7 Jahre Elternzeit - Was nun?

Nach Jahren stillen Lesens bin ich nun an der Stelle euch um Rat zu fragen.

Bis zur Geburt meines Sohnes im Juli 2005 habe ich durchgängig vollzeit gearbeitet. Leider lief mein Arbeitsvertrag auch nur bin 31.7.05. Nach dem Mutterschutz dann der erste kleine Schock, ich musste mich selbst krankenversichern, da mein Mann privat versichert ist. Sowas sagt einem keiner vorher.

26 Monate später kam dann unser zweiter Sohn zur Welt, für den ich auch schon das neue Elterngeld bekam(zumindest den Mindestbetrag). Wieder 26 Monate später wurde unsere Kleine geboren und ich bekam wieder die 300 Euro Elterngeld.

Da nun unsere Jüngste ab dem Oktober endlich in die Kita geht, wollte ich mich bei der Arbeitsagentur beraten lassen wie ich mich jetzt zu verhalten habe.

Dort wurde ich mir gleich gesagt, ich bekomme ja eh kein Arbeitslosengeld und ich wäre ja über meinen Mann versichert. Das saß dann erstmal und von dem großen Zettelhaufen abgelenkt, den mir die junge Frau da zum Ausfüllen mitgegeben hat, bin ich erstmal verblüfft gegangen.

Zuhause habe ich mir auch gleich die vielen Zettelchen vorgenommen und auch schon fristgemäß wieder abgegeben. Übermorgen habe ich dann nun das Beratungsgespräch.

Wisst ihr vielleicht, warum ich keinen Anspruch auf Arbeitlosengeld habe? Ich habe jetzt tagelang das Internet durchwühlt, aber nichts gefunden.

Die Meinungen gehen da weit auseinander. Manche schreiben, man muss in den letzten 24 Monaten gearbeitet haben, andere schreiben man hat pro Kind 3 Jahre "Pause" und danach ist alles wie vorher. Oder ist mein "Problem", dass mein Arbeitsvertrag damals ausgelaufen ist?

Ich wollte dort auch nachfragen, ob ich Anspruch auf eine Weiterbildung habe, da ich sehr wahrscheinlich keinen Job mehr in meinem Beruf (MTLA) bekommen werde, da ich nur noch von 8:00 bis 13:00 Uhr arbeiten könnte.

ups, da war doch etwas lang, sorry

bis hoffentlich bald

pebles

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Hallo,

Dir steht ALG zu... Da du die Kinder immer unter 3 Jahren bekommen hast... Somit hast du keine frist versäumt...

1. Kind kam 21.10.05... 2. Kind dann erst im März 09 bei mir... Ich hätte mich ab dem 3. Gebtag und der Geburt damals melden müssen, was ich nicht getan habe...

Da würde ich nochmal nachhaken...

Dann zur Weiterbildung:

Ich kann dir sagen, dass du Chancen auf eine Umschulung hast, da du lnger als 4 Jahre aus deinem beruf draussen bist und somit zählst du auf dem Arbeitsmarkt als ungelernt...

Allerdings könnte es sehr schwer werden mit nur diesen Arbeitszeiten.. Und was ist mit den Ferien???

LG Fusselchen

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"Wisst ihr vielleicht, warum ich keinen Anspruch auf Arbeitlosengeld habe? Ich habe jetzt tagelang das Internet durchwühlt, aber nichts gefunden."

Du hast eigentlich Anspruch, warum solltest du keinen haben? Du warst bevor dein 1. Kind geboren wurde sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damit steht dir pro Kind eine Kindererziehungszeit von 3 Jahren ja zu.

Problem könnte nur sein, dass das glaube ich nur 5 Jahre rückwirkend zu beantragen ist.
Probieren würde ich es aber trotzdem, einfach dadurch, dass du durchgängig zur Kindererziehung zuhause warst.

Frage nach dem Antrag zur Anerkennugn von Kindererziehungszeiten und fülle den aus und dann guck mal, ob die dir das wirklich nicht anerkennen.

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Hallo,
Dir steht ALG1 zu. Aber es ist eine Menge Papierkram auszufuellen. Auch wegen der bisherigen Kv und der Kindererziehungszeiten. Dein Juengstes Kind ist noch unter 3 und der Abstand zwischen deinen Kindern ist immer geringer als 3 Jahre und du warts bis zum Mutterschutz des 1. Kindes sozialversicherungspflichtig beschaeftigt bzw. Hast ALG1 bezogen. Du erfuellst damit alle Bedingungen fuer 1 Jahr ALG1. Darueber wirst auch KV- versichert.

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Soweit ich weiß geht es immer darum, dass man in den letzten 3 Jahren 12 Monate gearbeitet hat. Bei Kindererziehungszeiten wurde dieser Zeitraum dann auf 5 Jahre erweitert, ich glaube das zählt aber nicht pro Kind. Deine Berufsausübung liegt wahrscheinlich zulange zurück, ich denke du hast keinen Anspruch mehr. Trotzdem ersteinmal einen Antrag stellen, dann siehst Du ja, ob Du einen Anspruch hast oder nicht, es gibt auch Broschüren zum ALG 1, da steht alles drin.

Natürlich kannst Du Dich nach einer Weiterbildung erkundigen aber die bekommt man dann auch wieder nur, wenn man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Falls dein Mann kein so hohes Einkommen hat, könntet ihr ergänzend ALG II beantragen und du könntest probieren darüber eine Weiterbildung zu bekommen.

LG

Carola

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Hallo.

Ich denke mal, dass liegt daran, dass dein Arbeitsverhältnis beim ersten Kind schon ausgelaufen ist. Daher hattest du ja auch nur noch den Sockelbetrag für das zweite Kind, weil da ja schon keine Bemessungsgrundlage war. Und so wird es jetzt auch beim Arbeitslosgengeld sein.

Genau kann ich dir das aber auch nicht sagen, aber so würde ich es jetzt sehen. Klärt mich auf, wenn ich falsch liege.

Viel Glück für die Zukunft.

LG Hermina

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Hätte ich jetzt auch geschrieben, bin mir aber auch nicht sicher ob das so richtig ist.

VG

9

DAs ist egal, solange beim Beginn des Kindererziehungszeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde oder ALGI bezogen wurde!

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruch-auf-ALG-I-nach-Elternzeit-__f104912.html

Ist zwar nicht Deinem Fall gleich, aber ähnlich.

Wenn Du einen Ablehnungsbescheid bekommst, investiere das Geld und suche einen Rechtsanwalt auf!

LG Janette

8

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe jetzt leider noch ein bischen mehr Zeit zum recherchieren, denn der Termin bei der Arbeitsagentur wurde wegen Krankheit verschoben.

Auf eure Anraten hin, habe ich auch noch weiter "geforstet" und bin doch tatsächlich in einem Gesetz fündig geworden. Es ist nur nicht ersichtlich, ob das auch für mich zutrifft, da ja mein Vertrag damals während des Mutterschutzes auslief. Aber das werde ich auch noch rausbekommen und euch dann informieren.

Noch ein kleiner Schock kam dann gestern Abend noch im Bett von meinem Mann.

"Na dann bleibst du halt noch ein paar Jahre zuhause!"

Er könne wegen seines Jobs nicht die Kinder "betreuen", was eigentlich nur bedeuten würde, die Kinder entweder in die Kiga zu bringen oder abzuholen. Er verlässt früh zwischen 6 und 7 Uhr das Haus und ist gegen 18 Uhr wieder da und 6 bis 10 mal im Jahr ist er für 1 bis 2 Wochen in Asien, aber die Reisen sind nicht planbar.

Ganz ehrlich: Welcher Arbeitgeber macht da mit? Mutter von drei kleinen Kindern, total unflexibel und keinerlei Unterstützung in der Nähe! (Unsere Familien wohnen 300 km entfernt).

Ich WILL aber raus aus dem "Nur-Hausfrau"-Sein und mein eigenes Geld verdienen.

Eigentlich sehe ich für mich schwarz.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie es nun weitergeht.

Pebles

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"Auf eure Anraten hin, habe ich auch noch weiter "geforstet" und bin doch tatsächlich in einem Gesetz fündig geworden. Es ist nur nicht ersichtlich, ob das auch für mich zutrifft, da ja mein Vertrag damals während des Mutterschutzes auslief. Aber das werde ich auch noch rausbekommen und euch dann informieren."

Ja, das trifft auf dich zu, wenn während des Mutterschutzes dein Vertrag ausläuft, da du dann eine Leistung nach dem dort genannten Paragraphen des SGB bezogen hast! Nämlich das Mutterschaftsgeld.
Bei mir lief der Vertrag auch im Mutterschutz aus und es zählt natürlich!

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Das macht mir doch gleich mehr Hoffnungen. Also werde ich doch ganz frech den Antrag auf Alg 1 stellen, leider gibts den nicht im Internet zum runterladen, sondern nur direkt bei der Arge.

Vielen dank und schlaf gut,

pebles, die jetzt auch schlafen will neben einem Fußball guckenden Mann

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