Grenzgänger Österreich Deutschland

Hallo alle zusammen,

ich werde demnächst nach Österreich ziehen und in Deutschland arbeiten und als Grenzgänger gelten. Jetzt hab ich mich schon umfangreich informiert und wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, wann man sich beim zuständigen Finanzamt melden muss als Grenzgänger, da da ja ein paar Formalitäten anfallen mit der Erfassungsbescheinigung und dem Antrag auf Befreiung der Lohnsteuer in Deutschland... Mach ich das erst, wenn ich schon arbeite, also mein erstes Gehalt bekommen habe, oder geht das auch vorher?

Und weiß jemand noch wie das ist, wenn man Zusatzeinkünfte aus einer Tätigkeit als Freiberufler im Wohnsitzland (sprich Österreich) hat, wie hier versteuert wird, wenn die EInkünfte nicht regelmäßig sind?

Vielen Dank schon mal an alle!

VG
Pats

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Hallo,

also mit Österreich kenne ich mich nicht aus. Ich habe im letzten Jahr in der Schweiz als Grenzgängerin gearbeitet. Ich musst beim deutschen Finanzamt alles vorher anmelden, also vor Arbeitsaufnahme. Steuern musste ich in beiden Ländern entrichten. Erst durch die Steuererklärung habe ich meine Steuer, die ich in der Schweiz bezahlt habe wieder zurückbekommen.

Es gibt Abkommen darüber, dass man eben nicht doppelt besteuert wird. Das wird bei Dir wohl ähnlich sein, du bist nicht sofort von der Steuer befreit, es sei denn es gibt zwischen Deutschland und Österreich andere Abkommen. Du kannst Dich auch beim deutschen Finanzamt erkundigen, wie das läuft noch wohnst du ja nicht in Österreich.

LG

Carola

2

Hallo,

ich hab auch lange in Österreich gewohnt und in Deutschland gearbeitet. (Leider wohn ich jetzt wieder in Deutschland...).

Bei mir war das so, dass ich VOR Arbeitsantritt die Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt in Österreich beantragen musste, diese hab ich dann mit meinen sonstigen Unterlagen (Krankenkasse und das übliche...) im Personalbüro abgegeben. Damit bist Du in Deutschland schon mal steuerbefreit. Dein Lohnsteuer musst Du dann in Österreich alle 3 Monate selber bezahlen.

Mit Zusatzeinkünften als Freiberufler kenn ich mich leider nicht aus.

VG
Silke

3

Ah danke super, dass ich das jetzt weiß. Ist das recht unkompliziert auf dem Finanzamt oder brauchen die länger dafür? Und weißt du noch was du da für Unterlagen gebraucht hast? Ich schätze mal Arbeitsvertrag und evtl. Mietvertrag?

VG
Pats

4

Soweit ich mich erinnern kann musste ich den Arbeitsvertrag und die Meldebescheinigung der Gemeinde vorlegen. Die Grenzgängerbescheinigung hab ich zwei Tage später in der Post gehabt.

Viel Erfolg :-)

Grüße,
Silke

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