Bewerbung nach Elternzeit: Hilfe!

Hallo,

ich bin seit der Geburt meines Sohnes (2006) zu Hause. Fast gleichzeitig habe ich mich nebenbei selbstständig gemacht. Nun möchte ich aber wieder in meinem Beruf arbeiten und brauche Hilfe bei meiner Bewerbung. Was könnte ich besser/anders machen?

Sehr geehrter Herr xxx,

von Ihrer Mitarbeiterin Frau XXX habe ich erfahren, dass Sie eine xxx suchen. Da ich ab September 2012 wieder ins Berufsleben einsteigen möchte, bewerbe ich mich um diese Stelle.

Während meiner xx-jährigen Berufserfahrung in einer Steuerkanzlei habe ich mir gute Kennt­nisse im Erstellen von Buchführungen, Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklä­rungen erworben. Seit Dezember 2006 leite ich stundenweise eine nebenberufliche Beratungsstelle der xxx.

In meiner täglichen Arbeit bin ich es gewohnt mit schneller Auffassungsgabe selbständig und auch im Team Aufträge umzusetzen. Weiterhin habe ich Ihnen Zuverlässigkeit und die Bereit­schaft zur Einarbeitung in veränderte Arbeitsabläufe zu bieten.

Wenn mein Leistungsprofil Ihren Anforderungen entspricht, würde ich mich über eine Einladung zum Gespräch freuen.

MfG

Die nebenberufliche Tätigkeit möchte ich gerne zum 31.12.2012 kündigen (Konkurrenz von Steuerberater), soll ich dies gleich im Einleitungssatz oder im zweiten Absatz erwähnen?
Das Problem ist auch, dass ich überhaupt nicht auf dem aktuellen Stand bin. Wie (wenn überhaupt) bring ich das unter?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

LG
Evi

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Hallo,

ja, ich würde einbauen, dass Du Leitung zum 31.12. einstellst. Das würde ich direkt mit dorthinpacken, wo Du es erzählst.

Während meiner xx-jährigen Berufserfahrung in einer Steuerkanzlei habe ich mir gute Kennt­nisse im Erstellen von Buchführungen, Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklä­rungen erworben. Seit Dezember 2006 leite ich stundenweise eine nebenberufliche Beratungsstelle welche ich zum 31.12. beenden werde.

Den Abschnitt:
Wenn mein Leistungsprofil Ihren Anforderungen entspricht, würde ich mich über eine Einladung zum Gespräch freuen.

Würde ich weglassen bzw. umformulieren.

"Sicherlich habe ich Ihr Interesse geweckt und freue mich auf ein persönliches Kennenlernen." Oder so ähnlich.

Ansonsten ist die Bewerbung sicherlich nicht schlecht, aber doch irgendwie 0815 (bitte nicht böse sein). Versuche Dich noch irgendwie interessanter zu machen!

LG
Caro

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Hallo Caro,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde!

Danke für deine Antwort! Ich werde versuchen, das Anschreiben noch interessanter zu schreiben. Aber du hast mir schon gut weitergeholfen.

LG
Evi

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Hallo Evi,

den ersten Satz würde ich auch umbauen und herausnehmen, dass du wieder ins Berufsleben einsteigen willst. Du warst ja nie richtig raus, sondern hast zumindest immer ein bißchen was gemacht, wenn auch nur selbständig/nebenberuflich. Ansonsten riskierst du, dass gar nicht erst weitergelesen wird.

Das mit der mangelnden Aktualität würde ich nicht mit in die Bewerbung nehmen, sondern im persönlichen Gespräch erläutern. Vielleicht hast du bis dahin die Möglichkeit, dich auf den neuesten Stand zu bringen, zumindest ganz grob?

Viel Erfolg!

Schöne Grüße
Kerstin

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Hallo Kerstin,

auch Dir Danke für die Antwort. Leider ist das mit dem auf dem neuesten Stand bringen im Steuerrecht nicht so einfach. Aber ich bin schon dabei, zumindest damit ich bei bestimmten Dingen sagen kann, dass ich schon davon gehört habe.

LG
Evi

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Bei der VHS in meiner Stadt gibt es Bewerbungshilfe.

An so eine Stelle würde ich mich wenden.

1. kostet nichts
2. da sind die aktuellen Normen für Bewerbungen bekannt
3. die haben Kontakte und können dir sagen, wo es sich lohnt sich zu bewerben.