Hat die Ex Anspruch aufs Haus???

Hallo zusammen!

Ich hätte oben genannte Frage zu folgernder Situation! Mein bester Freund hat ein Zechenhaus (2 Viertel) gekauft, als er frisch verheiratet war, sie steht zwar mit im Grundbuch, hat aber nie mit abbezahlt, weil sie a) nicht arbeiten gegangen ist und b) keine staatlichen Ansprüche hatte, weil sie noch nie gearbeitet hat und er "zuviel" verdient hat......

Jetzt ist sie weg und er hockt mit allen Schulden da, hat Pfändungen und und und...Jetzt ist auch noch sein Mieter aus der anderen "Haus-Hälfte" ausgezogen....Jetzt überlegt er, die Hälfte zu verkaufen....Steht ihr dann was zu????

Denn selbst wenn er die eine Hälfte verkauft, hat er noch ca. 25.000 € Restschulden!

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So ganz verstehe ich das nicht. Sind die Schulden wegen des Hauskaufs? Wenn ja, hat er vorher auch allein mit den Schulden dagestanden.

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Ja, die Schulden sind nur vom Hauskauf und deren Ehe und das Haus wurde erst gekauft, als sie verheiratet waren

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Soweit ich weiß, hat die Frau trotz Grundbucheintrag keinen Anspruch aus dem Erlös des Hausverkaufs, wenn der Verkauf nur die (Haus)schulden abdeckt.
Hat der Mann anderweitige Schulden, z.B. Autokauf, ist das SEIN Vergnügen.

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Hat die Ex denn die Kreditverträge fürs Haus mit unterschrieben? Dann haben beide diese Schulden.
Steht sie mit im Grundbuch dürfte ihr auch was mit zustehen.

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mensch leute!

wer schreibt eine faule person in ein grundbuch, welche keinen cent rausrückt.

im grundbuch steht man eigentlich nur, wenn man geld investiert und die sicherheit haben möchte, an gewinnen durch das haus in gleichen teilen beteiligt zu werden, oder anspruch auf ein teil des hauses zu haben.

wenn er verkauft, hat sie ohne frage, ihren anspruch entweder in dem haus wohnen zu können, oder ausbezahlt zu werden.

da sieht es für deinen freund, sehr schlecht aus!

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Ich denke, es ist total normal, dass Eheleute während der Ehe gemeinsam im Grundbuch eingetragen werden.

In wievielen Familien arbeitet die Frau nicht oder geringfügig und wird auch nicht als faul bezeichnet?

Das würde mich mal interessieren, wieviele Frauen hier, die zuhause bei den Kindern bleiben, der meinung sind, das Haus in dem sie wohnen gehört dem Mann, weil er es auch bezahlt.

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Ich denke es liegt in der Natur des Menschen solche Dinge so lange zu dulden, wie alles so läuft wie man es gerne möchte.
Doch wehe der Partner läuft weg. Dann ist er plötzlich die faule S.. die sich nie an den Kosten beteiligt hat.

Oder anders rum beim Hausmütterchen, das seinem Mann den Rücken frei hält. Jahrelang ist das in Ordnung. Doch wehe der Partner findet eine andere...

Dann wird auf alles mögliche geklagt-schließlich hat dieser Partner einem ja die besten Jahre gestohlen...und dafür soll er zahlen.

LG Mona

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sie haben es offensichtlich gemeinsam gekauft....natuerlich steht ihr dann auch ein teil davon zu. egal ob er allein bezahlt hat...sie haben ja gemeinsam gewirtschaftet.

selbst wenn sie nicht im grundbuch ständ, leben sie ja vermutlich in zugewinngemeinschaft und allein deswegen steht ihr bei evtl. scheidung schon was zu.

wenn man weiß das man allein kauft und zahlt und nicht will, dass der andere ansprueche stellen kann, dann hätte man sich halt mit einem ehevertrag absichern muessen.

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Google mal nach Zugewinn.

Die ex hat Anspruch auf die Hälfte von allem was während der ehe erwirtschaftet wurde. Allerdings zählen die schulden auch! Da dürfte also dann eh nix dabei raus kommen. Er soll sich beraten lassen. Wer hat am Anfang der ehe was gehabt, wer steht im Grundbuch, wer hat den Kredit unterschrieben, wie ist der stand beim Kredit, und was will die ex denn im Moment?

LG

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Wenn sie mit im Grundbuch steht, wird es für ihn schwer, dass Haus einfach mal so zu verkaufen. Er sollte sich mit ihr einigen, da es sonst wohl auf eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung hinausläuft.
Ob sie arbeitet, bezahlt hat oder sonstige Dinge werden die Bank herzlich wenig interessieren. Beim Kauf muss m.M.n. ja die Situation auch schon so gewesen sein. Warum also sollte es jetzt relevant sein, was sie zur Finanzierung beigetragen hat?

Ich denke, je nach Eintragung im Grundbuch, hat sie auch Ansprüche. Dazu kommen dann auch noch ehebedingte Ansprüche je nach Güterstand und Unterhalt.

Wie lange waren (sind) sie denn verheiratet?

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Hallo.

Ja, sie hat Anspruch auf das Haus, sie steht im Grundbuch.

Kredit und Grundbuch sind zwei verschiedene Schuhe. Steht er alleine im Kreditvertrag, so sieht es echt schlecht aus. Ist mächtig kompliziert. Wenn die Bank aber das Grundbuch als "Pfand" hat, dann kann diese versuchen, die Frau aus dem Gundbuch rausschreiben zu lassen. Wenn sie aber im Kreditvertrag mit drin ist, dann wird sie genauso belangt. Also wäre das Beste, sie aus dem Grundbuch rausschreiben zu lassen. Er soll sich mal ganz schnell beraten lassen, da ja das nicht das einzige Problem ist. Vielleicht muss er sogar der Frau noch Unterhalt zahlen, da sie kein Einkommen hat. Also schnell zum Anwalt und beraten lassen.

LG Hermina

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steht sie im Grundbuch gehört Ihr die Hälfte des Hauses, steht sie im Kreditvertrag gehören ihr die Hälfte der Schulden - wer den Kredit bislang beglichen hat ist dabei nebensächlich. Papier ist geduldig.

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Ehevertrag?

Ansonsten gilt Zugewinn.

Sprich: Alles was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, muss am Ende der Ehe geteilt werden, sofern vertraglich nicht anders geregelt.