Gehalt vom Nebenjob dem Arbeitgeber angeben??

Hallo ich hab mal eine evtl. auch rechtliche Frage.

Heute kam der Gehaltszettel...dabei war noch ein Formular zum ausfüllen:
"Verbindliche Abfrage zu bestehenden Nebentätigkeiten"

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber melden muss, dies hab ich damals auch getan und es wurde mir genehmigt.

In dem Formular wird abgefragt wo man arbeitet (fülle ich gerne aus, da ich es beim Antrag damals auch angegeben habe)
Seit wann (auch dies gebe ich an)
In welchem Umfang/pro Woche/Monat (ja..dürfen sie auch wissen)

und

die Vergütung...
und da stellt sich nun die Frage...bin ich verpflichtet dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen???

alles was über 400€ geht mus sich ja eh versteuern und dies läuft dann ja nicht über meinen Arbeitgeber....was aber auch nicht der Fall ist, da ich nicht über 400 nebenher bekomme.

Gibt es was schriftliches, dass dies der Arbeitgeber wissen muss/fragen darf??

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http://www.geld-magazin.info/frag-einen-anwalt/arbeitsrecht/meldung-einer-nebentaetigkeit-beim-arbeitgeber

vg, m.

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Hi,

natürlich muss er das wissen.

Dies ist im Rahmen der Sozialversicherung begründet.

Liegst du mit beiden Einkünften der den jeweiligen Sozialversicherungsgrenzen zur KV/PV und AV/RV gibt es keinen Stress.

Liegst du jedoch mit beiden Einkünften kumuliert darüber, wird es für die Arbeitgeber abrechnungstechnisch gesehen ungemütlich.

Es wird an die Krankenkasse nicht mehr als der Maximalbeitrag gezahlt. Liegen also deine Einkünfte über den oben genannten Grenzen, müssen beide Arbeitgeber anteilig Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Und um dies genau berechnen zu können, wird natürlich auch das entsprechende "andere" Gehalt benötigt. Und logischerweise dann auch jede Änderung.

Tust du das nicht, kann das die Konsequenz haben, dass keiner der Arbeitgeber weiss, dass du die Grenzen überschritten hast mit der Folge, dass bei beiden zuviel Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Viele Grüße,

Silberfunken

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wenn es so sein soll auch kein thema....nur wundert mich es dass ich dies das erste mal seit guten 4 jahren gefragt werde

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"Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Einkünfte aus der Nebentätigkeit mitzuteilen – es sei denn, er ist durch besonderer Vorschriften hierzu ausnahmsweise verpflichtet. Eine solche Regelung ist etwa für Beamte im Bundesbeamtengesetz vorgesehen."
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere/karriere-frage-an-christoph-abeln-fachanwalt-fuer-arbeitsrecht/1188938.html

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Schreib rein: über meine Vergütung darf ich nicht sprechen

Und gut

Gruß

Manavgat

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"Schreib rein: über meine Vergütung darf ich nicht sprechen"

Hallo,
das wäre glatt gelogen!

Gruß
Demy

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danke für eure antworten...

ich lass den schrieb jetzt erstmal noch liegen, hab jetzt eh urlaub...danach wende ich mich noch vor abgabe an den betriebsrat...nur um mal zu erfahren was die davon halten