KV + Rentenpflicht bei Teilzeit mit Selbständigkeit

Liebe Urbia-Nutzerinnen,

ich bitte um Eure Hilfe / Antwort in einer kniffligen Frage zu meiner künftigen Tätigkeit. Danke.

Ich möchte 20 Stunden Teilzeit arbeiten und die restliche Zeit Selbständig.

Krankenversichert bin ich Privat und möchte es auch bleiben.

Dazu 2 Fragen:

1. Wie sieht es dann mit meinen Gehaltsforderungen für die Teilzeitstelle aus?

Habe im Forum gelesen so ca. 1.100,-- € reguläre. Wenn ich aber meine Krankenversicherung selbst bezahle - wieviel dann?

2. Falle ich bei der o.g. Arbeitskonstellation in die gesetzliche Rentenversicherung?

Ich freue mich auf Eure Hilfe.

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Es ist so (ich weiß das, weil ich vor 3 Wochen genau danach bei meiner KV gefragt habe):

wenn Du die Teilzeitsache als Haupterwerb angibst, dann zahlst Du darauf Krankenversicherung. Du musst das Gewerbe dann ummelden auf Nebenerwerb (hat sonst keine weiteren Auswirkungen) und standhaft bleiben und nicht mehr als 19 Stunden in der Woche arbeiten. Dann ist das, was Du aus der Selbstständigkeit erwirtschaftest, nicht mehr relevant bei der Berechnung der KV. Und jetzt kommt es: egal wieviele Millionen Du damit verdienst.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

das stimmt nicht ganz.
da kann ich mich an ein Formular erinnern, in dem nach dem letzten Steuerbescheid gefragt wurde.

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Ich bin zur zeit hauptberuflich selbstständig. Jetzt muss ich jedes Jahr den Steuerbescheid einreichen, damit der Beitrag für die kV ausgerechnet werden kann.

Aufgrund eines konkreten jobangebots habe ich bei der kV angerufen und die Auskunft bekommen.

Gruß

Manavgat

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