Berechnung Jahressonderzahlung nach TVL

Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen bzw. hat einen KOmmentar, der mich vielleicht näher an die für mich verquere Denkweise der Sachbearbeiter der Personalstelle bringt.

Ich habe im Januar in einer Schule, im Februar bis Juni in einer anderne Schule und seit September in einer 3. Schule beim Land Berlin gearbeitet.

Für mich ist damit §20 TVL ganz klar, es wird für Juli und August, da kein Anrecht auf Entgelt besteht die jahressonderzahlung um 2/12 insgesamt gekürzt.

Oder verstehe ich dies falsch?

Die Personalstelle ist der Meinung ich habe Anspruch auf 3/12 der Jahressonderzahlung.
Wobei selbst das ja nicht hinhauen kann, weil September bis Dezember ja 4 Monate sind und die durchgängig waren!

1

Ich habe auf die Schnelle nur das hier gefunden: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/jahressonderzahlung.html , wobei es mir in meinem Fall auch nicht ganz klar ist.

Ich habe im Sommer mein Ref beendet und bin seit Ende August an einer Schule angestellt. Bei mir gabs n totales Hin und Her, was das Kindergeld anbetrifft. Erst wurde es vom FVA bezahlt, dann von der Familienkasse, dann im November haben wir keines bekommen und jetzt soll es wieder vom FVA gezahlt werden. Hatte nun heute etwa 400€ mehr als sonst ausgezahlt bekommen, aber was ist davon Kindergeld, Kindergeldnachzahlung und was Jahressonderzahlng. Und wenn Jahressonderzahlung, dann wieviel?!? Kann mir nicht vorstellen, dass es nur 40€ sind, ...

Bin echt schon gespannt auf die Abrechnung, leider kommt die bei uns immer recht spät ...

Okay, mein beitrag hilft dir jetzt vllt nicht viel weiter, aber du siehst, du stehst nicht alleine da.

LG

2

Danke, doch das hilft sehr, denn da ist das Beispiel mit den fehlenden Monaten im Jahresverlauf auf für Personalleute noch mal auf "dumm" genannt #schwitz

Vielleicht sollte ich ihr das geben! Aber ob sie es rafft! Fraglich.

Danke dir!

Ja, Personalstellen sind echt zum würgen. Mein Gehalt von Januar habe ich im Juli endlich vollständig gehabt. Mein 2012er Urlaub ist bis jetzt nicht komplett bezahlt, den hat man mir auf 4-Tage Woche gekürzt, aber pro Ferienwoche 5 Tage Urlaub abgezogen.

KOmmentar vom Arbeitsgruppenleiter. Ich sollte doch klagen, wenns mir nciht passt!

Da fällt mir nichts mehr zu ein. Aber sie hat ja eh noch mal die Chance das zu korrigeren, wenn sie ab September mit dem neuen Abschluss neu berechnen muss! Hihi, was bin ich gemein.

Hätte gleich den Personalrat eingeschaltet (denn sie hat ja schon kontrolliert und kommt auf den selben Unsinn! Also muss der richtig sein! Evtl. Kopie mit Original verglichen #rofl), aber den haben wir erst gestern und heute gewählt, den kenne ich leider noch nicht. Aber sobald der feststeht, gibts Post von mir! #ole

3

DA scheint es also zumindest ob die anderen Arbeitsverhältnisse berücksichtigt werden müssen wirklich unterschiedliche Auffassungen zu zu geben. Geht am 12.12. vor das Bundesarbeitsgericht:
http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/termine.html

Nur, dass es vier Monate sind (september bis Dezember), das ist wohl unstrittig!

weitere Kommentare laden
5

Normalerweise müsstest Du für alle 3 Beschäftigungen über Deine jetzige Schule Jahressonderzahlung bekommen. Allerdings bin ich unsicher, ob Du durch die 2 monatige Pause die vorhergehenden Ansprüche verloren hast. Das ist in anderen Bereichen so (Pause von über einem Monat bei Eingruppierungen). Aber 4 Monate sollten es auf jeden Fall sein.

Leider habe ich aktuell keinen Kommentar greifbar und kann somit nicht nachschauen.

7

DAnke dir. Die GEW hat mir gerade mitgeteilt, dass darüber am 12.12. vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden wird, ob die zusammen zu zählen sind. Arbeitsgericht hat ja gesatm, nächste Instanz nein und nun gehts zum Bundesarbeitsgericht bzw. ist da.

Aber das es vier Monate sind, dass ist eigentlich auch nach Auffassung der Senatsverwaltung so, denn September bis Dezember sind nun mal vier Monate.
Danke dir!

8

Ah danke für die Info. Das interessiert mich dann auch.

weiteren Kommentar laden
9

Hallo,

Die Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L bemisst sich ausschließlich nach dem am Stichtag 1. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis. Ein zuvor im Kalenderjahr beendetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist bei der Bemessung der Höhe der Jahressonderzahlung nicht zu berücksichtigen1. Dies gilt jedenfalls dann, wenn beide Arbeitsverhältnisse nicht nahtlos aneinander anschließen.

Es gibt dazu auch schon ein Urteil:

7 Sa 135/11

Datum: 16. Dezember 2011
LAG Badenwürtemberg

Hast du im September angefangen oder zum 1.? Daher kann es zu der Zwölftellung 3/12 gekommen sein.

LG

10

Im September und nein, der September ist voll zu zähjlen, egal wann ich angefangen habe, selbst am letzten, da ist das TVL und der KOmmentar eindeutig zu!

Nein, es gibt dazu viele Urteile, die eben ganz unterschiedlich urteilen, weiß ich inzwischen, wozu z.B. diese hier das eindeutig wie ich sieht und alles andere auch als verquer hinstellt: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE120011866&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true

Deshalb wirds ja wie inzwischen erwähnt am 12.12. vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt.

14

Glücklicher Weise liegst du da falsch, das Bundesarbeitsgericht hat heute anders entschieden, ich bekomme dann wohl eine Nachzahlung:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16365&pos=0&anz=88&titel=Jahressonderzahlung_nach_%A7_20_TV-L_-_Befristete_Arbeitsvertr%E4ge_mit_Unterbrechungen

11

Leider kenne ich es auch so, dass nur der letzte Vertrag für die Sonderzahlung zählt.

Sobald eine Lücke von nur einem Tag ohne Arbeitsverrtag besteht zählt nur der letzte Vertrag. Du hast nur dann einen Anspruch auf das ganze Jahr, wenn keine Lücke entstanden ist, da wäre dann auch egal wie viele Verträge dazuzählen.

Ob das nun fair ist ist eine andere Frage- meine Freundin ist auch gerade betroffen. Sie hat eine Lücke von drei Tagen im September... es zählt also nur der neue Vertrag von Mitte September :(

12

Glücklicher Weise sehen das nciht alle Arbeitsgerichte so. Bleibt also nur abzuwarten.
Am 12.12. entscheidet das Bundesarbeitsgericht darüber.
Also auch für dein Freundin interessant.

Allerdings wird bei mir der September ja auch nciht mitgezählt, weil der Vertrag erst im September begann und das ist eindeutig falsch!

13

Heute ist entschiedne worden, dass das natürlich nicht rechtens ist, es sind alle Arbeitsverhältnisse beim selben AG zu berücksichtigen:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16365&pos=0&anz=88&titel=Jahressonderzahlung_nach_%A7_20_TV-L_-_Befristete_Arbeitsvertr%E4ge_mit_Unterbrechungen