Kennt sich einer mit Inkasso aus?

Hallo,

wir sind selbstständig und haben da 2-3 Kunden die nicht zahlen wollen oder können.
Jetzt haben wir zum ersten Mal ein Inkassounternehmen hinzugezogen.
Nun meine Frage:
Stehen die Chancen damit gut dass wir unser Geld bekommen?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass das wirklich was bringen soll und wie die vorgehen.
Vielleicht kann mir das einer von Euch mal genauer erklären.

LG
Susi

1

Hallo Susi,

es gibt Inkasso-Unternehmen, die kaufen die Forderung und Du bekommst sofort einen prozentualen Teil. Das Risiko haben dann die.

Frag mal hier: http://www.exgoinkasso.de

Gruß

Manavgat

2

hallo susi,

ein mahnbescheid und dann vcollstreckungsbescheid genügt vollkommen. dann gehts ab zum gerichtsvollzieher.

geh mal zur rechtsantragsstelle in deinem amtsgericht, da bekommst du hilfe.


Luise

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Das Inkassounternehmen übernimmt für euch zunächst das Mahnverfahren. Und, sofern der Schuldner noch liquide ist, bekommt ihr euer Geld. Ein Inkassofall lässt den Bonitätsindex des Schuldners erheblich nach unten rutschen, gar nicht gut für zukünftige Geschäftsverbindungen.
Häufig reicht es schon aus, in der letzten Mahnung anzudrohen, dass die Forderung zum Inkasso gegeben wird, sollte bis zum Termin x nicht gezahlt worden sein.
Solltest du das bereits getan haben, dann nichts wie ab damit zum Inkasso. Besser heute als morgen. Geht der Kunde den Bach runter, ist es unwahrscheinlich, dass ihr noch was bekommt.
Wenn du einen Inkassoauftrag erteilst, solltest du gleichzeitig alle Unterlagen (Auftragsbestätigung, Vertrag, Rechnungen, Mahnungen, ggfs. Schriftverkehr) in Kopie beilegen, dass spart Zeit.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir wirklich raten, die Zahlungstermine zukünftige so eng wie möglich zu setzen, sofort zu mahnen, wenn Fristen überschritten werden. Hast du mit den Kunden bzgl. eurer Forderung mal telefoniert und gefragt, wann die Rechnung angewiesen wird?
Gruß
Max

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Hallo Susi,

alle arbeiten mit sehr unterschiedlicher Qualität. Davon hängt leider auch die Chance ab, ob man überhaupt noch einen Cent bekommt oder ob man nicht noch gutes Geld hinterher schmeißt.

Ich bin auch seit mehreren Jahren selbständig. Oberste Priorität ist die pünktliche und korrekte Lieferung der bestellten Ware für meine Kunden. Ziel ist nicht nur Kundenzufriedenheit, sondern Zahlungsunwilligen keinen Grund zu liefern, Zahlung zu verringern oder zu verschleppen oder ganz und gar zu verweigern.

Eine andere Möglichkeit mit einem Schuldner schneller klar zu kommen, wäre z.B. die Schuld von einer GmbH auf ein persönliches Schuldanerkenntnis mit einer verbundenen Ratenzahlungsvereinbarung zu drängen. Im Falle eines nachfolgenden Urkundenprozeßes verkürzt sich hier eine Klage sehr wesentlich.

Nach dem üblichen Mahnverfahren erfolgt bei weiterer Zahlungsunterbleibung der übliche Mahnbescheid. Erfolgt nach Fristablauf kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid und dieser wird dann dadurch Rechtskräftig wird eine Vollstreckbare Ausfertigung erwirkt.

Mit dieser Vollstreckbaren Ausfertigung ( Schuldtitel ) kann ein RA, ein GV oder ein Inkasso mit der Vollstreckung beauftragt werden.

Nützlich wäre eine vorab Recherche über die Liquidität des Schuldners. Denn bei erfolgloser Vollstreckung trägt der Gläubiger diese Kosten. Wobei der GV noch der billigste aber in einer Zeit wie heute ( oft total überlastet ) leider auch oft der Erfolgloseste ist. Ein RA kann den Titel einbehalten für den Fall, indem seine Forderungen durch den Gläubiger bei Erfolgloser Vollstreckung nicht bezahlt werden. Dies kann ein Inkasso nicht. Aber Inkasso Unternehmen
haben Knebelverträge auf die besonders geachtet werden sollte. Weiter gibt es bei Inkasso teils recht dividierende Kostenunterschiede. Auch arbeitet leider nicht jedes Inkasso seriös im Sinne des Gläubigers.

Natürlich bleibt da noch die Möglichkeit einen solchen Titel zu verkaufen. Der Preis hierfür wird bestimmt wie alt der Titel ist und gegen welchen Schuldner und wie seine Wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Der wird in aller Regel zwischen 10 – 20 jedoch höchstens 30% sein.

Dann gibst da noch die Eintreiber Maffia. Deren Methoden sind zwar wesentlich effektiver als unsere oft sehr träg Arbeitende Justiz, aber dafür auch Rechtlich fragwürdiger.

Ich habe meine Geschäftsverträge entsprechend geändert und meine Abrechnungen Leistungsgerechter verdichtet.

Viel Glück
Nobility

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Hallo Susi,

meistens bringt das schon was.Wir hatten ein Schreiben von dem Inkasso bekommen und hatten nie was bestellt.Die frühere Lebenspartnerin hat auf seinem Namen Bestellungen getätigt und sich das nach Hause liefern lassen.Und mein Männe bekam das Inkassoschreiben.Haben sofort den Anwalt eingeschaltet und die Inkassomenschen haben sich dann das Geld von ihr geholt.Da nachweisbar war wohin die Ware ging.Da er nie bei ihr gemeldet war und sie ohne sein Wissen ihr Unwesen getrieben hat,hätten wir die noch anzeigen können,wegen Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Postgeheimnis.Da die Sachlage schwieriger war,weil seine Kundennummer mißbraucht wurde und wir aus der Sache raus sind,dürfte das in eurem Fall er Recht kein Problem sein.
Die Leute können nicht was bestellen und nicht zahlen.Wo gibt es denn sowas?Aber das gibt es,selbst erlebt.;-)
Eure Chancen stehen da sicher gut!