Arbeitgeber hat keine Stelle für mich nach Elternzeit

Hallo #winke

und zwar habe ich jetzt folgendes Problem:

gestern war ich bei meinem Arbeitgeber (Zeitarbeit) um zu besprechen wie es jetzt mit Jobangeboten nach meiner Elternzeit (Endet am 21.10.12) aussieht.
Mein AG wusste schon seit Monaten das ich nur eine Teilzeitstelle annehmen kann da es mir einfach nicht möglich ist meine Tochter Vollzeit betreuen zu lassen.
Nun sagten die mir gestern einfach... wir haben grundsätzlich keine Teilzeitstellen und daran würde sich auch nichts ändern.
Ende vom Lied ich muss mir jetzt innerhalb 2 Monaten nen neuen Job suchen... der Arbeitsvertrag würde dann aufgelöst werden.
Nun meine Fragen,

1. Ist das rechtlich erlaubt?
2. dürfen die mich auch Kündigen mit der Begründung das sie keine Arbeitsstelle für mich haben
3. was für möglichkeiten habe ich jetzt?
und was mache ich wenn ich bis dahin keinen Job finde?

habt ihr Erfahrungen? ist euch vielleicht ähnliches passiert?

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1. jein. ICh würde jetzt folgendes machen: Du hattest 2 Jahre Elternzeit angemeldet, also jetzt schleunigst (spätestens bis 2.9!) das 3. Jahr anmelden und gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit beantragen. Der Ag darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die hat er wohl eher nicht, denn er müsste dir ja auch eine Vollzeitstelle geben können, warum also nicht weniger Stunden?!?
Sollte er ablehnen (später als 4 Wochen, hat er sowieso keine Chance) oder sonstiges, dann kannst du die Stelle Einklagen (bei Zeitarbeit ja nciht schlimm) oder aber ALGI beziehen. Kündigen kann er dich nicht, weil du in Elternzeit bist. Aufhebungsvertrag auf keinen Fall unterschreibene!

2. Nein, dürfen sie nicht. Ginge wenn erst am 1. Arbeitstag, aber dann kannst du Kündigungsschutzklage einreichen und wirst damit bei ZA wohl auch durchkommen.

3. S.o. Elternzeit verlängern, Teilzeit in Elternzeit.

In einem Jahr hast du dann ja schon Teilzeit gearbeitet, dann gibts gar keine Grüdne mehr, die dafür sprechen würden einen Teilzeitantrag abzulehnen!

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Nun sagten die mir gestern einfach... wir haben grundsätzlich keine Teilzeitstellen und daran würde sich auch nichts ändern.

Das ist Unfug.

Ich würde einen schriftlichen Antrag auf Teilzeit stellen. Kuckstu: www.teilzeit-info.de

Wenn sie Dir das verweigern, dann müssen sie sehr, sehr gut begründen. Warte ab und geh notfalls mit einer Anwältin/per Gericht dagegen vor.

Ich habe jahrelang Teilzeit für eine der ganz großen Zeitarbeitsfirmen gearbeitet und dann später bei einer kleineren mit einem Jahresstundenkontingent.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich sehr qualifiziert war und sie mich daher angeboten haben, auch wenn Vollzeit gefragt war.

Gruß

Manavgat

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Es bietet sich aber hier doch sogar an es der ZA noch schwerer zu machen und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten, auch wegen des Kündigungsschutzes, oder?

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da weiß ich nicht Bescheid.

Ich würde hier eine Arbeitsrechtlerin fragen oder die gewerkschaftliche Arbeitnehmerberatung.

Gruß

Manavgat

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Ich hatte bereits im März mehr oder weniger mitgeteilt (schriftlich) das ich Teilzeit arbeiten möchte... darauf schrieben die mir das Teilzeit stellen generell kaum vertreten sind, was für mich aber keine eindeutige Aussage ist das sie keine haben.

Ich bin einfach grade so sauer, das die mich extra dorthin bestellen um mir das dann zu sagen.... obwohl sie das schon mindestens 5 monate wissen!
Aber so sind die lieben Zeitarbeitsfirmen!
Gilt das gesetz für die Teilzeitarbeit denn auch für Zeitarbeitsfirmen? Die können das ja im Prinzip damit begründen das sie keine Teilzeitstellen von Firmen angeboten bekommen, so sagte sie mir das jedenfalls!
Ich bin bei sowas einfach total ahnungslos und da haben die natürlich leichtes Spiel #schwitz
Ich wollte mir einen Infotermin beim Arbeitsamt machen.. die sagte mir dann aber nur ich soll sofort vorbei kommen und mich arbeitslos melden... das bin ich aber ja noch nicht und ich will mir ja was suchen sodass ich dann hoffentlich ab november einen job habe.
Ich danke euch jedenfalls für die Anworten ihr habt mir sehr weiter geholfen #winke

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Ja, das gilt auch.
UNd nein, so können sie nicht argumenteierne, dann müssen sie welche finden.