Hilfe ... Mutterschutz und mein Arbeitgeber versucht mich zu erpressen ...

Hallo Ihr lieben,

wäre echt super wenn mir jemand helfen könnte oder Erfahrungen in ähnlicher art hätte ...

Ich bin seit 01.02.06 in diesem Unternehmen angestellt,
und ca. am 15.02.06 (also während meiner grade
begonnenen Probezeit) wurde festgestellt das ich
ungeplant in der 11 Woche schwanger bin #schock

Nun bin ich mittlerweile in der 20.Woche und mein Chef
ist über meinen "Zustand" natürlich auch längstens
informiert ... Mir bleiben also noch 14 Wochen bis zum
Mutterschutz ... Soviel als Grundinfo ...

Was die konkrete Situation angeht ... hatte ich grade eine
2 stündige Besprechung mit meinem GF ... es sieht wohl
nicht so dolle aus ...

Er hat mir also vorgajammert wie schlecht es läuft und
das unbedingt gespart werden muss ... zu allererst
natürlich an den GF-Gehältern (#bla #bla #bla ob ich das
glauben kann???) und dann natürlich auch sonst ...

Fakt ist das er mir großzügiger weise vorgeschlagen hat
meine Arbeitszeit auf Halbtags zu verkürzen und damit
natürlich nicht nur die Arbeitszeit um die Hälfte kappen
will sondern auch das Gehalt ... allerdings hätte er
dazu am liebsten sofort eine Entscheidung und versucht
mich ziemlich unter Druck zu setzen ... #schwitz

In Lohnsteuerklasse 5 bliebe mir aber damit kaum noch
was übrig und ich müsste schon fast Geld mitbringen zur
arbeit ... Außerdem hat das ja auch auswirkungen auf
mein Mutterschutzgeld usw. ...

Meine Frage: Muss ich mich auf sowas einlassen ???
Kann der Arbeitgeber das so einfach ???

Er versucht mich richtig unter Druck zu setzen... #schwitz
... von wegen ich solle mich sofort entscheiden und sonst
könne er mich ja auch ganz kündigen usw.

Ich dachte ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag und
Mutterschutz ... Ist dem jetzt nicht mehr so ??? #kratz

Für ein paar hilfreiche Antworten wäre ich wirklich sehr
DANKBAR !!!

LG #herzlich

Anke + Krümelchen #ei

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Hallo,

normal kann er dich während der Probezeit kündigen. Nun kommt ja aber noch dazu, dass du schwanger bist.
Wie da der Sachverhalt ist, weiss ich leider auch nicht.

Ich würde deinem Chef auf jeden Fall erst mal um eine Bedenkzeit bitten und dich dann bei einem Anwalt erkundigen.

Wünsche dir alles Gute.

Gruß Charly

2

Dein Chef ist ein IDIOT!! Lügen tut er auch wie gedrückt!!

Habe es unter http://www.brigitte.de/frau/familie/muetter_unerwuenscht/index.html gefunden. Ist sehr interessant.
Den unten angegebenen Text habe ich für dich rüberkopiert, da es meiner Meinung wichtig ist zu deiner Situation.
"Wenn Ihnen während der Schwangerschaft oder in der Elternzeit gekündigt wird, ist das ein Schock aber kein Grund, die Nerven zu verlieren. In Deutschland gelten weit reichende Mutterschutz-Gesetze. Unterschreiben Sie keinesfalls voreilig eine Kündigung. Reagieren Sie mit einem kurzen Brief (Einschreiben mit Rückschein): "Ich weise die Kündigung zurück und berufe mich auf das Mutterschutzgesetz. Ich biete Ihnen weiterhin meine Arbeitskraft an." Jetzt ist der Arbeitgeber am Zug. Und Sie haben Zeit, sich Rat zu holen: beim Betriebsrat, dem Betriebsarzt, der Frauenbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitsschutz, die es in jedem größeren Betrieb gibt. Wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten, suchen Sie Hilfe bei der Gewerkschaft, bei Pro Familia oder den sozialpsychologischen Beratungsstellen der Stadt. Jede Kündigung einer Schwangeren oder Mutter in Elternzeit muss von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigt werden. Adressen erhalten Sie kostenfrei beim BRIGITTE-Leserdienst oder bei » www.bmfsfj.de. Beim Bundesfamilienministerium gibt es auch die Broschüre "Mutterschutzgesetz" (Tel. 01 80/190 70 50). Nützliche Infos und ein Forum für Betroffene finden Sie bei » www.fast-4ward.de."

Ich hoffe ich konnte dir soweit helfen.

Liebe Grüße und viel, viel Kraft wünscht dir
Marmelade_82

3

Hallo!
Lass Dich nicht unter Druck setzen. Ich gehe davon aus, dass es kein Zeitvertrag ist?
Arbeitnehmerinnen haben Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung.

Falls die Arbeitnehmerin dennoch eine Kündigung erhält muss sie bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt mittels eines Attestes auf die Schwangerschaft hinweisen. Sollte daraufhin die Kündigung aufrechterhalten bleiben, können Sie das Arbeitsgericht bzw. das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Sie selbst können während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen. Für Beamtinnen gelten im Beamtenrecht festgelegte abweichende Regelungen. Lassen Sie sich bei Ihrer Dienstbehörde beraten!Es gelten besondere Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und Stillzeit. Für Tätigkeiten bei denen Leben und/oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet ist besteht Beschäftigungsverbot. Während der Schutzfristen (6 Wochen vor, in der Regel 8 Wochen nach der Entbindung) dürfen Frauen nicht beschäftigt werden, es sei denn Sie erklären sich dazu ausdrücklich bereit. Sie können diese Erklärung jederzeit widerrufen! Bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung besteht ein ausnahmsloses, absolutes Beschäftigungsverbot. Diese Frist verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen. Bei einer Frühgeburt werden die Tage, die das Baby zu früh gekommen ist bis maximal 18 Wochen hinzugefügt.

Würdest Du dich auf den halben Tag einlassen, bekommst du auch weniger Mutterschaftsgeld und hast nach der 8- Wochen Pause auch nur Anspruch auf deinen halben Arbeitsplatz.

Wenn alles nichts nützt lass dich krankschreiben, wegen vorzeitiger Wehen. Pass auf dass du die 6 Wochen Krankschreibung nicht überschreitest, dann müsstest du kurz vor der 6. Woche wieder arbeiten um dich dann mit einer anderen Diagnose krankschreiben zu lassen. Gibt sonst krankengeldabzug. Oder Attest vom Arzt holen, dass die Arbeit nicht zumutbar ist, wegen unter Druck setzen und so.
Ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben.

4

Hallo Anke,

dein Arbeitgeber kann dich trotz Probezeit nicht kündigen.
Lass dich also auf nichts ein!

Hier aus Ausschnitt aus der Broschüre des Bundesministeriums:

"Bei Probearbeitsverhältnissen kommt es darauf an, ob sie
befristet abgeschlossen worden sind oder ob es sich um die
Probezeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
handelt – wovon im Zweifel auszugehen ist. Für Probearbeitsverhältnisse
im Rahmen von unbefristeten Arbeitsverhältnissen
gilt das Mutterschutzgesetz uneingeschränkt."

Die ganze Broschüre kannst du unter folgendem Link runterladen:

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=3156.html

Halte die Ohren steif!

Gruß
Angela

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Da Du mit Sicherheit bei Antritt Deiner Tätigkeit wußtest, daß Du schwanger bist (und erzähle mir jetzt bitte nicht das Gegenteil), frage ich mich, welche Reaktion Du von Deinem Arbeitgeber denn erwartet hast?

So wie Du es schilderst, hast Du doch Glück. Man versucht nicht, Dich herauszudrängen, sondern bietet Dir eine Halbtagsstelle an. Zusätzlich bekommst Du Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, worauf man nun bei Dir durch die Schwangerschaft warten kann. Und Du erhälst Dein Nettolohn weiter während des Mutterschutzes. Und nach dem Erziehungsurlaub wartet auch wieder ein Job auf Dich.

Herzlichen Glückwunsch!#huepf

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Also meine Exe hat morgens den Arbeitsvertrag bei ner Leiharbeitsfirma unterschrieben und hat sich dann anschließend ihre Schwangerschaft bestätigen lassen. Am nächsten Tag hat sie das dann eingereicht und war somit unkündbar.
In den darauffolgenden Wochen hat sie sich dann krank schreiben lassen, wegen diverser Sachen. Z.B. mobbing und hat somit von Februar/März 2004 bis zum 31.12.2004 schön daheim am PC gesessen und ihre Kohle kassiert und bei Urbia geschrieben. Warum solltest du dann deinen Job aufgeben?