schwierige Frage wegen Erbrecht Vorsicht lang

Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen ich habe folgendes Problem. Mein Vater ist vor 12 Jahren gestorben.Aufgrund eines Bafögantrages für mich, brauchten wir jetzt einen Erbschein.Meine Mutter, Schwester und ich sind alle drei im Grundbuch eingetragen. Meine Schwester ist zu 100% Behindert und meine Mutter ist die Betreuerin.Nun ist das ja so wenn meine Mutter mal sterben würde würde uns beiden ja dann das Haus gehören. Jetzt ergibt sich folgendes Problem meine Schwester möchte dann gerne in ein behindertengerechtes Wohnheim ziehen. Aber dann müsste ich sie ja auszahlen d.h, das Haus verkaufen damit sie dort ihre Miete zahlen könnte. Meine Frage ist: Können wir meine Schwester wieder aus dem Grundbuch austragen lassen? Es ist auch ihr Wunsch sie möchte später nicht mit für das Haus verantwortlich sein.

Wer kann mir da helfen?

Vielen Dank

1

Hallo,

ich würde jetzt schon sagen, dass sich die Schwester wieder aus dem Grundbuch austragen darf.

Generell würde ich aber mit so speziellen Sachen direkt zum Notar gehen - das müsst Ihr ja sowieso. Da könnt Ihr dann gleich auch regeln, wie das mit Deiner Schwester läuft, wenn Eure Mama nicht mehr da ist. Auch gleich den Betreuer festlegen - nicht pflegerisch gesehen!!

LG
Caro

2

Einfach so aus dem Grundbuch austragen geht nicht.

Deine Schwester könnte dir ihren Anteil übertragen - sprich schenken - oder verkaufen.
Aber selbst wenn sie jetzt dir ihren Anteil überträgt.

Wird sie später ein Teil des Hauses erben. Und zwar einen halben Anteil an dem Teil, der deiner Mutter gehört.

Bei der Schenkung wäre auch noch die Sache mit dem Sozialhilferegress zu beachten. Sollte deine SChwester innerhalb von - ich glaube - 10 Jahren irgendwelche Gelder beantragen, müsstest du mithaften, weil sie dir kostenlos das Haus übertragen hat.

Am besten würdet ihr euch wirklich bei einem Notar beraten lassen, es gibt da auch Möglichkeiten, wie z.B. deine Mutter nur dir das Haus vererben kann usw.

Aber das würde ich alles in einer Beratung klären.

3

Wovon will Deine Schwester denn dann den Wohnheimaufenthalt finanzieren, wenn sie Dir ihren Teil des Hauses überläßt?

LG

4

Sie wird so oder so einen Pflichtteil erben in dem fall die Hälfte des Hauses. Egal ob sie im Grundbuch steht oder nicht. Es ist ihre Hälfte.

Um genau das zu besprechen kann nur ein Notar sinnvoll sein! Denn ich würde in Zuge dessen auch festlegen was mit der Schwester passiert! Das könnt ihr alles schon regeln!

5

"Aber dann müsste ich sie ja auszahlen, sprich das Haus verkaufen"....

Gut bemerkt. Die Problematik an Deinem weiteren Gedankengang ist, dass der entsprechende Sozialversicherungsträger, der Deiner Schwester dann den Heimaufenthalt bezahlt an Dich heran treten wird und Du aus Deinem übertragenen Vorteil das Heim bis zu der finanziellen Grenze, aus dem der Erbteil Deiner Schwester bestanden hat, tragen musst. Oder Du pflegst und betreust Deine Schwester selbst.

Der Staat greift immer auf finanzielle Resourcen zurück, die der Pflegling selbst auf dem Sparbuch oder in Form von anderen geldwerten Anlagen hat.

Das wäre ja auch noch schöner, wenn man so kurz mal Gelder an andere Verwandte verschieben kann und unser Sozialversicherungssystem dann stattdessen zur Kasse bittet.

Das wäre Sozialversicherungsbetrug. Was anderes nicht.

Euch alles Gute, Janette

6

pflegt deine mutter deine schwester nur oder benötigt deine schwester auch eine finanzielle betreuung? wäre also entmündigt wie man früher gesagt hat?

lg

10

ja sie ist entmündigt

12

Dann könnten euch da ziemlich große Steine im weg liegen da es sein könnte dass ihr vermögen nicht einfach so verschenkt werden darf. Ab zum Profi und beraten lassen!

LG

7

lese ich das richtig das du dann das haus allein haben möchtest und deine schwester soll ins heim ...es soll aber nicht davon bezahlt werden und wir steuerzahler sollen dafür aufkommen
wenn ich da was falsch verstanden habe klär mich auf

8

Hallo,

"Aber dann müsste ich sie ja auszahlen d.h, das Haus verkaufen damit sie dort ihre Miete zahlen könnte."
Dafür gibt es spezielle Kredite bei den Banken. Du könntest dann also auch in Haus einziehen, die Miete sparren und davon den Kredit bezahlen.

Gruß karin

9

Das Problem ist ja das meine Schwester das Haus gar nicht will( Meine Mutter hatte das damals als Betreuerin einfach so entschieden das sie das erstmal mit erben soll weil auch noch Schulden auf dem Haus sind und sie nicht wollte das ich falls etwas passiert allein damit bin.) und auch von mir nicht gepflegt werden möchte. Sie will ins ja ins Wohnheim.Und ich wohne ja schon mit meiner Familie mit im Haus.Wir oben und meine Schwester mit meiner Mutter unten. Wenn sie nicht ins Wohnheim wöllte, wäre es ja auch kein Problem.

11

Das müsst ihr mal mit einem Fachanwalt/Notar alles besprechen da die Situation hier komplex ist. Es stellt sich zusätzlich zu der Frage der Finanzierung des eventuellen Wohnheimplatzes deiner Schwester auch die Frage inwieweit deine Mutter als Betreuerin zum Wohle und im Einvernehmen mit ihren Betreuerpflichten den Hausanteil deiner Schwester verschenken oder verkaufen darf da kenn ich mich juristisch nicht aus.

Wir hatten einen ähnlichen Fall bei meiner demenzerkrankten Oma, da ging es auch um Verkauf des Hauses an die Enkel und das gestaltete sich sehr kompliziert obwohl alle Beteiligten sich einig waren.

13

Hallo,

fachlich kann ich da nur soviel zu sagen:
Vor einigen Jahren ist mein Schwiegervater verstorben. Geerbt haben mein Mann, sein Bruder, seine Schwester und sein Halbbruder. Dieser lebt auch in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Er hätte gern auf seinen Anteil verzichtet (hat von dem Geld ja schließlich nichts), aber das Sozialamt hat (verständlicher Weise) Anspruch erhoben. So haben wir eine genaue Aufstellung der Werte gemacht und seinen Pflichtteil ans Amt überwiesen. Ich finde das richtig so. Schließlich zahlen wir (die Steuerzahler) den Rest für die Betreuung. Ich denke, dass deine Schwester sich nicht bewusst bedürftig machen darf. Wenn du das Haus behalten willst, musst du wohl einen Kredit aufnehmen, um deine Schwester auszuzahlen. Erben wird sie so oder so, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht.

Viele Grüße
xyz