KV und Beihilfeanspruch bei getrennt Lebenden??

Folgende Situation:

Er, Berufssoldat, seit 2 Jahren getrennt lebend. Noch-Ehefrau und 2 Kinder (8 und 10) sind über ihn privat krankenversichert, dazu kommt die Beihilfe. Die Frage ist nun, ob die Noch-Ehefrau darauf überhaupt Anspruch hat! Unterhalt bekommt sie für sich selbst nicht, für die Kinder natürlich schon.

Kann die Noch-Ehefrau verlangen, dass der Noch-Ehemann ihr weiterhin die private Krankenversicherung zahlt? Was würde passieren, wenn er die Versicherung kündigt? Kann er dann gezwungen werden, Rechnungen aus eigener Tasche zu bezahlen? Die Noch-Ehefrau bezieht Hartz IV, wäre sie da nicht sowieso abgesichert?

Ich hoffe, hier kennt sich jemand damit aus... im Internet findet man zum einen, dass getrennt lebende keinen Anspruch mehr auf Beihilfe haben, dann wieder, dass der Anspruch bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil bestehen bleibt... Bin dankbar für jeden Tip!

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Hallo

Haben Soldaten nicht freie Heilfürsorge?

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Der Soldat ja, aber die "zivilen" Familienangehörigen ja nicht! Die müssen zur Beihilfe noch versichert sein.

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Ich kenne es nur so, dass Soldaten über die Bundeswehr versichert sind. Also ohne Beihilfe oder gar privat. :| ist dann Heilfürsorge oder Amt für Besoldung o.ä.

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Es geht nicht um den Soldaten selbst, sondern die Noch-Ehefrau... da werden 80% von der Beihilfe übernommen, der Rest muss privat versichert werden.

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Hi,

Bis zur Scheidung besteht der Beihilfeanspruch. Auch die Krankenversicherung muss weiter bezahlt werden, allerdings wird diese vom Nettoeinkommen vor Berechnung des Unterhaltes abgezogen, sprich fliesst nicht ins bereinigte Nettoeinkommen ein.

Lg
Bleathel

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Ohje, na dann kann sich das ja noch ziehen :-( Danke für Deine Antwort!

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Ich würde mal bei der entsprechenden Versicherung fragen, die sollten das wissen.

LG
Susanne

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Die Frau hat bei der Scheidung (während der Trennung ist sie sowieso weiter so versichert wie bisher) das Recht - meist ist es auch die einzige Option - sich in der PKV zu versichern. Die Kosten dafür übernimmt komplett der Exmann. Das ist zusätzlich zum normalen Ehegattenunterhalt, falls dieser in Betracht käme.
Die Kinder bleiben versichert wo sie sind. Die Kosten trägt der Vater ... Aussschliesslich.
Die ganze Sache wird also sehr teuer für den Mann. Gerade Frauen sind in der PKV nicht preiswert. Er kommt da nur wieder raus, wenn die Frau heiratet und in die Familienversicherung des neuen Mannes FREIWILLIG geht.
Er kann die Versicherung nicht kündigen.