Minijob/ Gleitzone...Wer kennt sich aus ???

Hallo,

zu später Stunde muß ich mal wieder meine Gedanken ordnen und könnte etwas Hilfe brauchen...

Momentane Situation : ich arbeite auf 400 Euro- Basis und bekomme noch ne Übungsleiterpauschale...So kann ich knapp 600 Euro im Monat verdienen..

Da ich aber Überstunden ohne Ende schiebe und es auch fraglich ist, wann ich die abbauen kann, wäre es wohl sinnvoll wenn ich die Gleitzonenregelung anwenden würde....So könnte ich doch bis 800 Euro brutto verdienen mit geringeren Abzügen...

So, nun meine Fragen : Für die Gleitzone ist ja das Gesamtbrutto wichtig, d.h ich könnte auch mehrere Jobs machen, solange der Verdienst 800 Euro nicht überschreitet....??

Welche Vorteile hab ich noch durch die Gleitzonenregelung ??

Was bedeutet es für meine Rente ??

Hab mir zwar einiges durchgelesen, aber irgendwie blick ich nicht richtig durch :-(

Danke für eure Rückmeldung....

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Hi,

ich versuche mal die Frage zu beantworten.

(auf die Übungsleiterpauschale gehe ich bewußt nicht ein)

"Für die Gleitzone ist ja das Gesamtbrutto wichtig, d.h ich könnte auch mehrere Jobs machen, solange der Verdienst 800 Euro nicht überschreitet....??"

Theoretisch gesehen ja. Wenn du Beispielsweise einen 400 € Job und einen 300 € Job hast, dann gilt sozialversicherungsrechtlich gesehen der 400 € Job NICHT als ein Hauptjob mit der Folge, dass du für keinen der beiden Jobs die Minijob Regelung anwenden kannst und sozialversicherungsrechtlich gesehen beide Jobs addiert werden.

Deine Arbeitgeber werden dich dafür hassen. ;-)

Denn wie du richtig gesagt hast, wird in der Gleitzone die Sozialversicherung für den Arbeitnehmer begünstig behandelt und berechnet. Bedeutet, dass sich beide Arbeitgeber kurzschließen müssen, dann SV-Rechtlich dein kumuliertes Gehalt berechnen, dann den Arbeitnehmer-Anteil ermitteln und diesen dann quotal unter sich aufteilen. Und dies müssen sie bei jeder Änderung von einem der beiden Gehälter machen. Du kannst dir vorstellen, dass sich die Begeisterung in Grenzen halten wird.

"Welche Vorteile hab ich noch durch die Gleitzonenregelung ??"

Der Vorteil ist, dass zwischen 400,01-800,00 € die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung deutlich geringer sind als bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis. Der Vorteil ist progressiv. Bei 400,01 € macht es sich sehr bemerkbar, je näher du an die 800,00 € kommst, desto mehr verliert der Vorteil an Attraktivität. Der Vorteil von beispielsweise 780,00 € zu 801,00 € ist zu vernachlässigen.

Steuerlich gesehen musst du die Gleitzonenanwendung ganz regulär nach den Merkmalen deiner Steuerklasse versteuern. Eine Pauschalierung mit Abgeltungswirkung (2%) wie bei dem Minijob gibt es nicht. Es kann aber Konstellationen geben, in dem die Anwendung einer pauschalen Besteuerung von 20% mit Abgeltungswirkung möglich ist. Dies ist natürlich für den Arbeitgeber vergleichsweise unattraktiv, da die 20% zusätzlich zu den Arbeitgeberanteilen zur SV kommen.
Wohlgemerkt:
Die Gleitzone begünstigt nur den Arbeitnehmer, nicht den Arbeitgeber !

"Was bedeutet es für meine Rente ??"

Ähnlich wie beim Minijob kannst du einen Antrag auf Aufstockung der Rentenversicherung stellen.

Während beim Minijob dann der RV-Beitrag statt in die Bundesknappschaft vollständig in die Rentenversicherung geht und dort dann auch vollständig angerechnet wird - geht bei der Gleitzonenregelung eh der Arbeitgber- und Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung. Durch die Aufstockung geht dann jedoch nicht der reduzierte, sondern der volle Beitrag hinein. Dies bedeutet natürlich, dass du auch etwas weniger netto hast.

Fazit:
Vermutlich wird dir der Minijob mit Aufstockung in die RV besser gefallen als die Gleitzonen-Regelung - zumindest wenn du die Steuerklasse V hast.

Bei Singles würde ich aufgrund der sozialen Absicherung (auch KV) die Gleitzone empfehlen - bei Verheirateten kann diese durch die Gesamtanrechnung auf das Einkommen an Reiz verlieren.

Viele Grüße,

Silberfunken

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Hallo Silberfunken,

danke für deine ausführliche Antwort....Jetzt ist mir vieles klarer....Am Besten ich sag meinem Chef, wenn er sich nicht mit anderen AG rumärgern will, soll er mir jeden Monat den Kofferraum voll Geld füllen und wir haben beide keinen Streß #rofl

Ich bin verheiratet und hab Steuerklasse 5 ; dann lieber Minijob und Übungsleiterpausch ( warum magst du dazu nichts sagen ??) und Aufstockung in der RV.....

A propos : Wo muß ich die Aufstockung beantragen, oder läuft das über den AG ??? Und wie kann ich errechnen, was mir die Aufstockung netto weniger bringt bzw was es später mehr für meine Rente bringt...???

Ich hoff, ich bedräng dich nicht mit meinem Unwissen, aber man fühlt sich halt so doof, wenn man von diesen Sachen so rin garkeine Ahnung hat...

Danke nochmals und LG

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Hallo :-)

zu der Übungsleiterpauschale wollte ich jetzt nichts sagen, weil das Konstrukt glaube eh so schon recht kompliziert ist. Wenn die Übungsleiterpauschale ordnungsgemäß und absolut trennbar von dem Gehalt ist, gibt es auch keine Probleme. Ansonsten hätten wir dann ggf. eine weitere Hinzurechnung, und das war mir jetzt zu kompliziert, die ganzen Folgen da auch noch zu integrieren.

Bei verheiratet und Steuerklasse V hast du vermutlich in der Tat recht wenig Gefallen an der Gleitzone. Steuerlich wird das Geld im Rahmen eurer Einkommensteuererklärung hinzugerechnet. Beim Anblick der monatlichen Abrechnung bei Steuerklasse V wirst du denken, dass du wesentlich mehr arbeitest und nun effektiv wesentlich weniger dafür erhälst.

Die Aufstockung teilst du dem Arbeitgeber mit. Genauer gesagt hätte er dich auf die Möglichkeit hinweisen müssen - das passiert aber leider aus Unwissenheit nicht allzu oft.

Von den 400,00 € müsstest du dann 19,60 € an RV-Beiträgen bezahlen. Dafür werden jedoch dann deiner Rente monatlich ca. 80,00 € anstatt wie bisher 0,00 € gutgeschrieben. Ich finde, das rechnet sich.

Dein Rentenvorteil brauchst du nicht zu errechnen. Du solltest im Endeffekt jedes Jahr von der Rentenversicherung eine Aufstellung über deinen aktuellen Rentenanspruch und den zukünftigen Erhaltung unter der Prognose, dass deine Einkünfte konstant bleiben.
Ganz klar: Reich wird man damit natürlich nicht, wenn man ansonsten dort keine Beiträge einzahlt.

Eine Möglichkeit, die es noch gäbe.

Google mal etwas nach Minijob und Altersvorsorge. Einige Versicherer bieten ein Modell an, dass man statt 400,00 € bis zu 620,00 € verdient und diese 220,00 € dann im Rahmen einer Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden, so dass es bei den Vorteilen des Minijobs bleibt. Das könnte vielleicht interessant sein.

Viele Grüße,

Silberfunken

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