Argebezug und Eheschließung

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine ganz wichtige Frage.

Ich bin Momantan im Argebezug und mein Bewilligungsbescheid geht noch bis zum 31.1.
Ich möchte gerne Ende Februar Anfang April heiraten.

Dazu sei gesagt, ich lebe mit meinem Verlobten nicht zusammen, wir sind in Unterschiedlichen Städten gemeldet und seine Arbeitsstelle ist 80km weiter weg somit haben wir uns bisher nur am Wochenende gesehen, wir besitzen keine gegenseitige Kontovollmachten oder sonst etwas.

Wie verhalte ich mich gegenüber der Arge, stelle ich einfach keinen Weiterbewilligungsbescheid ab 31.1. und sage ich heirate und ziehe weg und damit ist die Sache erledigt?

Was passiert wenn wir noch im Argebezug heiraten?- Fällt dann mit Tag der Eheschließung der Bezug von Arbeitslosengeld weg oder schon eher?!

Was könnten Sie von mir zurückverlangen?

Herzlichen Dank für eure Antworten

Liebe Grüße

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Hallo,

natürlich zählt der Tag der Eheschließung und Du kommst sicher selber darauf, was passiert, wenn Du einfach alles auf sich beruhen lässt #klatsch

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Danke für Deine Antwort!

Aber ich sagte ja auch nicht dass ich es auf sich beruhen lassen wollte.... sondern fragte lediglich nach besonderen Begebenheiten ;-)

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>>Wie verhalte ich mich gegenüber der Arge, stelle ich einfach keinen Weiterbewilligungsbescheid ab 31.1. und sage ich heirate und ziehe weg und damit ist die Sache erledigt?<<

Ne, und lesen kannst Du auch nicht #kratz

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Hallo,

hast Du denn ab dem 31.01.2013 keinen Bedarf mehr? Oder bist Du vielleicht beriets jetzt gar nicht mehr bedürftig? Warum zieht Ihr erst am Tag der Eheschliessung zusammen? Und wann genau wird das sein? Ende Februar/Anfang April ist ein längerer Zeitraum. Wovon und wo lebst Du zwischen dem 31.01. und dem 30. April?

LG, Andrea

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danke für deine antwort.
wir ziehen vorher nicht zusammen weil wir dann als bedarfsgemeinschaft gelten und sein einkommen dann angerechnet wird und ich dann aus dem argebezug rausfalle und wir unsere wohnungen ja auch noch kündigen müssen, sonst müssten wir ja zwei mieten von einem gehalt zahlen. wir wollten uns sofort eine wohnung in der stadt mieten wo er arbeitet.

ich möchte dem amt nichts verschweigen wie der verdacht vielleicht durch die vorherige diskussion aufgekommen sein könnte.... ich möchte nur wissen was ich machen muss und wie? ich möchte gerne so schnell wie möglich heiraten#schein, wie gesagt nur zwei mieten können wir uns auch mit seinem gehalt nicht leisten und mein bezug ist bis 31.1. genehmigt, heiraten könnten wir also im grunde nach dem 31.1. wenn ich der arge mitteilen, dass ich keinen weiteren antrag stelle, da ich dann heirate (termin steht noch nicht) und wegziehe.... für die zeit wo ich unverheiratet bin werde ich noch geld von der arge bekommen und mit tag der eheschließung werde ich der arge ihren überzahlten anteil wohl zurückzahlen oder rechnen die den ganzen monat auf?

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Hallo,

Du kannst jederzeit heiraten. Nicht erst nachdem der bisher genehmigte Bezug ausgelaufen ist. Hast Du Deine Wohnung denn bereits gekündigt? Habt Ihr bereits eine enue Wohnung gefunden oder könnt Ihr auch zusammen in seine Wohnung ziehen? Was hält Dich mit Deinem Kind und der (geplanten) Schwangerschaft noch in der alten Stadt? Du kannst Auch einen weiteren Antrag nach dem 31.01.stellen und fällst dann nach dem ZUsammenzug bzw. nach der Hochzeit aus dem Bezug. Alles, was zusviel gezahlt wurde muss dann wohl zurückgezahlt werden. Verdient Dein Verlobter denn ausreichend um vier Personen zu versorgen?

LG, Andrea

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Hallo,

ihr solltet ab dem Zeitpunkt ab dem ihr zusammen wirtschaftet (Kochen, einkaufen, waschen) dies dem Amt melden. Das Amt berücksichtigt natürlich vorübergehend die doppelten Mieten.

Zudem ist es totaler Quatsch zu warten bis dein Bezug "ausläuft", denn du solltest doch bestrebt sein SCHNELLSTmöglichst wieder aus dem Bezug rauskommen und nicht ihn maximal auszureizen. Mit dem "bewilligt bis" ist schließlich nicht gemeint dass du bis dahin nichts unternehmen darfst/sollst was dich aus dem Bezug bringt.

Und heiraten würde ich eh erst nachdem ich einige Monate (oder vielleicht sogar das ein oder andere Jahr) zusammengelebt hätte. Aber das bleibt eure Entscheidung.

lg

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"Argebezug", wenn ich solchen Unsinn schon lese...

#augen

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Jetzt komm mal wieder runter, ganz die Alte #kratz