Inkasso wiederspruch..bitte Hilfe

Ich möchte gernegegen eine Inkasso forderung wiederspruch einlegen
,wie schreib ich das am besten?Kann mir jemand weiterhelfen?
Lg kerstin

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Ohne weitere Info wohl schlecht. Ist die Forderung berechtigt? Handelt es sich um den ersten Kontakt mit dem Inkasso? Musst du schon Mahngebühren zahlen? Bist du überhaupt im Verzug? Was erhoffst dudir von dem Widerspruch?

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Hallo,
Inkasso forderte 104 €von mir was ich durch zufall per email gelesen habe.
14€ hatte ich nicht bezahlt bei einer online Apotheke.
Ich habe aber nie irgentwas per post von den bekommen.
Na gut das Inkasso schreiben per email habe ich dann ein jahr später bekommen.Und zufällig gelesen(spam)
Ich habe das geld an die Apotheke bezahlt(+ 5€ verzugsgebühr) nachdem ich überprüft habe ob es wirklich offen ist.
Nun fordern die noch 88 €von mir.
Ich würde natürlich verzugsgebühren zahlen aber 88 €?steht überhaupt nicht im verhältniss.
Wo ich nie eine zahlungserinnerung noch mahnung im briefkasten hatte?!
Ich finde das alles sehr merkwürdig.
Lg kerstin

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Ich hab dir neulich schon geantwortet. Keine Ahnung, ob du dir den Link durchgelesen hast, den ich dir gepostet habe.

Hast du auf der Rechnung eine Zahlungsfrist stehen gehabt? Oder steht eine Zahlungsfrist bzw. Fälligkeit in den AGB? Wenn ja, muss die Apotheke dich nicht anmahnen, weil du nach dem Verstreichen des Zahlungstermins automatisch in Verzug gerätst.

Handelt es sich bei der Apotheke um Apotal? Kannst mir auch per PN antworten.

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Hallo !

Guck mal auf http://www.123recht.net/

Da gibt es, wenn du Inkasso in die Suche eingibst, etliche Threads zu dem Thema und auch Vorlagen für solche Fälle, wie es deiner ist.

Wie du schon sagst, die Verhätnismässigkeit stimmt gar nicht und ist so auch nicht zulässig.

Guck mal unter dem Link. Ich denke nicht, dass du das zahlen musst.

VLG

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So wie Du schreibst ist die Forderung doch berechtigt. Sorry aber wenn Du Deine Rechnungen nicht ordnungsgemäß bezahlst, dann musst Du die entstandenen Kosten halt tragen.

Die Inkassoinstitute müssen nach gesetzlichen Gebühren berechnen, dass kannst Du prüfen lassen. Im Grunde kannst Du aber froh sein, dass die "nur" ein Inkassoinstitut beauftragt haben und keinen Anwalt. Der wäre evtl. noch teurer gewesen.

Der Gläubiger hat immer die Wahl ob er einen Anwalt ODER ein Inkassoinstitut beauftragt. Für beides müssen die Kosten nicht getragen werden, aber sehr wohl für eine der beiden "Maßnahmen".

Evtl. ist die Forderung auch schon an das Institut verkauft worden und die Zahlung an den Shop direkt hat gar keine schuldbefreiende Wirkung mehr. Das solltest Du auf dem Schreiben nachlesen.

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Klar..aber nicht in dieser höhe.

In den Emails steht nix.
Ich überweise doch nicht irgendwo 80 € hin.....
es gibt keine rechnung darüber wofür das sein soll. Ich werde wohl heute beim verbraucherschutz anrufen.
Danke

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So wie du es schreibst, ist es leider nicht ganz richtig.

Die erhobenen Gebühren stehen in keinem Verhältnis zu der ursprünglichen Summe.

Habe hier mal einen Passus von der Seite 123recht.net kopiert:

"es gibt zahlreiche Entscheidungen u.a. AG Berlin Mitte Urteil vom 01.09.2009 Az: 8 C 118/09, die sämtlich zu dem Ergebnis kommen, dass Inkassogebühren grundsätzlich wegen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nicht erstattungsfähig sind.

Insbesondere werden Inkassogebühren überwiegend von den Gerichten mit dem Hinweis abgelehnt, dass es zum täglichen Geschäft eines Kaufmannes gehören würde, sich um seine Außenstände selbst zu kümmern und er diese Tätigkeit, die jedem Geschäft inne sei, nicht einfach auf ein Inkassobüro verlagern kann, das im Anschluss daran Gebühren beim Schuldner für eine Tätigkeit erhebt, die der Unternehmer seinen Kunden nicht in Rechnung stellen kann."

Zitat Ende.

Da findet man etliches zu dem Thema.

Uns ist es auch mal passiert, dass wir etwas nicht bezahlt haben. Gemahnt wurden wir nicht. Erst mit der Inkassopost ist es aufgefallen, dass wir im Rückstand sind. Als ich im Inkassounternehmen anrief kam mir die Dame gleich ziemlich steil, von wegen keine Chance, wir müssen jetzt das dreifache zahlen etc.

Sie verwiess auch auf den § 286 BGB, dass man nach automatischen Verzug zahlen müsse ohne Mahnung des jeweiligen Gläubigers.

Da habe ich mir mal die Zeit genommen und ein bisschen gegoogelt auf oben genannter Seite. Ende vom Lied, nach einem entsprechendem Schreiben unserseits und einigem Hin-und Her haben wir eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass wir das nun nicht mehr zahlen müssen. Zum Beispiel wurden auch Kontoführungsgebühren aufgeschlagen, was rechtlich zum Beispiel nicht zulässig ist. Muss man natürlich wissen. Und darauf bauen die auch. Also für uns ging es positiv aus.

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