Arglistige Täuschung? Hauskauf

Hallo,

das Haus wurde gekauft mit einem bekannten Wasserschaden dieser wurde auch im Kaufvertrag vermerkt. Nun war der Handwerker im Haus und es hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer wichtige Informationen zum Wasserschaden nicht gesagt hat. Auch der zuständige Makler wusste angeblich nix davon.

Besteht noch die Möglichkeit das anzufechten?

LG und vielen Dank

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Wenn du nachweisen kannst das der Verkäufer die hier nicht genannten wichtigen Informationen bewusst verschwiegen hat und Kenntnis davon gehabt haben muss, dann gebe es die Chance eventuell noch nachträglich einen Schadenersatz geltend zu machen. Das kann euch nur ein Bausachverständiger in Zusammenarbeit mit eurem Anwalt analysieren was für Möglichkeiten es gibt. Dazu sind auch genauere Kenntnisse über euren notariellen Kaufvertrag usw. nötig.

Was sagt euer Gutachter/Bausachverständiger dazu. Hat er beim Kauf den Schaden falsch bewertet? Solltet ihr ohne entsprechendes Fachwissen und Begutachtung das Haus mit Wasserschaden gekauft haben seit ihr irgendwo auch selber schuld.

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Hallo,

ich habe gerade einen aktuellen Fall im Bekanntenkreis, jedoch mit einer Eigentumswohnung. Da wurden auch Dämmungsschäden verheimlicht, das Protokoll dazu wurde nicht ausgehändigt von der letzten Eigentümerversammlung. Er hat allerdings unterschrieben, er hätte sich selbst kümmern müssen, einen Gutachter beauftragen sollen, dann wäre Ihm einiges erspart geblieben. Wenn Du unterschrieben hast, bist Du schon mal auf der "schlechteren" Seite. Bei unserem Bekannten läuft alles noch über den Anwalt, aber wirklich gute Aussichten bestehen hier nicht.

LG

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Ja das ist ein Problem beim Immobilienkauf... prinzipiell gekauft wie gesehen bzw. begutachtet...

Da ist es sehr schwierig im nachhinein Mängel geltend zu machen da muss der Gutachter/Bausachverständige sehr gründlich arbeiten...

Aber in deinem Fall wo scheinbar nicht direkt offensichtlich Schäden verheimlicht wurden und Protokolle der Eigentümerversammlung dazu zurückgehalten werden sollte die Rechtslage ja doch etwas hergeben... zieht sich halt alles hin und ist teuer mit dem Risiko das man zusätzlich auf diesen Kosten ganz oder teilweise sitzenbleibt... und selbst wenn man Recht bekommt muss man zivilrechtlich erstmal wieder an das Geld kommen.

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wenn der handwerker die weiteren schäden erst gesehen hat indem er zb wände oder decken abgerisssen hat,dann ist es keine arglistige täuschung.
wurde der schaden durch eine versicherung geregelt dann könnt ihr genau sehen was abgerechnet wurde und wie deren sachverständiger den schaden begutachtet hat.
diese angaben mußte der verkäufer euch mitteilen weil er davon kenntnis hatte.

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hallo,

wir hatten auch mal bei einer etw auf versteckte Mängel geklagt.

wir haben zu 85 % recht bekommen, allerdings zog sich der ganze Rechtsstreit 6 Jahre hin.

da wir auch mit Wasser Probleme hatten, haben wir nach abspreche mit dem Gutachter, dem Gericht und allen Anwälten den schaden beheben lassen und sind in Vorleistung getreten....

klagen würdei ch an deiner stelle nur, wenn du einen langen Atem hast und wenn du das geld zur Sanierung vorstecken kannst.

gruß

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versteckte mängel ist was anderes als arglistige täuschung

bei einem wasserschaden der angegeben ist muß man damit rechnen das noch was anderes kommen kann

es kommt hier darauf an ob der verkäufer es wußte oder nicht

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Hallo,

Danke für eure Antworten.
Ich habe heute mit dem Notar telefoniert und mit unserem Anwalt. Beide sagen uns gute Chancen zu.

ABER... Beide haben uns auch gesagt, dass bei der Familie nix zu holen ist und wir auf den Kosten sitzen bleiben werden.

Ehepaar getrennt, Kredit auf das Haus am laufen, er ist abgehauen und hat seinen Job gekündig, kein Unterhalt für die Kinder usw...