Frage wegen Regelung des Erbes...

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier im Forum richtig#gruebel

Mein Vater ist vor langer Zeit vestorben.Meine Mutter hat von ihren Eltern ein Haus geerbt. Nun ist sie wieder verheiratet und ihr neuer Mann wohnt mit im Haus. Nun ist es so, daß er 2 Kinder hat, die zu ihm den Kontakt schon lange abgebrochen haben, sogar den Namen geändert haben etc. Nun ist es so, daß ein Erbschaftvertrag aufgesetzt wurde, daß ich mit meinen Brüdern das Haus zu gleichen Teilen erbe. Ich habe es aber so verstanden, daß den Kindern des neuen Mannes ein Pflichtteil zu steht...ist das richtig?? Es ist doch aber mein Elternhaus...und das Haus war schon vor der Ehe da...Wie hoch ist denn so ein Pflichtteil???

Danke für das antworten...
Liebe Grüße
Michaela

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der ehemann hat einen anspruch auf ein pflichtteil, seine kinder nicht!

wenn der ehemann dann aber nach deiner mutter verstirbt, erben seine kinder wiederum dass was er selbst geerbt hat.

lg

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Hi,

der zweite Mann erbt 50% des Hauses, wenn Deine Mutter vor ihm stirbt und es keinen Ehevertrag gibt, der dies ausschließt.

Die restlichen 50% erbt ihr leiblichen Kinder der Mutter zu gleichen Teilen. Die Stiefkinder gehen hier leer aus.

Stirbt der Mann nachdem Deine Mutter gestorben ist, geht ihr leer aus und seine Kinder erben die 50% des Vaters.

Stirbt der Mann vor Deiner Mutter erben seine Kinder nichts, weil ihm vom Haus nichts gehört (außer, er wurde ins Grundbuch mit aufgenommen!).

Ich würde mich hier dahingehend anwaltlich/notariell beraten lassen, ob ein nachträglicher Ehevertrag sinnvoll und möglich ist, der ein Erbe des Mannes ausschließt. Eventuell kann es auch sinnvoll sein, das Haus direkt zu gleichen Teilen auf euch Kinder zu überschreiben - mit lebenslangem Nies-Brauch-Recht für eure Mutter und den Mann.

ABER: das sollte wirklich ein Fachmann durchleuchten!

Lies vielleicht auch mal hier:
http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php

Gruß
Kim

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Es wurde doch ein ERBSCHAFTSVERTRAG aufgesetzt. Du hast die gesetzliche Erbfolge geschrieben. Aber der Vertrag regelt es doch schon anders. Die Stiefgeschwister wurden doch schon bis auf den Pflichtteil enterbt.

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Hi,

klar - aber ich finde den Erbschaftsvertrag sehr ungünstig für die TE!

Und es geht eben nicht aus der Beschreibung hervor WANN die Stiefkinder den Pflichtteil erben und ob der Vertrag schon unterschrieben ist!

Hier gibt es sicherlich Möglichkeiten, den Mann und seine Kinder komplett vom Erbe auszuschließen, da das Haus schon vor Eheschließung der Mutter gehörte. Deshalb würde ich da nochmal nachfragen!

Gruß
Kim

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Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie meine Vorschreiberin schon schrieb, kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass dein Elternhaus zur Hälfte an die Stiefgeschwister geht. Um das zu umgehen, haben deine Eltern wahrscheinlich den Erbvertrag gemacht, sich im Todesfall gegenseitig als Erben eingesetzt (wie beim Berliner Testament) und dann als Erben nach Tod beider Eheleute euch Geschwister eingesetzt und die Stiefgeschwister bekommen nur den Pflichtteil.
Je nachdem wer von beiden Eheleuten zuerst stirbt ist das eben für euch günstiger.

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Hallo,

im Extremfall haben beide gemeinsam einen Unfall und die ganze Verwandschaft streitet sich darum, wer von beiden später den Löffel abgegeben hat. Vielleicht kann man auch die Maschinen in der Intensivstation entsprechend manipulieren....

Nein, so weit sollte es nicht kommen!
Man kann diese Konstellation eindeutig in einem Testament regeln.
Dazu setzt deine Mutter ihre Kinder als Erben ein und ihren Mann als Vorerben. Ihr Mann bekommt zwar weiterhin seinen Anteil oder auch das ganze Haus, darf es aber nicht an seine Kinder vererben, weil er ja nur Vorerbe ist. Stirbt er, dann erhaltet ihr das Haus bzw seinen Anteil als Nacherben.

Damit wird er für den evtl eintretenden Fall, dass er im Alter allein ist, unterstützt (Haus) und gleichzeitig besteht die Sicherheit, dass ihr das Haus danach bekommt.
Außerdem beugt man so Streitigkeiten vor.

Allerdings sollte der Mann in diesem Fall auf seinen Pflichtteil vom Haus verzichten, denn sonst ginge dieser Teil wieder in die Erbmasse bei seinem Ableben ein.
Pflichtteil ist übrigens immer die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil.

LG, H.H.

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Hallo

Ich nehme an, das der Neue Mann nicht mit im Grundbuch steht? Es war jawohl auch vor der Ehe vorhanden.Dann bekommt er unter Umständen nichts vom Haus.

Bianca

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Wie kommst du darauf? Man ist doch nicht nur erbberechtigt, wenn man vorher im Grundbuch stand. Dann würden Kinder ja auch nichts erben.

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Das Haus war aber vor der Ehe da. Könnte sein, das er dann darauf keinen Anspruch hat

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