Hallo,
ich sitze gerade über meiner Steuererklärung 2011 und jetzt kommt bei mir eine Frage auf.
Was ist bei Handwerkerrechnungen entscheidend ?
Das Datum der Rechnung oder das Ausführungsdatum der Arbeiten ?
Ich habe gerade 3 Rechnungen vor mir liegen, deren Arbeiten im Dezember 2011 ausgeführt, die Rechnung aber erst Anfang Januar 2012 gestellt und bezahlt wurde.
Gelten diese jetzt steuerrechtlich für das Jahr 2011 oder 2012 ?
Vielleicht kennt sich jemand aus.
Danke.
Steuer / Handwerkerrechnungen
Hallo,
ich würde sagen, Du kannst die Rechnungen erst für 2012 also im Jahr 2013 geltend machen.
Da gilt doch immer das Zahldatum, also die Abbuchung vom Konto.
Wenn ich falsch liegen sollte - bitte korrigieren.
LG
Caro
2012
Haben wir auch, bei uns ist es die neue Heizung und das neue Bad, beides wird in der Erklärung 2012 berücksichtigt, da Rechnungsdatum und Zahlung in 2012 erfolgten.
Die Ausführung war jedoch teilweise schon in 2011.
LG
Hallo,
in der Steuer gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das heißt weder das Ausführungs- noch Rechnungsdatum sind entscheidend. Entscheidend allein ist die Abbuchung vom Konto.
VG
B
...und wenn die Rechnung Bar bezahlt wird?
>>>...und wenn die Rechnung Bar bezahlt wird? <<<
...wirst du sicher eine datierte Quittung erhalten.