SOS - Anmeldung Elternzeit bei vorzeitiger Geburt

Ein herzliches Hallo an alle!!

Ich bräuchte bitte dringend Hilfe bei meiner Anmeldung für die Elternzeit.
Mein ET wäre der 19. Juni 2012 gewesen. Nun wurde mein Sohn aber schon am

31. Mai 2012 geboren. Wie ist das nun mit den konkreten Fristen und Angaben für

die Anmeldung der Elternzeit bei Arbeitgeber???? Ich sitz seit Tagen da drüber und
komm nicht wirklich weiter. Ich glaube mich hat die Stilldemenz total unter Kontrolle.

Also Klartext ;-) :
Wann muss ich die Anmeldung meinem Arbeitgeber spätestens vorlegen??
Wie lange geht nun der Mutterschutz?? (die "verloren gegangenen" Tage wg. früherer Geburt werden doch irgendwie hinten angerechnet, oder??)
Und wann beginnt demzufolge die Elternzeit??

Vielen, vielen lieben Dank für Eure Unterstützung!!!

Eure 4just1day

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Die Anmeldung ist doch nicht so schwer, dass man da Tage drüber brüten muss...
Mach die Anmeldung fertig, schick sie weg. Dann hast du die Sache aus dem Kopf.
Die Anmeldung solltest du zügig vorlegen, ca. 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, gerechnet ab ET. Also sollte es die nächsten Tage beim AG sein.
Wo ist das Problem, es einfach rasch mal fertig zu machen?

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Du hast doch bestimmt beim Gyn eine Bescheinigung über den errechneten ET und Beginn der Mutterschutzfrist erhalten? Diese Daten gibst du an. Hast du ja bestimmt schonmal angegeben, bevor du deinen letzten Arbeitstag vor dem MuSchu hattest?

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???? Der Ton macht die Musik, Bernsteinelfe!!
Wenn ich damit klarkäme würde ich hier nicht posten ... Ich kapier`s halt einfach nicht.
Bin überwiegend stille Mitleserin und eigentlich begeistert von den meisten Antworten. Nun bräuchte ich Hilfe und dann wird man so "runtergemacht"!!!!

Meines Erachtens hat diese Bescheinigung vom Gyn damit eh nix zu tun. Diese ist außerdem schon längst bei der Krankenkasse - zur Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Aber das hat mit der Elternzeit doch nix zu tun. Oder?? Wie auch immer ...

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Hallo,

1. Antrag wegen Elternzeit muss 7 Wochen vor Ende deines Mutterschutzes deinem AG vorliegen.

2. dein Mutterschutz endet ganz regulär am 14.08.2012.

3. Elternzeit beginnt mit Tag der Geburt.

LG lilie

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Hallo Lilie,

vielen lieben Dank!!! :-)

Die Anmeldung bring ich morgen meinem AG. Dann sollte das ja passen.

Verlängert sich der Mutterschutz nicht bis zum 4. September eben wg. der vorzeitigen Geburt?? Dann hab ich das bisher einfach total falsch verstanden. Oh man!! :-)

Und Elternzeit begann somit am 31. Mai.

Liebe Grüße

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Wenn Dein Kind kein Frühchen ist, dann hast Du ganz normal die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz.

Da Dein Kind aber vor dem ET kam, bekommst Du den "Bonus" von ein paar Wochen mehr, nämlich der Tage, die Dein Kind zu früh kam. Es sind also immer mindestens 14 Wochen (6+8) Mutterschutz. Müsste dann bei Dir Mitte August sein, wenn ich richtig gerechnet habe.

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