Kann man mich in der Ausbildung kündigen wenn Kind ständig krank?

Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
ich bin momentan im zweiten Lehrjahr und meine kleine Maus (sie ist 1,5 Jahre) ist die letzte Zeit nur noch krank sie geht eine bis zwei Wochen in den Kindergarten und dann muss ich mit ihr wieder ne Woche zuhause bleiben.

Ich habe leider nicht immer die Möglichkeit einen anderen einspringen zu lassen, zumal wenn kleine Kinder krank sind sie doch am liebsten die Mama um sich haben.

Kann mich mein Ausbildungsbetrieb deswegen kündigen?
Sie suchen bei mir förmlich nach Gründen um mich irgendwie zu schickanieren #schmoll , aber ich muss das ja nur noch bis Mai 2007 durchhalten (dann ist Abschlussprüfung).
Mir ist die Ausbildung sehr wichtig, aber mein Kind will ich auch um mich haben wenn sie krank ist.

Was kann mir schlimmsten Falls passieren?

#danke , Grüße Susi.

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Hallo Susi,

also - Dein "Problem" ist im BBiG (Berufsbildungsgesetz) § 15 Absatz 2 geregelt.

Dort steht: Nach der Probezeit kann das Berufsausildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (sprich Du hättest z. B. Geklaut - bei "normalen" Arbeitnehmer würde es heißen personenbedingte Kündigung)
2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

Fazit: Die können Dir garnix "nur weil Deine Maus krank ist".

Was allerdings auf Dich zukommen wird, ist das Dein Ausbilder die Zeit nicht zahlen muss. So ist es auf jeden Fall bei uns in der Firma - 2 Tage werden die Mitarbeiter zur Betreuung des Kindes frei gestellt. Die übrige Zeit müssen Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen von dort das Geld. Nun weiß ich nicht genau ob das für AZUBIS auch zutrifft. Aber das müsstest Du evtl. bei Deiner Krankenkasse in Erfahrung bringen.

Und zu diesem Thema:
<< Sie suchen bei mir förmlich nach Gründen um mich irgendwie zu schickanieren >>
Rede mal mit Deinem zuständigen Ausbilder - wenn der keine Einsicht zeigt, würde ich mich an Deiner Stelle mal an die zuständige Kammer (die wo Dein Ausbildungsvertrag eingetragen wurde) in Verbindung setzen.
Vielleicht können die bei Deinem Ausbilder ein Einsehen erwirken...

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles alles #liebe und gut und für Deine kleine Maus gute Besserung!

LG
die buffy #blume

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Hallo Susi,

meines Wissens kann man 10 Tage im Jahr bei seinem Kind bleiben, wenn es krank ist. Als Alleinerziehende/r 20 Tage. Ab dem 2. Tag bezahlt die Krankenkasse, nach Einreichen eines Attestes vom Arzt, also ähnlich dem Fall, dass der Arbeitnehmer krank wird.

Wenn Du wirklich alle drei Wochen bei Deinem Kind bleiben musst, ist das natürlich für Deinen Arbeitgeber hart, der ja Deine Arbeitskraft eingeplant hat. Es würde mich wundern, wenn er Dich nicht kündigen könnte. Auch weiss ich nicht, wie man eine Ausbildung schaffen will, wenn man nur ein Drittel des Stoffes mitbekommt. Da hilft dann auch kein Attest.

Hat Dein Kind denn eine chronische Krankheit? Dann würde ich mal mit dem Arbeitgeber reden.
Oder hat Dein Kind hier und da mal Schnupfen, Husten etc.. Dann kann es doch trotzdem in den Kindergarten, ist ja kein Beinbruch (selbst dann...).

Grüße Tina

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Hallo,

wenn deine Ausbildung durch die ständigen Fehlzeiten gefährdet ist, und so sieht es hier ja aus, dann kann er dich auch kündigen. Und mal ehrlich, zu verdenken ist es ihm nicht. Er bildet dich aus und das kostet ihn nicht wenig Geld und du fehlst dauernd.

"zumal wenn kleine Kinder krank sind sie doch am liebsten die Mama um sich haben"
Das ist doch auch eine blöde Ausrede. Sicher haben Kinder lieber die Mama, aber sie sterben auch nicht, wenn es ein anderer macht.

"aber mein Kind will ich auch um mich haben wenn sie krank ist"
Da haben wir doch den wirklichen Grund! Wenn du keinen Bock auf die Ausbildung hast, dann brich sie ab und gib einem anderen die Chance, der sie wirklich will. So schaffst du die Ausbildung garantiert nicht.

Deine Ausbildung sollte dir schon wichtig sein, was willst du sonst später mal machen, wenn die nicht klappt?

Jedenfalls wird dein Chef nach den Erfahrungen mit dir nie wieder eine junge Mutter einstellen! Schönen Dank auch!

lg


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Hallo,

ein Berufsausbildungsverhältnis kann vom Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Hierbei gelten nicht nur die Maßstäbe, die an normale Arbeitsverhältnisse anzulegen sind; vielmehr sind im Hinblick auf den Vertragszweck (nämlich das Erreichen des Ausbildungsziels) auch solche Gründe zu berücksichtigen, die das Ausbildungsziel gefährden. Im Rahmen der Interessenabwägung ist außerdem die noch verbleibende Ausbildungszeit von Bedeutung. Je näher das Ausbildungsende rückt, desto schwieriger wird die außerordentliche Kündigung vom Arbeitgeber durchzusetzen sein.

Als Kündigungsgrund ist in der Rspr. auch anerkannt z.B. eine lang anhaltende Krankheit in Verbindung mit ungenügenden Leistungen.

Es kommt somit auch darauf an, inwieweit Du durch Deine häufigen Fehlzeiten den Erfolg Deiner Ausbildung gefährdest.

Das ist die rechtliche Sicht der Dinge.

Wenn Du meine persönliche Meinung dazu hören willst: Ich kann den Arbeitgeber schon irgendwo verstehen, daß er nicht erfreut ist, wenn Du alle paar Wochen für eine Woche ausfällst.

Ich teile auch nicht Deine Auffassung, daß die Mutter unbedingt beim Kind bleiben muß, wenn es krank ist. Sicher ist das den Kinden am liebsten, aber manchmal geht es einfach nicht anders - und wenn das Kind nicht gerade schwerkrank ist, finde ich die Ausbildung wichtiger.

Ich arbeite wieder in Teilzeit, seitdem meine Tochter 1 1/2 ist. Sie ist auch ab und zu mal krank und für den Fall habe ich verschiedene Babysitter, die dann zu uns ins Haus kommen, falls die Oma nicht kann. Ich bin selbständig und kann auch nicht einfach irgendwelche Termine ausfallen lassen, weil meine Tochter "am liebsten die Mama um sich hat". Bisher hat sie es immer überlebt, wenn mal tagsüber jemand anderes da war. Im Gegenteil ist es ja so, daß ein Babysitter viel mehr Zeit hat als die Mutter, die ja meistens noch andere Sachen parallel im Haushalt erledigt - und meine Tochter genießt es, wenn ihr jemand stundenlang vorliest oder mit ihr kuschelt, auch wenn es nicht die Mama ist.

Sorry, aber ich halte Deine Einstellung für übertrieben. Sicher kann man mal fehlen, wenn das Kind krank ist, und wenn es sich um 2 - 3 Wochen im Jahr handelt, sagt auch normalerweise kein Arbeitgeber was. Aber Deine Fehlzeiten sind schon gravierend.

VG
Susi

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Da offensichtlich deine Ausbildung in Gefahr ist, kann dein AG dir kündigen. Es gibt genaue Zahlen, wieviel Tage du in deiner Ausbildung fehlen darfst, wenn du die überschreitest - sei es aus eigener Erkrankung oder der des Kindes oder irgendein anderer Grund - wirst du zur Prüfung nicht zugelassen. Deswegen kann dein AG dir kündigen, denn es ist durch dein "Verschulden" nicht mehr möglich die Ausbildung abzuschließen.