Frage zum ALG 1 / Steuerklasse 4/4 3/5

Guten Abend,

ich hab da mal eine Frage, ich beziehe zur Zeit ALG 1 (seit 1.11.2012) , diese wird u.a. berechnet nach Steuerklasse 5 bei mir obwohl ich Steuerklasse 4 seit September habe. Von Jan. - August hatten mein Mann und ich 3/5, dann kam eine Nachzahlung für 2011 in Höhe von 490,- € und eine Vorrauszahlung von 909,- € für 2012. Wir dachen 3/5 ist günstig, da mein Mann brutto 1000,- € mehr hat, falsch gedacht #kratz . Nun wird mein Mann sein Gehalt nach Steuerklasse 4 berechnet und ich bekommen ALG 1 nach 5 ?? Ist das so richtig? Widerspruch wurde abgelehnt, alle Belege liegen dem Arbeitsamt vor.

Danke schon mal für Antworten und einen schönes Wochenende noch

LG.Co.

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"diese wird u.a. berechnet nach Steuerklasse 5 bei mir obwohl ich Steuerklasse 4 seit September habe"

was heißt denn "u.a."?

welcher zeitraum ist den nrelevant für die berechnung von alg1?

dein mann hat doch die möglichkeit jetzt wieder in die 3 zu gehen, oderß!

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Mein Mann kann erst im neuen Jahr auf 3 zurück, da man nur 1 mal im Jahr wechseln kann.

Die letzten 12 Monate wurden für die Berechnung herangezogen.

In Zahlen, hat mein Mann knappe 200,- € weniger und ich 90,- € ALG 1 weniger im Vergleich zur Steuerklasse 4.

LG.Co.

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aber dann ist es doch richtig, daß (zumindest unter anderem, wie du schreibst) die steuerklasse 5 für dich angerechent wird, da du doch mindestens 9 oder 10 der 12 monate in dieser warst.

bei deinem mann spielt das jetzt weniger eine rolle, denn im endeffeklt ist es egal welche steuerklasse er hat- durch den jahresausgleich zahlt ihr immer gleich viel steuern, ob er er die nun jetzt mehr zahlt mit der 4 oder später nachzahlt oder ihr mehr rausbekommt, ist einfach eine zeitfrage

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Tja, einmal kurz googlen hätte euch und der Behörde den Widerspruch erspart. Der erste Eintrag, den man mit den Suchbegriffen "ALG I Steuerklasse" findet, ist dieser:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546662/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Lohnsteuerklasse/Lohnsteuerklasse-Nav.html

Zitat:

"Für die Ermittlung des Leistungsentgelts wird die Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war; #aha also im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber maßgebend war oder gewesen wäre. Wenn auf der Lohnsteuerkarte neben der Steuerklasse IV ein Faktor (Faktorverfahren) eingetragen ist, wird auch dieser bei der Ermittlung des Lohnsteuerabzuges berücksichtigt.

Spätere Änderungen der Lohnsteuerklasse werden von dem Tage an berücksichtigt, an dem erstmals die Voraussetzungen für diese Änderungen vorlagen, zum Beispiel bei einer Steuerklassenänderung nach Eheschließung.

Haben Ehegatten die Steuerklasse gewechselt, so wird die neu eingetragene Lohnsteuerklasse nur berücksichtigt, wenn der Steuerklassenwechsel zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt, also zweckmäßig ist, oder #aha eine niedrigere Leistung ergibt. #aha"

Fazit: Es ist korrekt, so wie es ist. Der Wechsel von III auf IV deines Mannes (der BTW völlig unsinnig ist) führte nicht zu geringerer Steuerlast und würde das ALG I erhöhen - wird also nicht berücksichtigt.

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Nachtrag: Ich frage mich, warum man sich nicht mal VORHER informiert, bevor man solchen Unsinn fabriziert. Wir leben im Zeitalter des Internets, es ist SO einfach, an Infos zu kommen. Hätte es das mal vor 20 Jahren gegeben...

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So unsinnig ist es nicht, dass der Mann jetzt 4 hat, denn so ist die Steuervorauszahlung höher und es sollte weniger Nachzahlungen geben, denn ALGI unterliegt ja auch dem Progressionsvorbehalt, womit sich bei Steuerklasse 3 eine Nachzahlung ergeben würde!

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