Unfall mit Fahrradfahrer - was kommt auf uns zu?

Hallo,

mein Freund hatte heute nen Unfall mit nem Fahrradfahrer:

Er wollte aus ner Nebenstraße in eine Hauptstraße (mit auto) einbiegen. Hat noch angehalten um einen Radfahrer vorbeizulassen, geschaut... dann losgefahren und plötzlich war der andere radfahrer da.

Der Radfahrer hat 3 Rippen gebrochen und liegt im Krankenhaus. Polizei war auch da, hat Daten aufgenommen, es gab nen Zeugen, der auch sagte das mein freund gerade losgefahren ist und er wirklich noch langsam unterwegs war. Die Polizei meinte er wird wohl wegen missachten der Vorfahrt mit 120 € sowie 2 punkten rechnen müssen. Morgen Abend muss er noch ne Aussage machen.

Er hat vorhin auch mit der Frau des Radfahrer telefoniert um eben rauszufinden wie es ihm geht. Liegt noch im Krankenhaus - 3 gebrochene Rippen, sonst soweit schon ok.... morgen nach der Arbeit möchte er auch kurz im Krankenhaus vorbei gehen.

Muss er denn mit noch was anderem außer den 120 € und den 2 punkten rechnen? Könnte da noch mehr auf ihn zukommen?
Also bitte nicht falsch verstehen, das er Schuld hat, steht außer Frage, geht ihm auch sehr nahe das ganze... wir würden aber trotzdem gerne wissen, was da noch alles kommen könnte.

Ach ja würdet ihr morgen vormittag schon mit euere versicherung sprechen oder erst das Gespräch am abend mit der polizei abwarten?' heute haben wir da niemanden mehr erreicht...

Danke!

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Hallo,

der Fahrradfahrer könnte auf zivilrechtlichem Weg Schmerzensgeld fordern.

LG

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Muss die Haftpflichtversicherung zahlen.

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Hallo!

Das Unfallopfer kann Strafanzeige wg. Körperverletzung stellen, das wird aber in der Regel bei Verkehrsdelikten auch schon von der Staatsanwaltschaft gemacht, zusätzlich kann das Unfallopfer Schmerzensgeld einfordern und natürlich die Rechnungen über die Krankenwagen-Fahrt, den KK-Haus-Aufenthalt, Schäden am Fahrrad usw. eurer Versicherung in Rechnung stellen.

Dein Freund sollte sich morgen mit seiner Versicherung in Verbindung setzen.

LG Ida

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Hallo

Ich würde keine Aussage machen.
Ich würde nur meine Personalien angeben und wenn noch was kommt außer den 120 € zum Anwalt gehen

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Was soll das bringen?

vg, m.

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Du würdest Dich also nicht verteidigen wollen?

Das halte ich für absoluten Unsinn.

Ich bin mal abgebogen, als auf dem Fußweg kurz hinter meinem Fahrzeug ein Radfahrer schwer gestürzt ist. Der kam locker mit 30 km/h auf dem Fußweg angedonnert (bergab).

Der war 4 Tage im Krankenhaus und sah auch etwas entstellt aus.

Ich habe ausgesagt, dass ich den im Spiegel ganz weit hinter mir gesehen habe, mir wurde keinerlei Schuld zugesprochen, das Verfahren eingestellt.

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Hallo,

morgen auf alle Fälle mit der Versicherung sprechen. Eine Aussage machen, ist alle male besser, für die Verteidigung, als hinter dem Baum zu halten. Sollte was kommen, was kommen wird, zum Anwalt. Denn, auch wenn er die Schuld zugibt, was er ja getan hat, versuchen die Opfer oft mehr raus zu schlagen als überhaupt war.

Hatte son Fall und bin geheilt. Selbst der Staatsanwalt hatte damals gesacht, es war gut das ich ne Aussage gemacht habe, auch wenn ich keinen Zeugen hatte, denn das was ich gesagte hatte, stimmt mit den Bremsspuren und den Schäden am Fahrrad und am PKW überein. Ich wurde freigesprochen und der Fahrradfahrer hat nicht bekommen.

Liebe grüße claudi

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Naja, hier liegt der Fahrradfahrer im KKH mit gebrochenen Rippen. Ich denke nicht, dass das mit deinem Fall zu vergleichen ist.

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danke für eure antworten!

Mal abwarten was morgen alles raus kommt. Er wird ja im Krankenhaus vorbeischauen und dann sieht man zum einen wie es dem radfahrer geht und zum anderen was das für ein Mensch ist.

Aussage wird er wohl schon machen, bzw. hat er heute gegenüber den polizisten auch schon gesagt wie es passiert ist. Klar hätte der Radfahrer Vorfahrt gehabt, er hat ihn aber nicht gesehen... wieso weshalb warum kann er selbst nicht sagen. Fakt ist auch, er war noch sehr langsam unterwegs. Mal schauen auch was die polizisten ihm morgen abend dann sagen können.

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Guten Abend :-)

also, der Radfahrer kann deinen Freund wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen. Dafür hat er insgesamt drei Monate Zeit,weil es ein Antragsdelikt ist. Dein Freund sollte in jedem Fall eine Aussage machen. Das ist auch nicht schlimm. Zivilrechtlichen kann ein Schmerzensgeld auf euch zukommen, was aber möglicherweise von der Versicherung übernommen wird.

Ich finde es gut, dass ihr euch um den Mann sorgt. Vielleicht sieht er ja von der Anzeige ab.

Wie geht es deinem Freund? Alles gut verarbeitet?

LG

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"Muss er denn mit noch was anderem außer den 120 € und den 2 punkten rechnen? Könnte da noch mehr auf ihn zukommen?"

Hm,
laut Bußgeldkatalog sind es 100,-€ plus 3 Punkte und KEIN Fahrverbot.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/bussgeldkatalog.html?nn=36008#20

Zu dem Bußgeld kommen allerdings noch 23,50€ Gebühren hinzu, wenn ich jetzt richtig liege.

Gruß
Demy

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Hallo,

kann dir aus Erfahrung sagen, dass es manchmal besser ist sich einen Anwalt zu nehmen.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall.

Mein Mann kam aus einer Ausfahrt und musste einen Fußweg überfahren, der links und rechts Sichtbehinderung hatte. Da man dort über einen leichten Buckel fahren muss ist schnellfahren unmöglich, es sei denn man möchte seinen Unterboden irgendwo wieder einsammeln.

Jedenfalls kam auf dem Fußweg ein Sportradfahrer und musste voll bremsen und purzelte über die Motorhaube. Eigentlich konnten wir nichts dafür, wir haben ihn nicht mal angestupst o.ä. er ist durch das bremsen nur unsanft abgestiegen.

Bei der Polizei gab der gute Mann dann an, sehr langsam gefahren zu sein (ganz klar, ich kauf mir auch nen Ferari und fahr dann 10) und mein Mann wäre aus der Einfahrt geschossen.

Naja jedenfalls fiel der Schuldzuspruch 70 zu 30 zu Gunsten des Radfahrers aus :-(.
Obwohl ich mich heute noch frage, was macht ein ausgewachsener Mann mit Rennrad auf dem Fußweg? Lt. StVO dürfen eigentlich nur Kinder bis 7 oder so auf dem Fußweg fahren.
Auf unseren Schaden am Auto blieben wir sitzen, bzw. mussten es über unsere Versicherung regeln. Der gute Radfahrer bekam eine beachtliche Summe an Schmerzensgeld zugesprochen (Rippenprellung und Nasenprellung).

Eröffnet wurde noch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, das war dann nicht mehr lustig.

Alles in allem heute Versicherung informieren und Termin mit einem Anwalt machen.

LG und alles Gute

dustyli

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na schmerzensgeld wird er bestimmt haben wollen. könnte mir aber auch vorstellen, dass noch mal gegen den radfahrer ermittelt wird, ob dem nicht auch ne teilschuld trifft.

das kurbeln die versicherungen gern an.

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Mein dringender Rat: keine Aussage machen und keiner Vorladung der polizeinfolge Leisten. Vorfall der Versicherung melden, ohne schuldanerkenntnis und ganz dringend eine fachanwältin für Verkehrsrecht einschalten.

Das kann sonst schwer ins Auge gehen.

Gruß

Manavgat