Hallo mein Jahr ist bald rum und wir bekommen kein Krippenplatz für die Kleine.
Mittlerweile bin ich auch auf dem Stand, das es zu früh ist, die Kleine länger abzugeben.
Würde eh noch gerne ein halbes Jahr warten, wenn möglich.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Was kann ich noch tun?
lg S. ( mit Maus 8 Monate)
Elternzeit rum, kein Krippenplatz, Anspruch auf Arbeislosengeld?
Nein, eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.
LG
Hallo,
Du kannst dich nur Arbeitslos melden wenn du dem Arbeitsmarkt mit mindestens 15Std/Woche zur Verfügung stehst das möchten die sogar beim Areitsamt schriftlich (wer die Kinderbetreuung übernimmt).
Kannst du deine Elternzeit nicht versuchen bei deinem alten Arbeitgeber zuverlangern?
ich würde auch fragen ob du die Elternzeit verlängern kannst, ansonsten würde ich beim Jugenamt fragen ob du zumindest Stundenweise (wenn du die kleine noch nicht so lange abgeben möchtest) zu einer Tagesmutter bringen kannst.
Bei uns ist das so, dass zur zeit auch keine Kitaplätze mehr da sind und man würde so lange bis man einen Kita platz bekommt eine Tagesmutter bezahlt bekommen.
Würde mich da mal informieren. Dann könntest du einen 400 € Job annehmen können z.b.
Anspruch auf ALG1 hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden/Woche zur Verfügung stellst - das testet das Amt auch.
Wenn du dir natürlich vorstellen kannst, auch nachts oder spätabends zu arbeiten, wenn z.B. der Vater des Kindes zu Hause ist und die Betreuung übernehmen kann, dann spricht dem nichts entgegen. Dann solltest du aber auch genau das beim Amt sagen...und vergiß nicht in deine Planung einzukalkulieren, dass auch du schlafen musst.