Elterngeld - MUSS ich dann eine Steuererklärung abgeben?

Hallo zusammen,

mein Plan: da "mein Mann" und ich nicht verheiratet sind dachte ich, das nur er für 2013 einen Steuerausgleich macht - ich nicht, um eine Nachzahlung / Versteuerung des Elterngeldes zu umgehen.

Wird mich das FA auffordern eine zu machen ??

Bin dankbar für euer Wissen ;-)

Grüsse Bianca

1

Hallo.

Wenn man Elterngeld erhalten hat, ist man verpflichtet eine Steuererklärung machen.
Irgendwann (und sei es nach Jahren) werden sie sich melden ;-)

LG,
Enelya

2

:-[ habe ich fast befürchtet...

Ich dank dir

3

Witzige Frage, Du erwähnst doch selbst die mögliche Nachzahlung :)
Glaubst Du, das Finanzamt verzichtet freiwillig?

Gruß,

W

4

ich weiss ja nicht ob sie sich die Mühe machen, jeden aufzufordern ... ;-)

5

#rofl

6

Hallo Bianca,

du musst eine Steuererklärung machen, wenn dein Elterngeld eine bestimmte Grenze pro Jahr überschreitet. Früher waren das etwas über 400 € (heute weiß ich's nicht), d.h. wenn man nicht ein geringes Elterngeld bekam und gerade noch für den Dezember im jeweiligen Steuerjahr, war man mit dabei.

Allerdings musst du, wenn du nicht verheiratet bist, keine Angst vor Steuernachzahlungen haben.

Das Elterngeld selbst muss nicht versteuert werden, sondern ist nur progressionsrelevant. Sprich: ein Ehepaar hat z.B. zusammen ein Einkommen, für das der durchschnittliche Steuersatz 24% beträgt. Wird das Elterngeld dazugerechnet, kommt man in eine Progressionsstufe mit einem Durchschnittssteuersatz von 26%. Dann wird dieser höhere Steuersatz genommen und man muss die 2% nachzahlen - aber nur auf das tatsächliche Einkommen OHNE Elterngeld.

Als Unverheiratete hast du aber keine gemeinsame Veranlagung. Wenn du im Steuerjahr noch für ein paar Monate Einkommen bezogen hast, ergibt sich keine Nachzahlung, weil ja jeder Monat mit dem Steuersatz besteuert wird, als ob du dieses Einkommen das ganze Jahr über bekommst. Da das Elterngeld aber niedriger ist, kommst du eher in eine niedrigere Progressionsstufe, auf jeden Fall nicht in eine höhere.

Liebe Grüße,
Dany

9

Vielen Dank für deine Antwort #blume

7

Hallo,

meine Freundin war auch der Meinung keine machen zu müssen. Sie hat dann die Aufforderung erhalten und die Erklärung gemacht. Sie hat 450 Euro erhalten und musste daher nichts zahlen.

Lg kathrin

8

Hallo,

meine Freundin hatte dieses Jahr noch eine Steuererklärung für 2009 und 2010 ( da hatte sie EG bezogen) nachgereicht.

Aus persönlichen Gründen war es völlig unter gegangen,. Sie war lange krank, psychisch u.s.w. und konnte sich um nichts kümmern.

Aufgefordert wurde sie nicht. Sie hatte es "freiwillig" schnell gemacht.

Strenggenommen war sie natürlich verpflichtet. Wenn man keine Nachzahlung bekommt hat man aber nichts zu befürchten. Sie bekam für 2009 50,00 € noch zurück. .

Sie war allerdings auch alleinerziehend.

Ich würde eine machen und abgeben. Selber tätig zu werden ist besser als zu warten bis sie sich rühren.

lg

10

kommst net drumrum....kannst vergessen........ #winke

11

Hi,
das FA wird dich vermutlich auffordern, eine zu machen.

Ob du dann aber eine machen musst hängt davon ab,

- ob du im gleichen Jahr mehr als etwas mehr als 400 Euro Lohnersatzleistungen bezogen hast - dazu zählt nicht nur Elterngeld, sondern auch Mutterschutzgeld, Krankengeld, ALG1...

- und ob du in dem gleichen Jahr steuerpflichtige Einkünfte hattest

- und wenn du keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest ob das Finanzamt mit einem relativ formlosen Schreiben einverstanden ist, in dem du genau DAS bestätigst.

Das war bei mir der Fall - Lohnersatzleistungen über der Grenze, aber keine steuerpflichtigen Einkünfte im gleichen Jahr. Ich musste dem FA nur einen netten Brief schreiben, in dem ich eben genau das bestätige. Dass jeder beliebige Steuersatz mit 0 Euro steuerpflichtigen Einkünften 0 ergibt ist halt sehr einfach.

Aber diese Vorgehensweise habe ich mit meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt und der mit seinem Vorgesetzten abgestimmt.

Das würde ich dir auch empfehlen.

Ansonsten gibt es einen relativ einfachen Grundsatz, der meistens zutrifft: immer dann, wenn eine Nachzahlung möglich oder sogar wahrscheinlich ist (z.B. wegen Lohnersatzleistungen) ist die Steuererklärung Pflicht.

Und sie dann einfach nicht zu machen in der Hoffnung, dass man nicht ertappt wird ist keine wirkliche LÖsung - wer so platt versucht Steuern zu hinterziehen kommt in aller Regel nicht damit durch. Was ja auch vollkommen richtig ist (und bei denen, die es nicht so platt versuchen wünsche ich dem FA auch frohes Erwischen).

Aber selbst wenn du einen Teil von 2013 wieder steuerpflichtige Einkünfte hättest wäre bei unverheirateten das Risiko von Nachzahlungen relativ gering. Ausgeschlossen ist natürlich nichts.

Viele Grüße
miau2

12

Also ich bin allein erziehend und habe 2010 EG bekommen und hab auch post vom finanzamt bekommen. hab denen geschrieben das ich das komplette jahr EG bezogen hab und seitdem hab ich nie wieder was von denen gehört....