Wie ist das...

Hallo Ihr Lieben,

wir kaufen jetzt einen Garten von einem lieben 83 Jährigen. Wie ist das, wenn wir den Vertrag unterzeichnen, ist ein Formloser Kaufvertrag, dann fahren wir mit dem Lieben Mann zum Grundbuchamt und lassen diesen Garten umschreiben. Dann ist es ja rechtkräftig, wenn er mal von uns geht. So wie ist es aber, wenn wir den Vertrag unterzeichnen, und er aber von uns geht, ohne das im Grundbuch umgeschrieben wurde, können da die Kinder diesen Vertrag anfechten? So das der Garten dann nicht uns gehört, sondern in deren Erbmasse einfließt. Da wir den Vertrag nur am Wochenende unterschreiben können, da mein Mann Europaweit unterwegs ist. Im grundbuchamt, habe ich schon angerufen, mein Mann kann ja nicht mit kommen, aber er schreibt mir eine Vollmacht und dann kommt er auch mit ins Grundbuch.

Liebe grüße wünscht Claudi mit Max 6 Jahre und Susan 24 Wochen.

P. S. ich hoffe es ist halb wegs verständlich geschrieben, wuste nicht, wie ich es ausdrücken soll.

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Verträge unterliegen nur minimalen Anforderungen und sind bindend.

Verkäufer, Käufer (Namen + Anschriften, Kopie Ausweis wäre gut).

Verkaufsgegenstand (Gartengrundstück, Anschrift, Flur-Nr)

Verkaufspreis

Datum und Unterschriften.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

aber hier geht es um ein Gartengrundstück, dazu sollte man doch schon einen Notar hinzuziehen.

LG

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Für den Vertrag braucht man keinen Notar. Es geht hier ums überschreiben. Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, gehts zum Grundbuchamt und dann wird auf den Käufer überschrieben. Wie ist es aber, wenn der Verkäufer stirbt, ehe der Käufer ins Grundbuch eingeschrieben ist? Der Vertrag aber schon unterschrieben.

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grundstücksverträge laufen immer über den notar wie eine Immobilie halt

http://www.hausbautipps24.de/free/checklisten/grundstueckskauf/Muster_Grundstueckskaufvertrag.pdf

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Es mag sein, das ich irgendwas verpasst habe in der letzten Zeit, aber Grundstückskaufverträge (und das willst du ja) muss man vom Notar beim Grundbuchamt einreichen lassen. Der Kaufvertrag ist nämlich eine Urkunde. Die Eintragung wird dann natürlich ab Kaufdatum eingetragen, aber das kann teilweise bis zu 6 Monate dauern. Das ist also nicht mit einem Besuch beim Grundbuchamt erledigt.