kann/ darf chef sich an kinderbetreuungskosten beteiligen?

hallo ihr lieben,

meine schwester erzählte mir neulich, das mein chef sich an den betreuungskosten für die tagesmutter von purzel beteiligen kann/ muss...

ist das so? wenn ja, wieviel "übernimmt" dieser dann? oder wird mir das dann direkt von bruttolohn abgezogen?

wäre nett, wenn mir einer von euch helfen kann...

lg und schönes we...:-)

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Hallo Du:-)

Mein AG macht das. Er zahlt mir 35€ mtl. für die Betreuung dazu, zusätzlich zu meinem Lohn.

vg, m.

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hallo du zurück...;-)

wieviel % sind das denn dann? also wir müssten 235€ für die betreuung monatlich zahlen.. wieviel könnte ich meinem chef "vorschlagen"??

und danke...

lg#sonne

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Bei uns werden jedem diese 35€ gezahlt, unabhängig von den eigentlichen Kosten. Da unser Platz bei der tM nur 106 Euro kostet sind in etwa 33 %.
Wann ha du den das letzte Mal eine Lohnerhöhung bekommen? vllt kannst du ihm das als Lohnerhöhung verkaufen, dass er also lieber die Kita zahlt, statt dein Bruttolohn zu erhöhen.

http://www.akademie.de/wissen/kindergartenzuschuss

vg, m.

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Kann: Ja.

Darf: Ja.

Muss: Nein.

Du kannst steuer-und sozialversicherungsfrei einen Zuschuss zum Beitrag erhalten. Er braucht einen Nachweis, daß Dir Kosten entstehen und er kann dann von 1% bis 100% alles (dazu)zahlen.

Ich bekomme für eins meiner Kinder den Beitrag erstattet. Das sind 130,00€.

LG Sandra

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#danke#winke

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Mein AG beteiligt sich bei Bedarf an Kiga/Kita-Gebühren - freiwillig und zusätzlich zum Lohn. Wie viel das ist, kann ich nicht sagen, da der Kiga hier in RLP beitragsfrei ist bis auf Essen/Getränke und einige Extras.

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Ja klar kann der AG das machen! Der AG von meinem Mann übernimmt z.B. wenn ICH für ein paar Stunden arbeiten gehen würde die kompletten KiGa Kosten #huepf

Hat für beide steuerliche Vorteile!

LG

Wukie

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"Kann" er sich beteiligen?

Glaubst Du es gibt ein gesetzliches Verbot dafür, dass der AG sich an Kinderbetreuungskosten beteiligt?

Oder dass es ein Gesetz gibt, das ihn zur Beteiligung zwingt?

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Ja kann er und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Sind bei uns z.B: momentan 260 Euro im Monat mehr vom AG!>

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Dein Chef kann Dir die Kinderbetreuungskosten zusätzlich zu Deinem Gehalt zahlen - nicht stattdessen. Sprich, Du kannst nicht sagen, 'Weisen Sie mal 200€ als Kinderbetreuungskosten aus' um Steuer und Sozialabgaben zu sparen.

Ich stehe solchen Leistungen mit einem gewissen Mißtrauen gegenüber: Solltest Du nämlich keine Kinderbetreuungskosten mehr benötigen (wenn das Kind 6 Jahre alt ist, z.B.), heisst das keinesfalls das die gesparten Kinderbetreuungskosten in Dein Brutto fliessen.

Ausserdem würde ich dringend prüfen, ob diese zusätzlichen Leistungen Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie ALG1 und Elterngeld haben. Bei Geldwerten Vorteilen, wie Dienstwagen wird der geldwerte Anteil in die Berechnung der Leistung mit einbezogen - Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind aber steuerfrei. Es kann durchaus sein, das es da Unterschiede gibt.

Und schlussendlich kannst Du den Anteil der Kinderbetreuungskosten, den Du tatsächlich selber zahlst, bei der EStG steuermindernd geltend machen. Es kann also unter'm Strich sein, das Deine Ersparnis durch den Arbeitgeberzuschuss gar nicht so hoch ist, wie er anfangs aussieht.

Ich würde eine stinknormale Gehaltserhöhung immer vorziehen.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

Siemens (wo mein Mann arbeitet) beteiligt sich mit ca. 1000 € pro Jahr an den Betreuungskosten. Das finde ich ziemlich genial.

Allerdings schreiben sie auch immer rein, daß das eine freiwillige Leistung für das laufende Jahr ist, damit man daraus keine dauerhafte Zahlungsverpflichtung ableiten kann.

Also, der Arbeitgeber darf, aber er muß nicht.

LG

Heike