In Elternzeit wieder schwanger; Berechnung Elterngeld

Hallo zusammen, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Ich bin bis Juli 2013 noch in Elternzeit. (Meine Tochter wird nächsten Monat 1 Jahr). Habe somit zwei Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet.

Nun wollen wir ein zweites Kind. Und zwar jetzt. Wie ist es dann mit dem Elterngeld?

Wenn das zweite Kind nun genau in der Elternzeit kommt, bekomme ich dann mein Elterngeld vom ersten Kind und zwei Mal das Kindergeld? Und was ist dann danach? Ich habe ja nicht wieder angefangen zu arbeiten?

Hoffe es findet sich jemand der mir weiterhelfen kann. Wäre echt lieb.

Vielen Dank schon mal im Voraus

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Also soweit ich weiß verlagert nur das 1. Jahr Elterngeld (und natürlich Mutterschaftsgeld und schwangerschaftsbedingtes Krankengeld) den Berechnungszeitraum des Elterngeldes nach vorn. Wenn du direkt jetzt schwanger wirst, kommt dein Kind ja voraussichtlich in 9 Monaten. Dann hast du auf alle Fälle einige Monate, die mit "0"€ Verdienst eingehen und somit wird das Elterngeld um einiges geringer sein, als bei Kind 1.
Das Elterngeld von Kind 1 bekommst du natürlich weiter. Es ist eh nur eine verzögerte Auszahlung. Den Anspruch hattest du ja zu dem Zeitpunkt längst gehabt.
Kindergeld bekommst du dann natürlich 2 mal. Für 2 Kinder gibt es auch 2 x Kindergeld. Erst ab dem 3. Kind gibt es mehr Kindergeld.

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Hallo,

bei solchen Fragen wendet man sich am besten an die zuständige Elterngeldstelle.

Welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich hier ganz leicht anzeigen lassen:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html

Hoffe, ich konnte weiterhelfen :)

Viele Grüße

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Da kann man aber gut auf die Nase fallen, zum einen, weil die keine Zeit für solceh Fragen haben, zum anderen, weil sie keine Ahnugn von der Materie haben!

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Nur wenn das zweite Kind innerhalb des Elterngeldbezuges (d.h. 1. Lebensjahr des ersten Kindes, nicht zu verwechseln mit der Auszahlung auf 2 Jahre) geboren wird, kriegt die Mutter das gleiche Elterngeld wie vorher.

Alle Monate nach dem 1. Geburstag des ersten Kindes werden mitgerechnet bzw. mit Null berechnet. Also würdest Du wohl nur den Mindestbetrag kriegen.

Elterngeld ist so gestrickt, daß die Mutter schon nach einem Jahr wieder arbeiten gehen sollte, wenn sie beim zweiten Kind auch wieder mehr als den Mindestbetrag will. Sonst ist sie ja bei mehreren Kindern schnell jahrelang ganz weg vom Arbeitsmarkt und der Wiedereinstieg wird ggf. schwierig.

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Vielen Dank für die Antwort.

Theoretisch ist auch geplant dass ich nach drei Jahren Elternzeit (insgesamt) wieder arbeiten gehe. Die Frage ist aber ob das praktisch machbar ist.