Kindergeld aus D und NL, die machen mich fertig

Hallo,

mein Mann arbeitet in Holland, wohnen tun wir in Deutschland.

Ich habe 4 Kinder, wovon 3 aus erster Ehe sind und neu Verheiratet sind wir seit August 2011.

Wir haben nun anfang des Jahres die Aufforderung bekommen das wir Holländisches KG beantragen müssen, was wir dann vor 7 Monaten auch gemacht haben, der Antrag ist aber noch nicht bewilligt.(in den Niederlanden scheint es wohl normal zu sein das ein normaler KG Antrag mal locker 6-12 Monate dauert)

Nun kam heut ein Schreiben das die Deutsche KG Kasse knapp 9000 Euro haben will wenn ich nicht nachweisen kann das uns das Gezahlte KG von Januar 2010 an zustand.

Hab dann da angerufen, aber am Telefon konnten die mir mal wieder nicht weiterhelfen, meinten nur ich soll das Schriftlich reinreichen.

Meine drei Grossen können die doch Theoretisch erst ab der Hochzeit mit anrechnen füs Holländische KG, da es ja nun nicht die Leiblichen Kinder von meinem Mann jetzt sind, von daher verstehe ich nicht wie die auf einen Zeitraum ab Januar 2010 kommen.

Die KG Kasse hat doch di eHeiratsurkunde bekommen, und wissen die auch das wir das Holländische schon längste beantragt haben, da die Deutsche und Niederländische KGK ja auch schriftlich untereinander in Kontakt stehen

Nun hab ich alles nochmal Kopiert, Heiratsurkunde, letzten Brief von der Niederländischen Kindergeldkasse, ect und das nun nochmal losgeschickt, und hoffe nun einfach mal das die Forderung von 9000 Euro dann hinfällig sein wird.

Ich Persönlcih finde die Beratung seitens der Deutschen KG KAsse miserabel, denn bislang konnte mir dort niemand sagen wie das dann überhaupt laufen wird, wenn NL bewilligt, tja und was die Evt rückforderung nun anbelangt wurd mir auch nur gesagt, ich soll alles schriftlich machen, da könnte man mir am Telefon auch nichts zu sagen :-[

Vielelicht gibt es hier jemanden der auch KG aus beiden Ländern bezieht und sich mit der Problematik auskennt, und uns da ein paar Tipps oder Infos geben kann ??

LG
Andrea

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Ich versteh das ganze nicht wirklich, Ihr habt 4 Kinder, lebt in Deutschland, somit sind alle 4 Kinder in Deutschland kindergeldberechtigt in voller Höhe.
Wenn es jetzt in Holland mehr Kindergeld als in Deutschland gibt, dann gibt es das oben drauf aus Holland, was quasi den deutschen Satz übersteigt.
Damit hat aber doch die deutsche Kindergeldkasse nichts zu tun und Rückforderungsansprüchen können schon mal gar keine entstehen ???

Zumindest kenne ich es nicht anders.

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Es ist umgekehrt, das Holländische KG ist niedriger als in Deutschland.

In Deutschland bekomme ich 773 Monatlich, in Holland wären es 980 ca pro Quartal, sprich alle 3 Monate.

Die Deutsche Kindergeldkasse würde dann die 980 in 3 Monate aufteilen und vom Deutschen einbehalten.

Ich frage mich nur, die Drei grossen, welche ja nun nicht die Leiblichen Kinder meines Ehemannes sind, dürften doch erst ab dem Tag der Hochzeit fürs Holländische angerechnet werden??

LG

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Wenn du doch in D wohnst mit den Kindern, warum kannst du dann nicht auch in D das KG bekommen???

lg

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Geh hin, wenn du kannst und erkläre alles so ruhig du kannst...
Ist immer besser als am Telefon...

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Hallo!

Wir beziehen auch Kindergeld aus Holland und aus Deutschland, und glaub mir, ich hätte in den 10 Monaten, die die Abstimmung zwischen den beiden Behörden dauerte, mindestens fünf mal Amok laufen können...
Letztendlich wird dir nichts anderes übrigbleiben, als zu deiner zuständigen Kindergeldkasse zu fahren, persönlich vorzusprechen und dann konsequent nachzuhaken. Und niemals vergessen, ein Gesprächsprotokoll zu erstellen und unterschreiben zu können.
Unsere Odyssee mit der Kindergeldkasse gipfelte darin, dass eine Zahlung der holländische an die deutsche Kindergeldkasse in Höhe von 2000€ nicht mehr aufzufinden war und somit die Summe von uns als "Ersatzleistung" gefordert wurde...

Also, toi,toi,toi!

Was passieren muss, wenn die holländische Kindergeldkasse dann zahlt, ist dass die deutsche KKK den Betrag aufstockt bis die reguläre deutsche Kindergeldhöhe erreicht wurde.

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Ich danke Dir für deine Antwort.

Also wenn ich das richtig herausgelesen habe geht die Nachzahlung, die wir vielleicht irgendwann mal aus den Niederlanden bekommen direkt an die Deutsche KGK, da brauchen wir uns dann nicht drum zu kümmern??

Lg
Andrea

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Hallo Andrea!

Ja, die Möglichkeit gibt es. Das musst du mit der deutschen Kindergeldkasse aber im Vorhinein absprechen. Bei uns war das kein großes Problem!

LG leonore