welche versicherung haftet wenn mir fenster in mietwohnung kaputtgeht?

huhuuu,
ich steh gerade voll auf dem schlauch,mein vermieter meint ich muss ne hausratversicherung machen damit wenn mir ein fenster in der wohnung kaputtgeht alles abgesichert ist,aber wenn dann müsste ich doch glasbruch abschliessen ,hier widerum geht es ja um glasdinge innerhalb meiner wohnung und nicht um die fenster,oder seh ich das falsch?

was für eine versicherung greift denn nun in sonem fall? bitte gern auch per pn anschreiben

#danke

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http://www.insurance1.de/aktuell/2007-08-09/hausratversicherung-was-ist-bei-glasbruch-versichert.html

LG

Biene

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Nein, bei einer Hausratversicherung geht es um Glasdinge, die dir gehören. Die Haftpflicht wäre zuständig für alle Dinge, die du kaputt machst und die anderen gehören.

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Aber keine gemieteten und geliehenen Gegenstände!!!

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Doch, auch gemietete Gegenstände, sonst ist die Haftpflicht nicht viel wert!

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Die Fenster eines Mietshauses sind durch die Gebäudeversicherung des VERMIETERS abgesichert. Die Gebäudeversicherung braucht ein jeder Hausbesitzer, bei mehreren Partein die ganze Eigentümergemeinschaft.

Nur wenn Du bzw. eine versicherte Person einen Gegenstand (Fenster oder sonst was) fahrlässig, mutwillig oder aus Versehen zerstört, greift die Haftpflichtversicherung des (hier) Verursachers.

Eine Hausrat greift da nicht und eine Glasbruch versichert, wie schon richtig von Dir erkannt, nur gläserne Gegenstände innerhalb der Wohnung, wozu eigentlich NICHT die Außenfenster gehören.

LG Janette

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Hallo, doch, auch Fenster gehören dazu. Schmeiße ich die Balkontür zu und die fällt aus dem Rahmen ist der Rahmen über die Haftpflicht versichert und die Scheibe über die Glasversicherung.

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Mir hat man schon öfters erzählt, dass sich im Schadensfall von Außenfenstern immer Gründe finden lassen, wie sich die Glasbruch mehr oder weniger intelligent vor Zahlung drücken kann. Es soll keine schwachsinnigere Versicherung geben, wie die Glasbruch....

Gibt es nicht auch noch das Phänomen, wenn ein Gegenstand doppelt versichert ist, greift die höhere Versicherung??? Dazu gibt es Gesetzestexte, wir hatten das hier bei Urbia schon mal im Falle eines Autos.... Wie war das genau? Da war ein Gegenstand über 2 unterschiedliche Versicherungen und 2 verschiedene Kategorien versichert.... Die. wo man eigentlich gedacht hätte, die hätte zahlen müssen, musste nicht zahlen, da noch eine andere selbstverständliche Versicherung den Schaden abfangen musste....

Alles kompliziert....

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Hallo,

ganz einfach: Eine Hausratversicherung zahlt all die Dinge, die aus dem Haus herausfielen, stellte man es auf den Kopf.

Da gehört das Fahrrad im Keller (ohne extra Fahrradversicherung!) dazu, genauso wie Möbel etc.

Für den Fall, dass du dich "dusslig" anstellst und anderen Schaden zufügst, ist eigentlich die Privathaftpflicht da. (ich musste beides vorweisen, sonst hätte ich meine Wohnung nicht bekommen)

Damit sind wir so schlau wie am Anfang deines Posts :-D Aber ich tippe bei "Balkontür zuschmeißen und fällt raus" eher auf die Privathaft. Du hast deinem Vermieter ja geschadet damit, also einem anderen.

Grüße

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"Damit sind wir so schlau wie am Anfang deines Posts Aber ich tippe bei "Balkontür zuschmeißen und fällt raus" eher auf die Privathaft. Du hast deinem Vermieter ja geschadet damit, also einem anderen."

Dafür bruacht man eine extra Glasversicherung.

vg, m.

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Nein, braucht man nicht! Bei uns ist es eindeutig die Haftpflicht!

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Hallo

Hausrat ist immer sinnvoll. Wenn es mal brennt bei dir und du hast keine, stehst du vor dem nichts.

Ebenso wichtig ist eine Haftpflivht. Wenn du jemanden was beschädigst, zahlt diese dann

Bianca

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Hallo,

die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch BRand , Leitungswasser usw. beschädigt wurden, wobei das NUR für deinen Hausrat gilt. wenn also dein Glastisch durch Brand beschädigt wird, zahlt das die Hausrat. Fenster, die durch Brand beschädigt werden, werden von einer Gebäudeversicherung ersetzt.
Schäden, die DU an den Fenstern oder z.b. am Innenglas von Türen, Echtglasduschen (dieses Glas gehört ja beides nicht dir) verursachst (weil dir z.b. das Fenster wegen durchzug kaputt geht), werden NUR durch eine Glasversicherung abgesichert.
Zwar sind dieses Mietsachschäden, diese werden aber ausdrücklich NICHT von einer Haftpflicht abgesichert, um Doppelversicherungen zu vermeiden. Denn Glas an der Wohung oder in der wohnung kann und muss eben durch eine zusätzliche Glasversicherung versichert sein.
Etwas anderes wäre es, wenn du zB. das Glas an einer Hauseingangstür, die NICHT an deine Wohnung grenzt, versehenlich beschädigst. Hier würde wieder die private haftplicht greifen, da dieses Glas eben nciht zur wohnung gehört und damit nicht durch eine separate Glasversicherung versichert werden konnte.
Ich hoffe du hast es verstanden;-)

vg, m.

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DAs hängt sehe von deinem Versicherungsvertrag ab, eine doppelte Versicherung geht inzwischen!

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Ich arbeite bei einer Versicherung und bei uns geht das definitv nicht. Auch bei meinem vorherigen arbeitgeber wurde das so nicht versichert.

"Schäden an der Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt."

http://www.gut-versichert24.de/versicherungen/haftpflichthausratglas/index.html

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