Arbeiten nach Elternzeit und Fragen..

Hallo zusammen,

meine Tochter geht ab nächstes Jahr August in den Kindergarten.
Ich möchte dann auch wieder Vollzeit arbeiten gehen.
Nun ist es so das mein Chef von mir verlangt das ich Wechselschicht
mache, was nicht das Problem ist, nur dann müsste ich Morgens um
6.30 Uhr anfangen beim Frühdienst...
Nun ist es so das die KITA erst um 7.30 öffnet.
Ich weiss nicht wie ich das machen soll mit der Kleinen.
Ich kann schlecht um 6.30 anfangen wenn die KITA erst um 7.30 öffnet..

Nun zu meiner Frage:
Darf er das von mir verlangen?
So wie ich mein Chef kenne, legt er das so aus das ich für
die Firma nicht mehr tragbar bin und kündigt mich.
Hab schon viel Theater mit ihm gehabt und reden kann man mit ihm
nicht. Er wollte mich sogar damlas in der SS kündigen weil ich in der
Zeit davor wegen Krankheit lange ausgefallen bin.
Er ist natürlich nicht damit durchgekommen aber seitdem hat er es

auf mich abgesehen.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus??

LG Janin

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Hallo,

grundsätzlich gelten natürlich die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder evtl. Betreibsvereinbarungen.

Gibt es keine schriftlichen Regelungen hat dein Chef Weisungsbefugnis, was z.B. die Zeit der Arbeit angeht. Dieses Weisungsrecht kann eingeschränt werden vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn es also bei euch vergleichbare Arbeitnehmer (Mütter) gibt, die ihre Zeit anderes wählen konnten und es keinen Grund gibt, warum er dich anders behandeln dürfte, dann könntest du dagegen vorgehen.

Auch muss er die Grundsätze des "billigen Ermessens" beachten , d.h. er muss die Bedürfnisse von dir gegen die des Betriebes abwägen.

ansonsten schau mal hier: Hier findest du eine Menge dazu, vor allem auch dazu, wann du Anspruch auf eine bestimmte Arbeitszeit hast: http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitszeit

Hast du mit ihm denn schon mal was vereinbart oder gibt es schriftliche Regelungen, z.b. im Arbeitsvertrag?

vg, m.

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Hallo,

ich arbeite seit 2007 da und habe keinen Arbeitsvertrag.
Ist bisher alles nur mündlich festgesetzt worden.
Ich weiss von einer Freundin die ab Mitte August wieder da arbeiten
geht, und das Teilzeit, weil sie alleinerziehend ist, das er auch
von ihr verlangt hat Wechselschicht zu machen und Vollzeit zu arbeiten.
Sie ist dann dagegen angegangen und hat Recht bekommen, weil
sie alleinerziehend ist, das ist bei mir nicht der Fall, also
kann ich das damit ja nicht vergleichen...

Bisher hab ich halt nur von meiner Freundin gehört das mein Chef
halt verlangt das man wieder Vollzeit mit Wechselschicht arbeiten
kommen muss.. Ich wollte mir jetzt schonmal ein Termin mit
unserem Personalchef holen um das mal zu klären aber auch Infos
haben wenn die sich nicht auf andere Arbeitszeiten einlassen,
also was für Rechte ich habe etc.
Ich schaue mir den Link gleich mal an.

Danke dir

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Wie hast du denn bisher gearbeitet? Bist du vor der SS in Wechselschichten gegangen?
Ich würde mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, selbst wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist. Die Erstberatung kostet in der Regel nicht viel, aber du weißt, woran du bist.

vg udn viel Erfolg, m.

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Du hast einen Vertrag. Dieser Vertrag ist genauso von dir und von deinem Chef zu erfüllen. Weder er, noch du können da jetzt etwas hinzufügen oder weglassen (ohne das miteinander abgesprochen zu haben). Daher wäre jetzt hier die Frage, ob du vorher Wechselschicht hattest, oder nicht.

Wie du die Betreuung deines Kindes organisierst ist deine Sache und nicht die, deines Chefs. Schaffst du es nicht, eine Betreuung zu organisieren, ist es an dir zu kündigen und nicht an deinem Chef. Du kannst deinen Vertrag nicht erfüllen.
Da dein Chef dich aber ohnehin schon hinaus haben wollte in der SS, würde ich mir jetzt wirklich überlegen, ob ich nicht langsam eine aktive Bewerbungsphase starte. Ein ordentliches Arbeitsklima ist das eh nicht mehr. Und am 1. Arbeitstag hast du keinen Kündigungsschutz mehr. Er kann dir dann direkt deine Kündigung geben.

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Wenn Du nicht alleinerziehend bist, warum bringt Dein Partner das Kind nicht hin?

Alternativ muß eine andere Einrichtung her - meine Nachbarn haben auch Schichtarbeit und ihr Kiga hat von 6 - 18 h auf, so daß die Kinder auch mal früh kommen oder lange bleiben können. Oder Du fragst beim Jugendamt nach einer Tagesmutter, die Randbetreuung anbietet.

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Weil mein Mann auch arbeiten geht!!!! Was für eine Frage. Und bei uns gibt es keine Einrichtung die früher auf macht.

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Ja, stell Dir vor, die meisten Menschen, die arbeiten gehen, fangen nicht um 6 h morgens an, von daher ist die Frage ja nun durchaus berechtigt #augen. Wie gesagt, sonst frag beim Jugendamt nach.

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randzeitenbetreuung über tagesmütter
diese betreuen vor öffnung oder nach schließung der kindergärten

lg