amt und beide meinen wir müssen unser Geld in Sicherheit bringen da die sich das Geld erst von den Kindern ( 3 Stück) holen. #kratz<<<

Ich glaube nicht, dass das Amt (du meinst bestimmt die Arge?) auf euch Kinder zukommen wird.

Mein leiblicher Vater hat Schulden bis Oberkante Unterlippe und bezieht ALGII schon seit Jahren. Bis jetzt ist noch keine Behörde auf mich zugekommen, dass ich meinen Vater finanziell unterstützen muss.

Anders könnte es aussehen, wenn einer der Beiden vielleicht in ein Alten-/Pflegeheim muss.

lg

2

Hallo,

je nach Höhe der Rente haben deine Eltern Anspruch auf Grundsicherung. Und ja, es ist durchaus möglich, dass sich das Amt an euch wendet und ihr (Geschwister) eure Einkommensverhältnisse darlegen müsst. Das Einkommen der Ehepartner ist dabei irrelevant, weil diese nicht unterhaltspflichtig ggü. euren Eltern sind.

Ich würde mich da nun aber nicht wild machen lassen, weil der Selbstbehalt schon recht hoch angesetzt ist. Es gibt Beratungsstellen für Bezieher von ALG II und Grundsicherung. Dort kannst du dir auch Auskünfte einholen.

LG
Sassi

3

Hallo

ich hab gerade mal nachgelesen und das hier gefunden:

Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt (§ 43 SGB XII)
(Quelle http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/grundsicherung-im-alter.htm)

Meine Mutter erhält auch die Grundsicherung und mein Bruder und ich mussten keinen Nachweis erbringen.

LG
Manu