Guten Morgen! Ich mal wieder...
Mir ist grad eine Unklarheit aufgefallen. Als Azubi bekommt man ja das EG trotz eventueller Vollzeitbeschaeftigung (eventuell heisst, ich mache meine Ausbildung in Teilzeit). Das Mutterschaftsgeld ist ja als Ersatz fuer das weggefallene Erwerbseinkommen gedacht (bei mir leider vollstaendig, komme nicht auf 13 Euro pro Tag). Wie sieht das jetzt mit dem EG aus? Wird das Mutterschaftsgeld voll angerechnet? Die normale Ausbildungsverguetung wuerde ich ja zusaetzlich zum vollen EG bekommen. Ich hoffe, ihr koennt nachvollziehen, was ich meine.
Und noch etwas: Ich habe mit meinem Chef gesprochen. Der war auch der Ansicht, dass ich meinen restlichen Urlaub (er hat um die 20 Tage genannt, er rechnet nochmal nach und meldet sich im Laufe des heutigen Tages) direkt nach meinem MuSchu nehmen sollte. Wie sieht das eigentlich mit BAB aus? Steht mir das in der Zeit auch zu? Wenn ja, was genau? Sprich: Bekleidung? Betreuungszuschuss? Fahrtkosten? Dass ich im Urlaub weder Fahrt- noch Bekleidungskosten habe, ist mir klar. Sonst hatte ich nie mehr als eine Woche am Stueck Urlaub und da wurde mir nichts vom BAB abgezogen. Der Betreuungszuschuss wuerde mir auf jeden Fall gelegen kommen, weil die Krippengebuehr ein Haufen Asche fuer uns ist, wenn ich kein BAB mehr bekomme. Im BV stand mir der Betreuungszuschuss zu, natuerlich weder Fahrt- noch Bekleidungskosten.
Mutterschaftsgeld als Azubi
So wie ich das gelesen habe wird das Mutterschaftsgeld angerechnet und BAB sollte dir weiterhin zustehen zumindestens wenn du deine Ausbildung nach dem Mutterschutz direkt fortsetzt. Du darfst während des Mutterschutzes nicht schlechter gestellt werden als wenn du arbeiten würdest! Nach dem Mutterschutz bekommst du den Sockelbetrag des Elterngeldes (300 €) zusätzlich zu deinem Azubigehalt. Du musst als Azubi auch nicht Teilzeit in die Ausbildung sondern kannst ungeschadet Vollzeit machen... http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93558.html
Das BAB wird dir im Falle der Fortführung deiner Ausbildung weiterhin zustehen nur wird dir das Elterngeld dann darauf angerechnet. Ist Elterngeld + Azubigehalt höher als was du vorher gesamt an Gehalt+ BAB hattest bekommst du kein BAB mehr. Betreuungszuschuss bekommst du vom Jugendamt? ... sollte ja einkommensabhängig auch für die Krippe gezahlt werden da musst du dich in deiner Region erkundigen.
Für das Kind erhälst du zusätzlich noch Kindergeld!
Ansonsten frag mal hier die Fachleute: http://www.azuro-muenchen.de/hilfe-ich-bin/schwanger.html
Ich mache die Ausbildung schon in Teilzeit. Waere bloed, mit zwei Kindern auf Vollzeit aufzustocken
Nach dem MuSchu feier ich meinen Urlaub ab und gehe anschliessend in Elternzeit. Also wird das BAB mit dem EG verrechnet? Beim ersten Kind gab es das zusaetzlich.
Betreuungszuschuss bekomme/bekam ich ueber das BAB. Pauschal 130 Euro. Das JA hat eine Uebernahme abgelehnt, weil ich stattdessen einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse und/oder Rentenversicherung stellen soll...
Ok dann bleibt die Teilzeit Ich hab mal kurz recherchiert BAB benutzt als Einkommensanrechnung Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes und nach § 21 Absatz 3 BAföG laut http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Anrechnung-von-Einkommen.html
Unter Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes fäält das Elterngeld nicht und auch beim Bafög bleibt es bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (die 300 Euro aber auf jeden Fall) anrechnungsfrei siehe http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php#p2c
Daher ist es so wie bei deinem ersten Kind wenn du Anspruch auf BAB hast bekommst du das auch weiter und das Elterngeld und auch das Mutterschaftsgeld ist anrechnungsfrei zumindest in Höhe der 300€ ... Der Betreuungszuschuss bleibt ja auch ..da musst du mit dem Arbeitsamt mal sprechen wie das aussieht mit Betreuungszuschüssen für jedes Kind ... aber ich denk mal prinzipiell sollte das auch gut aussehen...