Steuerklassenwahl bei Rente und Arbeitslosengeld

Guten Abend zusammen,

ich frage hier für meine Eltern. Mein Vater ist in Altersrente und hat auf sich die Lohnsteuerklasse 3 eingetragen.

Meiner Mutter wurde leider mit 60 Jahren gekündigt und sie bezieht zur Zeit ALG 1 (Lohnsteuerklasse 5).

Jetzt überlege ich, ob ich ihnen nicht raten soll dass sie die Lohnsteuerklassen tauschen bzw. zumindest auf 4/4 umstellen, damit das ALG 1 höher ausfällt.

Hat ein Lohnsteuerklassenwechsel überhaut Einfluss auf den Auszahlungsbetrag der Rente bzw. dem ALG 1? Wenn ja, was könnte ein Wechsel für Folgen haben?

#danke

Liebe Grüße

Nicole

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Hi,

das Arbeitslosengeld würde sich deutlich erhöhen, allerdings müsste die Agentur für Arbeit zustimmen. Das wiederum wird sie nicht tun.

Viele Grüße
die Landmaus

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Hi,

bekommt Dein Vater eine AltersRENTE oder eine Pension?

Wenn er eine Rente bezieht, ist die Steuerklasse 3 bei ihm purer Unfug, da von Rente kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird. Wenn Deine Mutter wieder Arbeit findet, sollte SIE die Steuerklasse drei aber auch nur nehmen, wenn sie alles gut durchgerechnet haben. Bei Steuerklasse 3 werden extrem wenig Abzüge vorgenommen. Die Rente Deines Vaters unterliegt je nachdem wann sie erstmalig gezahlt wurde mit mindestens 50% der Besteuerung. Das heißt, zahlt Deine Mutter mit Steuerklasse 3 kaum Steuern und es wird zur Steuer veranlagt, kommen Nachzahlungen auf beide zu, die ggf. nicht zu knapp sind.

Wenn er eine Pension bezieht, kann die Steuerklasse 3 Sinn machen, wenn die Pension hoch ist.

Dein Vater ist mit seiner Rente veranlagungspflichtig. Sofern Deine Mutter nur ALG bezieht, wäre es ratsam, sich die getrennte Veranlagung genau anzuschauen. Die könnte dann ggf. günstiger sein, da Deine Mutter auf ALG keine Steuern zahlen muss, ihr ALG aber Progressionseinkünfte sind, die bei gemeinsamer Veranlagung den Steuersatz erhöhen.

So ganz ohne Zahlen kann man nichts genaues sagen. Nur wenn Dein Vater Rentner (und nicht Pensionär) ist, sollte sie als Arbeitnehmerin Stkl. 3 nehmen, weil dann beim nächsten mal das ALG ggf. höher ist.

Jetzt wird sie nicht wechseln können.

LG

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Hallo,

danke für deine Antwort.

Also mein Vater bezieht eine AltersRENTE. Mit den Steuerklassen habe ich jetzt auch verstanden und werde es weiterleiten.

Noch eine kleine Frage. Mein Vater ist ja mit der Rente veranlagungspflichtig und meine Mutter bezieht derzeit nur ALG 1. Könnte es demnach passieren, dass eine Steuernachzahlung droht? Also das 'Einkommen' der beiden ist nicht sonderlich hoch, Rente ca. 980 € brutto und ALG 1 liegt bei knapp 400 €.

LG Nicole

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Seit 2005 unterliegen Alters- und Erwerbsminderungsrenten wieder der Steuerpflicht.

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Hallo,

wie schon geschrieben, bringt deinem Vater die Steuerklasse 3 nichts. Damit deine Mutter mehr Arbeitslosengeld bekommt würde ich wechseln (also deine Mutter in 3). Das geht immer zum nächsten 1.

Grundsätzlich wären deine Eltern steuerpflichtig, da dein Vater eine Altersrente bekommt und diese versteuert werden muss. Mit der Rente lägen sie allerdings unter dem Grundfreibetrag von 16000 €. Das Arbeitslosengeld deiner Mutter würde nur indirekt einbezogen werden, d.h. unter Progression berücksichtigt werden. Somit würde sich der Steuersatz letztendlich erhöhen. Allerdings denke, dass immer noch keine Steuer dabei raus kommen dürfte.

Das würde ich aber am Besten mal durchrechnen lassen!

LG
Steffi