Hallo!
Ich habe eine Frage:
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt (lasse mir das Elterngeld auf 1 Jahr bezahlen).D.h. ich bekomme nächstes Jahr kein Elterngeld mehr. Ich würde jetzt vorzeitig (also nächstes Jahr) doch wieder arbeiten gehen. Geht das so einfach? Klar, der AG muss einverstanden sein, ist er auch. Aber muss ich auf irgend etwas achten?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Danke
2 Jahre Elternzeit, doch wieder nach 1 Jahr arbeiten?
Willst Du wieder VZ arbeiten?
Innerhalb der EZ darf man nur 30 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeitest Du mehr, gibt es keine Elternzeit mehr.
Schlau ist es immer, wenn man mit dem Gehalt von 30 Stunden leben kann, die Elternzeit bestehen zu lassen und innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. So genießt Du immer noch den besonderen Kündigungsschutz, kannst die Arbeitszeit unter Antrag und ohne Folgen weiter reduzieren, wenn Du merkst, Dir ist das zu viel.
Schöpfst Du die 3 Jahre Elternzeit voll aus, kannst Du, wenn die Betreuung Deines Kindes voll gesichert ist, immer noch wieder in VZ einsteigen, denn Dein alter Vertrag lebt mit allen Rechten und Pflichten nach der EZ wieder auf.
Achte darauf, dass wenn Du jetzt in Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest, Dir nur ein Vertrag ausgehändigt wird, für die Zeit bis zum Ende der Elternzeit. Denn Dein ruhender Arbeitsvertrag sollte unberührt bleiben, so lange, bis Du einschätzen kannst, was will ich oder was will ich nicht.
LG Janette
Hallo Jeanette!
Vielen Dank für deine Antwort. Nee, wollte Teilzeit arbeiten! Vollzeit ist in meiner Branche mit Kind unmöglich, möchte es in Wechselschicht mit meinem Mann machen. Aber mein alter AG muss mich doch nur zu den Konditionen einstellen die vor der Elternzeit waren,oder? D.h. auf 90%. Das geht natürlich nicht mehr! Also die 30 Stunden werde ich auf keinen Fall überschreiten!
Vielen Dank
Wie groß ist denn der Betrieb? Bei einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten hast du Anspruch auf Teilzeit in Elternzet, was nur aus dringenden beitrieblichen Gründen abgelehnt werden kann!